Full text : Grundteilungsgesetz

Nr 035 A
der Minister für HLandwirtsgaft,
Domänen und Forsten
Frhr v. Schorlemer,
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft
 usw Dr Küster,
der Unterstaatssekretär im Finanzministerium
Dr Michaelis,
der Untersstaatssekretär im Justizministerium
Pr Müghel,
sowie folgende Kommissare:
a) des Ministers für Land wirtschaft usw:
Ministerialdirektor Wesener,
Geh. Oberregierungsräe. Dr H oltz und
Vr Kraufse.
Geh. Regierungsrat Dr Abicht,
Regierungsrat Larenzg,
Regierungsassessor Niermann;
b) des Finanz ministers:
Geh. Finanzrat Dr Me y d enb auer;
c) des Ministers für Hand el und Gewerbe:
Geh. Regierungsrat Bail;
d) des Ministers des Innern:
ur Geh. Oberregierungsrat v. Falkenayn,

Geh. Oberregierungsräte Dr Frhr v. Ziller
und Or Conge;
é) des Justizgministers: .
Geh. Justizrat Dr Güth e.
Bei ihrer Konstituierung hatte die Kommission in
einer Vorbesprechung beschlossen, die Königliche Staatsregierung
 zu ersuchen, erstens schriftliche Mitteilungen über
tezttiqe Zweifel, zweitens statistisches Material vorzulegen.

In der ersten Sitzung wurden nach längerer Debatte
und Begründung die an die Staatsregierung zu stellenden
Fragen formuliert. Das Ergebnis derselben war folgendes.
Antrag 1
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, das
folgende für die Beurteilung des Entwurfs eines Grundteilungsgesetes,
 Drucksache Nr 196, und der Drucksachen
Nr 24 55, 177, 178, 179 und 214 erforderliche Material
vorzulegen:
*) 1. eine Übersicht über den Umfang der Grundstückszerschlagungen
 durch gewerbsmäßige Güterzertrümmerer
 in den einzelnen Provinzen;
eine allgemeine Übersicht über das Gesamtareal
der Grundstücke von 2 bis 5, von 5 bis 20,
von 20 bis 100 ha und über 100 ha, die in den
Jahren 1911/13 innerhalb Preußens den Besitzer
gewechselt haben, getrennt:
a) infolgevon Erbgang, Vermächtnis, Schenkung
von Todes wegen, sowie jeder anderen entgeltlichen
 oder unentgeltlichen Grundstücksübereignung,
 soweit sie bei Lebzeiten der
Eigentümer an Abkömmlinge, Ehegatten,
Stief- oder Schwiegerkinder erfolgte,
'. infolge von entgeltlichen Geschäften ausschließlich
 der unter a) bezeichneten übertragungen,

c) summarisch nach Provinzen;
. Die Nr 1 des Antrags 1 ist zurückgezogen
worden
            
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