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gehe, komme er eben den Bedürfnissen und Wünschen der
kleinen Gesellschaften nach seiner Ansicht in weitem Umfange
entgegen.
Der Berichterstatter wies auf einen Irrtum des
achten Redners hin, der die Unbeliebtheit der Rentenbriefe
darauf zurückgeführt habe, daß sie in Talern ausgefertigt
seien. Die Rentenbriefe, die in Talern ausgefertigt seien,
stammten aus der Zeit v or Einführung der Markwährung
aus den alten Ablösungen. Die Rentenbriefe, die
auf Grund der Rentengutsgeseßgebung ausgegeben seien,
seien selbstverständlich alle längst in Martwährung ausgefertigt.
Die sonstige Unbeliebtheit komme im Kurje nicht
so sehr zum Ausdruck, denn die Rentenbriefe ständen im
allgemeinen nur 1 h unter dem Kurse der übrigen Staatspapiere.
Im übrigen sei diese Unbeliebtheit auch gänglich
unerklärlich, denn die Rentenbriefe hätten den Vorteil der
Amortisation. Wenn ein einheitlicher Typ für die ganze
Monarchie geschaffen würde, so wäre das sehr dankenswert.
Was die finanzielle Wirkung der beiden in Frage
stehenden Systeme anlange, so sei es für den Rentengutsnehmer
ziemlich gleichgültig, ob er bares Geld oder Rentenbriefe
bekomme, wenn ihm in diesem Falle der
Kursverlust erseßt werde. Für die Staatsregierung
sei es aber ein außerordentlich großer Unterschied.
Denn wenn etwa 300 Millionen zur Verfügung gestellt
werden, müsse die Staatsregierung dieses Geld im Wege
der Anleihe beschaffen. Nach den Mitteilungen des Finanzministers
werde die Amortisation der preußischen Staatsschuld
in ungefähr 250 Jahren vor sich gehen, während die
Amortisation der Rentenbriefe in 60!j, Jahren vorgenommen
werde. Sie würden nach Bedarf ausgegeben und
amortisierten sich von selbste Die Amortisation sei eben
darin vorgeschrieben, daß '/. h zur Ameortisation verwandt
würden, dadurch würden die Rentenbriefe wieder aus der
Welt geschafft und diente die Amortisation somit zur Entlastung
des Staatskredits, während, wenn die übrigen
Summen aus allgemeinen Staatsanleihen hergegeben
würden, selbstverständlich eine Belastung des Staatskredits
und ein Sinken der Kurse stattfinden müßte.
Er weise ferner auf die finanzielle Wirkung einer Erweiterung
der Freijahre hin. Daß eine Gewährung von
2 oder 3 Freijahren für die Ansiedler von großem
Nuten sei, unterliege keinem Zweifel. Aber dann müßte
das bisherige Prinzip der Freijahre vollständig geändert
werden. Denn wenn jetzt ein Freijahr gewährt werde, dann
werde die einjährige Rente, die der Mann zu bezahlen habe,
auf die nächsten 60!/. Jahre verteilt. Der Anfang der
Amortisation werde nicht etwa hinausgeschoben, sondern die
gestundete Rente werde verteilt. Wenn nun 2 oder 3 Freijahre
gewährt würden, würde er für die folgenden 60 Jahre
eine höhere Rente zu zahlen haben. Das wäre nicht erwünscht,
sondern der Anfang der Amortisation müßte
hinausgeschoben werden, und das hätte zur Folge, daß der
Staat für die ersten drei Jahre die Zinsen bezahlen bezw.
auslegen müßte.
Was die Allmenden anlange, so sei zweifellos die
Schaffung von Gemeindeland bei neuen Siedlungen
wünschenswert; bei alten sei es natürlich unmöglich. Aber
er weise darauf hin, daß im Osten überall da, wo noch
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daraus ewig Zank und Streit entstehe und vor allem die
Verwaltung dieser gemeinschaftlichen Äcker außerordentlich
schwieriq für die Gemeindeverwaltung sei. Ferner würden
die Gemeinden wohl sehr wenig geneigt sein, die ihnen auf
diese Weise überwiesenen Ländereien zur Schaffung von
Ansiedlungen zu benutzen, sondern sie würden sie zur
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