Sehr behindert ist der Absatz von Maschinen für Wäscherei
und Plätterei. Die Zollbelastung beträgt 15—20% d. W. In
der Vorkriegszeit konnten diese Maschinen zollfrei nach Öster-
reich eingeführt werden. In Österreich besteht keine Wäscherei-
maschinen-Industrie von nennenswerter Bedeutung. Der hohe
Zoll ist daher nicht zum Schutz der heimischen Industrie er-
forderlich. Einer außerordentlich hohen Zollbelastung unter-
liegen die im Düsseldorfer Bezirk hergestellten Automobil-
Spezialteile, für die nach dem österreichischen Zolltarif ein
Zollsatz von 120 Goldkronen für 100kg und außerdem ein
Wertzoll von 35% erhoben wird. Die Gesamtbelastung beträgt
ungefähr 62%, wozu noch 8% Warenumsatzsteuer kommen.
Die prozentuale Zollbelastung auf Britannia-Metallwaren be-
trägt in Österreich einschl. aller Nebenabgaben mindestens
30% d. W.
Außer der eigentlichen Zollbelastung wirkt die Erhebung
der österreichischen Warenumsatzsteuer einfuhrerschwerend.
Übereinstimmend wird von den nach Österreich exportierenden
deutschen Firmen darüber geklagt, die Warenumsatzsteuer sei
zum Teil außerordentlich hoch und belaste die Waren schon
bei der Einfuhr so sehr, daß infolge der dadurch eintretenden
Verteuerung der Absatz sehr erschwert wird. Es ist uns ein
Fall bekannt, wo infolge dieser Warenumsatzsteuer, die bei
den Auftragsverhandlungen nicht berücksichtigt wurde, eine
ernstliche Differenz zwischen einer Fabrik unseres Bezirks und
einem sehr bedeutenden Abnehmer in Wien entstanden ist,
weil Zweifel über die Auslegung des Kaufvertrages entstanden
waren, ob nämlich der Lieferer oder der Kunde zur Zahlung der
Warenumsatzsteuer verpflichtet sei. Da die Umsatzsteuer
außerordentlich hoch war, trat eine wesentliche Verteuerung
der gelieferten Ware ein.
Der deutsch-belgische Handelsverkehr hat sich, seit dem
ein Handelsvertrag in Kraft ist, verhältnismäßig ungestört
entwickeln können. Belgien hat die Zölle im Rahmen seiner
Währungsverhältnisse erhöht. Dennoch liegen auch hier Klagen
vor, die zu Bedenken Anlaß geben und Anregungen enthalten,
wie sie für die künftige Ausgestaltung der Handelsbeziehungen
zwischen den Völkern wertvoll sind: Am 20, September ds. Js.
sind verschiedene Zölle in Belgien heraufgesetzt worden. Belgien
hat sie erst am Tage der Erhöhung veröffentlicht. Dadurch
wurden manche auf den früheren Zollsätzen aufgebaute Ge-
schäfte erheblich beeinträchtigt, die beteiligten Kreise ge-
schädigt. Bei Vornahme von Zollerhöhungen müßte ein ge-
nügendes Übergangsstadium eingeführt werden, das in Europa
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