Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

Da 3 =— 
mals auf 64 Fr. pro Kopf, während in Frankreich nur 15 Fr. auf 
den Kopf kamen!). Notwendig war ferner eine Vereinfachung der 
Verwaltung und Besteuerung, insbesondere eine gleiche Belastung 
der Landprovinzen mit derjenigen Hollands. Dadurch sollten die 
bisherigen Mißstände, der Schmuggel, die Korruption beseitigt 
und auch Beamte gespart werden?). Das war schon in der 
Konstitution von 1798 verheißen worden; unter der Regierung 
Schimmelpennincks 1805 hoffte man damit endlich Ernst 
machen zu können. Die Ungleichheit der Behandlung der einzelnen 
Provinzen war ja höchst auffallend; Groningen, eine reiche Provinz, 
hatte 20 000 Seelen mehr als Utrecht und 30 000 mehr als Seeland, 
zahlte aber 700 000 fl. jährlich weniger als eine jener Provinzen; 
ein Groninger zahlte also 12, ein Utrechter 22, ein Seeländer 25 fl. 
Man plante eine neue indirekte Steuer, die 52—53 Millionen fl. 
eintragen sollte. 
Das neue von Gogel ausgearbeitete System konnte aber 
unter den schwierigen politischen Verhältnissen der nächsten Zeit 
nur zum kleinen Teil zur Ausführung gelangen?). Handel, Schiffahrt 
und Industrie lagen danieder und versagten als Steuerquellen mehr 
und mehr; steigende Anforderungen an die öffentlichen Kassen 
und Zunahme der Schuld: Alles dieses stand der Durchführung der 
Steuerreform im Wege. Und was von ihr ins Leben trat, war nicht 
geeignet, die Öffentlichkeit zu beruhigen; eine Erleichterung der 
Lasten brachte sie nicht. Im Jahre 1805 sollte man wiederum 
von jeder Art Kapital 3% zahlen, was alle Besitzenden und die 
Kaufleute schwer bedrückte*). Weder die Regierung des Königs 
Ludwig noch das Kaiserreich sind imstande gewesen, diese 
Lasten zu vermindern®). Daß es selbst 1813 noch in Amsterdam eine 
ganze Reihe von Personen gab mit recht stattlichen Einnahmen, 
nämlich 50, deren Einnahmen zwischen 25 und 60 000 fl. schwankten, 
darf über den allgemeinen schlechten Vermögensstand nicht 
täuschen; die meisten dieser 50 waren Großkaufleute und Bankiers, 
F 3 Col enbrander, Napoleon en Nederland, S. 122. 
2) Colenbrander, Gedenkstukken, IV, S. 111 ff. 143, 5221. 
3) Vel. Blok; Geschiedenis, VII, S ı551., 17708. Sillem, Gogel, 
S!117548. 
4 Colenbrander, IV, S- 273, 289. 
5) Bei der Einverleibung in Frankreich betrug die Steuerlast in Holland 
das Dreifache derjenigen in Frankreich (Naber, 5S. 15). 
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