losenunterstützung durch minderenflohnte Arbeitkleistängkh "6 )
in der produktiven Arbeitslosenfürsorge zu verdienen. Die
Einrichtung der Arbeitsvermittlung behielte ihre auße ofyde f-
liche Bedeutung bei. Im großen und ganzen kämen sebei
diejenigen, die — keinerlei zeitliche Beschränkungen voraus-
gesetzt — unter anderen Umständen im Stande der unter-
stützungsberechtigten Arbeitslosen geführt werden, für die
produktive Arbeitslosenfürsorge in Frage. Die ferner in diesem
Zusammenhange auftauchende Frage eines Mißbrauches dieser
Einrichtung seitens der Arbeitgeber durch unnötige Arbeiter-
enflassungen etz. mit der Folge, daß eine größere Zahl von
Arbeitern als notwendig als arbeitslos erschiene und daher
unter die in der produktiven Arbeitslosenfürsorge eingestellten
minderenflohnten Arbeiter eingereiht würde, beantwortet sich
zusammen mit der von uns aufgeworfenen zweiten bezw.
dritten Frage. Eine Gefahr, daß umgekehrt seitens der
Arbeitnehmer der Lohnsatz -y nunmehr möglichst hoch ange-
setzt wird, liegt kaum vor, da eine übermäßige Spannung
zwischen y und x bei der dadurch bewirkten erheblichen
Vermehrung der Zahl der Arbeitslosen, die unter den un-
günstigen Lohnbedingungen von x produktive Arbeit leisten
müssen, nicht im Interesse der Gesamtheit der Arbeitnehmer
gelegen wäre.
Wer soll nun, zweitens, befugt sein, mit minderentlohnten
Arbeitslosen zu produzieren? Es liegt auf der Hand, daß
diese Frage eine Lösung erfahren muß, die u. a. berücksichtigt,
daß Gewinne solcherart bevorzugter Produktionsunterneh-
mungen nach Möglichkeit, soweit sie nicht überhaupt der
Heraufsetzung der Lohnhöhe der eingestellten Arbeiter zu
dienen haben, der Allgemeinheit zugute kommen. bezw. von
dieser kontrolliert werden müssen. Welcher Art Einrichtungen
hier in Frage kommen könnten, sei im Zusammenhange mit
der grundsätzlichen Stellungnahme zur folgenden dritten Frage
erörtert.
Wie soll ungesunde und störende Konkurrenz auf den
Warenmärkten vermieden werden?
Jedenfalls wird sie dadurch zu vermeiden sein, daß von
dieser Einrichtung teils keine Produktionsgebiete berührt
werden, in denen eine solche Konfliktsmöglichkeit mit anderen
Unternehmungen zu befürchten ist, teils aber dadurch, daß
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