Full text : Finanzwissenschaft

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4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

dauerte  anderthalb  Jahrhunderte  und  führte  anfangs  nur  zur  Bestärkung ­
  der  Steuerfreiheit,  denn  die  Ständeversammlung  vom  Jahre
1741  erklärt,  daß  die  Steuerfreiheit  des  Adels  nie  auch  nur  in
Frage  gestellt  werden  darf.
Die  Steuer  fiel  mit  schwerem  Druck  auf  das  Volk,  das  im
Jahre  1697  sich  auch  auflehnte,  doch  niedergeschlagen  wurde;  im
Jahre  1703  bricht  der  von  Bäkoczy  geführte  Aufstand  aus;  die
Anhänger  Bäkoczy's  war  die  misera  contribuens  plebs.  Nach
dem  Szatmärer  Friedensschluß  (1712),  mit  dem  diese  Periode  abschließt, ­
  ist  auf  dem  Gebiete  des  Steuerwesens  eine  weitere  Deterioration ­
  zu  verzeichnen;  der  Adel  will  von  allen  Lasten  befreit
werden  und  verfolgt  mit  wildem  Fanatismus  jeden,  der  hiergegen
protestiert.  Auch  die  Bestrebungen  Josefs  II.  führten  zu  keinem
Besultate.  Diese  Hartnäckigkeit  der  Stände  wirkte  auch  auf  das
Verfassungsleben  zurück,  denn  das  Steuerbewilligungsrecht  der
Stände  wurde  nun  bekämpft  und  die  Ständeversammlung  wurde
Jahrzehnte  hindurch  nicht  einberufen.  Freilich  hat  dieser  Kampf
der  Stände  für  ihre  Steuerfreiheit  auch  einen  patriotischen  Hintergrund, ­
  der  ihn  in  gewissem  Sinne  mit  ideellem  Inhalte  ausfüllte
und  populär  machte,  nämlich  der  Kampf  war  gleichzeitig  ein  Kampf
gegen  den  österreichischen  Absolutismus.  Gegen  diesen  wurde  so
auch  das  Steuerbewilligungsrecht  der  verfassungsmäßigen  Faktoren
verteidigt.  Gewiß  ist  in  dieser  Steuerfreiheit  des  Adels  die  Ursache ­
  dessen  zu  erblicken,  daß  der  ungarische  Staatsschatz  sehr  arm
war  und  für  die  Entwicklung  und  Hebung  des  Landes  nichts  geschehen ­
  konnte.  Während  andere  Staaten  rasch  fortschritten,
blieben  in  Ungarn  noch  lange  ganz  primitive  Verhältnisse  bestehen.
Es  ist  ein  Stück  Tragik,  wenn  der  bedeutende  ungarische  Staatsmann, ­
  Graf  Stefan  Szechenyi,  in  seinen  Tagebüchern  klagt,  daß,  als
er  in  Wien  die  Gründung  eines  ungarischen  Polytechnikums  vozierte,
  man  ihm  zur  Antwort  gab,  die  Stände  mögen  erst  den  Preis
des  Salzes  erhöhen!  Denn  das  Salz  war  eines  der  bedeutendsten
Staatseinkommen.
Vor  der  Bevolution  vom  Jahre  1848  waren  in  Ungarn  namentlich ­
  direkte  Steuern,  die  Kriegssteuer  und  die  Domestikaisteuer  in
Anwendung.  Ludwig  Kossuth,  als  Finanzminister,  entwarf  den
Plan  einer  gründlichen  Be  form  des  Steuerwesens.  Die  stürmischen
Zeiten  gestatteten  die  Verwirklichung  dieser  Pläne  nicht.  Trotzdem
brachte  die  Bevolution  ein  großes  Besultat,  die  Anerkennung  der
allgemeinen  Steuerpflicht.  Nach  Niederwerfung  der  Bevolution  und
Errichtung  des  österreichischen  Absolutismus  wurde  das  ganze
österreichische  Steuersystem  in  Ungarn  eingeführt.  Mit  der  Wieder-
            
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