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für die Ansiedler herbeigeführt werde. Wenn man den
Ansiedlern auch nichts schenken solle, so sei es doch andererseits
eine notwendige Voraussseßung für eine gedeihliche
Ansiedlung, die Ansiedler zu solchen Preisen anzuseten, daß
sie nach einer kurzen Übergangszeit in der Lage wären, auch
schlechte Jahre in der Landwirtschaft zu überstehen.
Weiter komme in Betracht die Ansiedlung von Landarbeitern.
Daß die Staatsbeihilfe dafür bisher nicht ausgereicht
hätte, ergebe sich aus den Mitteilungen der
Staatsregierung, wonach in den 5 Jahren seit 1909 im
ganzen nur 147 Alrbeiterstellen auf diese Weise errichtet
worden seien, – ein geradezu klägliches Ergebnis. Es sei
daher unerläßlich, hier mit stärkeren Mitteln zu arbeiten.
Die hierzu erforderlichen Gelder sollte man nicht auf die
etatmäßige Bewilligung verweisen, sondern einen ausreichenden
Fonds in diesem Gesetz ausbringen, schon um den
entschlossenen Willen zur Lösung des Problems zu bekunden.
Im übrigen aber werde man alle Detailbestimmungen
aus dem Gesetz selbst herauslassen und den Ausführungsanweisungen
überlassen müssen.
Für eine Durchführung der inneren Kolonisation nach
den hier dargelegten Richtlinien fehle es allerdings heute
an den geeigneten Organen. Die Generalkommissionen in
ihrer heutigen Gestalt seien geradezu ein schweres Hemmnis
für die Ansiedlungstätigkeit. Sie werden, wie der Vorschlag
der Aufhebung der Generalkommission Königsberg
zeigt, von der Regierung selbst nur noch als Notbehelf angesehen.
Es würden daher Landeskulturbehörden geschaffen
werden müssen, die zweckmäßig aber nicht an die
Regierungen, sondern an die Provinzialinsstanz anzuschließen
wären, da die innere Kolonisation in der Hauptsache
durch provinzielle Organisationen bewirkt werde. Dagegen
einer Zentralstelle, wie sie in dem Antrage Nr 214
vorgeschlagen werde, stehe er sskeptisch gegenüber. Andererseits
gehe die Anregung der nationalliberalen Anträge,
betreffend die Zwangsbeteiligung der Kreise, weit über das
hinaus, was die heutige Kreisoraanisation tragen könne.
Der Vertireter. des. Latdw irtfchaftsministeriums
stellte einen Irrtum des Vorredners
dahin richtig, daß es sich bei den erwähnten 145 Arbeiterstellen
nur um solche handle, die durch die Kreist
pgn letterct til. s Celajes do
Staatsregierung entspreche genau der im Antrag 1 Nr 6
gestellten Frage. Die Frage, wie viel Arbeiterstellen überhaupt
geschaffen worden seien, könne er durch folgende Angaben
beantworten, die sich auf die Zeit seit 1907 bezögen:
Stellen für landwirtschaftliche Arbeiter .... 1 910
- - nichtlandwirtschaftliche Arbeiter 2018
insgesamt . . 3 928
Der fünf zehnte Redner brachte die Klagen verschiedener
kleinen Gesellschaften zu Sprache, daß der ihnen
gewährte Zwischenkredit prozentualiter nicht entfernt die
Höhe erreicht habe, in welcher er den gemeinnützigen Gesellschaften
zuteil geworden sei. Er bitte daher um Auskunft,
ob und aus welchen Gründen eine solche Differenzierung
stattgefunden habe.
Der ' Vertreter des Vandwirtschaftsministeriums
erwiderte, die großen Gesellschaften erhielten
85 h, die kleinen Gesellschaften ?., als Hwischenkredit.
Dieses Maß sei deshalb festzuhalten, weil die kleinen Gefellschaften
in sich nicht die Garantie böten wie die großen und
auch der Einfluß des Staates auf die kleinen Gesellschaften
nicht so groß sei wie bei den großen Gesellschaften. Deshalb
müsse der Staat bei der Hergabe von Zwischenkredit an die
ersteren vorsichtiger sein. Aber dadurch, daß er bis zu 2/.,
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