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Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, $T
c) Befördert wurden alle auf Kurzfristigkeit der Schuldformen gerichteten Tendenzen
durch die im ganzen Charakter der landesfürstlichen Kreditwirtschaft begründete, den
verantwortlichen Leitern der Finanzen nür allzu bequeme, und deshalb trotz wachsender
Erkenntnis der Zusammenhänge zwischen Schuldentilgung und Ueberschüssen doch fast
unausrottbare Neigung, in jeder Schuldaufnahme nur eine „Antizipation‘ zu sehen.
Dieser euphemistische Ausdruck mag ‚insofern gerechtfertigt erscheinen, als tatsächlich
meist die Absicht oder zumindest‘ der Wunsch bestand, nicht die’ Schuldenlast dauernd
zu vermehren, sondern nur vorzeitig über eine künftige Einnahme zu verfügen. Diese
dem politischen‘ Interesse. zusagende Täuschung über den Charakter des Kredites kommt
besonders deutlich in.der Befristung der Kriegsanleihen zum Ausdruck. Noch im spanischen
‘Erbfolgekriege nahm nicht nur Oesterreich schon nach zwei und drei Jahren
rückzahlbare Schulden auf, sondern auch England und ‘selbst Holland deckten einen
erheblichen Teil des Kriegsbedarfes durch Anleihen, die nach ‘wenigen ‚Jahren 'zurückgezahlt
werden ’sollten. Freilich konnte.‘die Rückzahlung ‚solcher kurz befristeten
Schulden aus Einnahmeüberschüssen meist nicht bewirkt werden, und war bei Verfall
Prolongation nicht‘ möglich, dann mußten zur Bezahlung fällig werdender die Erlöse
neu begebener Anleihen Verwendung finden. Dieser Gegensatz zwischen dem tatsächlich
doch langfristigen. Charakter der Staatsschuld und den kurzfristigen Schuldformen
konnte. nur; in.dem Maße überwunden werden, in dem die Regierungen, spät und mit
Widerstreben, einsahen, daß, wenn auch der häufigste unter den Verschuldungsanlässen,
der Krieg, als etwas Vorübergehendes von relativ kurzer Dauer erscheinen mag, die zur
Kriegführung aufgenommenen Schulden deshalb nicht minder beständiger Natur sind,
und gleich jeder andern Staatsschuld nur aus Ueberschüssen der ordentlichen Einkünfte
und durch systematische, auf einen längern Zeitraum verteilte Tilgung‘ abgetragen
werden können.
2. Mit der Ausbildung von Fundierungsformen, welche das Fundierungssubstrat
nicht mehr den Gefahren des Traditionspfandes aussetzten, war auch das stärkste
Motiv, das zur Bevorzugung kurzfristiger Schuldformen geführt hatte, ausgeschaltet,
und die Erkenntnis der offenbaren finanzwirtschaftlichen Vorteile der Langfristigkeit
löste bei den Finanzverwaltungen den Wunsch aus, die Kreditbedürfnisse durch Schuldformen
mit länger gestreckten Kreditfristen zu befriedigen. Aber die: Verwirklichung
dieses Wunsches, dem zunächst gegensätzliche, auf kurze Befristung der Kreditdauer
gerichtete Gläubigerinteressen entgegenstanden, hatte zur dreifachen Voraussetzung:
die Herausbildung eines Kreises von Anlagesuchenden, deren Kapitalanlagen nur gesicherten
Zinsgenuß zum Zwecke haben (Rentenkapitalbildung), sodann innerhalb
dieses Kreises Vertrauen in die dauernde Erfüllung des Zinszahlungsversprechens, und
schließlich die Möglichkeit, langfristige Schuldverschreibungen im Bedarfsfalle trotz ihrer
Unkündbarkeit doch wieder zu Geld zu machen (Effektenmarkt). Der allgemeinwirtschaftliche
Charakter dieser Voraussetzungen läßt ohne weiteres begreifen, daß ein
enger Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Wirtschafts- und der Verfassungsgeschichte
der einzelnen Staaten und dem Tempo besteht, in welchem langfristige
Kreditformen in ihre Kreditwirtschaft Eingang finden.
a) Am frühesten war die Benützung langfristiger Rentenschuldformen dort möglich, wo die
staatliche Kreditwirtschaft unmittelbar an die der Städte anknüpfen konnte, z. B. in der Republik
der „Vereinigten Niederlande, oder ‚wo zumindest mittelbar der städtische Kredit und der anderer
Korporationen in größerm. Umfange und in festen Organisationsformen in den Dienst der landesfürstlichen
Finanzverwaltungen gestellt werden konnte. Letzteres war namentlich in Frankreich
der Fall, wo mit den im Jahre 1522 erstmals begebenen Rentes sur 1’Hötel de Ville (vgl. vorstehend
S. 490) die Geschichte der staatlichen Rentenschuld beginnt. Der Umfang, den diese Schuld im
17., dann aber namentlich im 18.‘ Jh. erreichte, ist Beweis für die in Frankreich frühzeitig vollzogene
Ausbildung eines breiten Rentnerkreises mit starkem Bedürfnis nach langfristigen Kapitalanlagen,
in den Formen aber, in welchen diese Schuld aufgenommen wird, zeigen sich deutlich
die für den Staatskredit verderblichen Wirkungen der zahlreichen und rasch aufeinander folgenden
französischen Staatsbankerotte. Wiewohl in der Blütezeit der Lyoner Messen wiederholt und
zeitweise auch erfolgreich versucht wurde, relativ langfristige Königsbriefe ohne Vermittlung einer
Korporation zu begeben (so z. B. beim „grand parti‘“ von 1555 mit einer über 41 Messen, 10%
Jahre, sich erstreckenden Amortisationsdauer), so war doch bis zum Zusammenbruche des ancien
regime der Staatskredit nicht genügend gefestigt, um bei langfristigen, insbesondere bei Rentenanleihen
den Verzicht auf Substitutionen zu erlauben. Die langfristige Schuld setzte sich zu einem