Full text : Grundteilungsgesetz

Ö
5. die Schleswig-Holssteinische Höfebank in Kiel für
die Provinz Schleswig-Holstein,
§ die Siedlungsgesellschaft „Sachsenland“ in Magdeburg
 für die Provinz Sachsen,
" die Hannoversche Siedlungsgesellschaft in Hannover
 für die Provinz Hannover.
Es betragen die Stammeinlagen
der Gesellschaft zu 1 des Staates der Kommunal- Privater (auch Ge-(Ostpreußen)
 und sonstigen nossenschafts-und Darin:
 E UG GM
7 651 000 f 4 000 000 3 200 000 451 000 f
der Gesellschaft zu 2
(Pommern)
insgesamt:
6 250 000 3 250 000 f 2 448 000 552 000 f
der Gesellschaft zu 3
(Brandenburg)
insgesamt:
8 289 000 / 3 000 000 3 047 000 / 2 242 000 f
der Gesellschaft zu 4
(Schlesien)
insgesamt:
5 500 000 2 750 000 ¿/ 1 500 000 M 1 250 000 .
der Gesellschaft zu 5
(Schleswig-Holstein)
insgesamt:
1 000 000 / 600 000 25 000 of 375 000 c
der Gesellschaft zu 6
(Sachsen)
insgesammt:*)
7 392 000 .f 3 000 000 t 3 514 000 ¿f 878 000 AM
der Gesellschaft zu 7
(Hannover)
insgesamt:*)
7 700 000 M 4 000 000 f 3 300 000 f 400 000
Alle Gesellschaften sind in der Rechtsform der Gesellschaft
 mit beschränkter Haftung begründet und bei allen
ist der Gewinnanteil nach oben (im Höchstfalle 5 ) begrenzt.
Der Staat hat Siß und Stimme im Aufsichtsrat.
Ihm steht das Recht der Bestätigung der Wahlen des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters
und der Wahlen, der Anstellungsbedingungen und der
Dienstanweisungen der Geschäftsführer zu. Er kann
jederzeit Ginficht in die Bücher und die gesamte Geschäftsführung
 der Gesellschaft nehmen. Ohne seine Zustimmung
 können die Satzungen nicht geändert werden.
Er kann in gewissen Fristen die Auflösung der Gesellschaft
 verlangen; dann ist die Verwendung des nach Auszahlung
 der Stammeinlagen vorhandenen Gesellschaftsvermögens
 an seine Zustimmung gebunden. Einen maßgebenden
 Einfluß übt der Staat aber dadurch aus, daß
die Landgesellschaften von ihm finanziell abhängen; er ist
der Geldgeber für alle Bedürfnisse des Ansiedlungsgeschäfts
(Rentenbankkredit, Zwischenkredit, Beihilfen).
Taxkommissionen bestehen bei den Landgesellschaften
nicht. Die Schätzung der zur Besiedlung anzukaufenden
*) Steht noch nicht genau fest; die Gesellschaft zu 7
soll noch im laufenden Quartal gegründet werden.
            
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