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maschine und Einrichtung für die beiden Räume von 600
Raumtonnen kosten 12.000 Dollars, wovon die Maschine
Qooo Dollars. Bell - Coleman haben ein Patent auf 17 Jahre,
das erst drei Jahre alt ist, also noch 14 Jahre Dauer hat.
Während dieser Zeit lassen sie sich das Recht, ihre Erfindung
zu benützen, mit 50 Cents per Ochsencarcass und 5 Cents per
Schweins- oder Schafscarcass bezahlen. Sie liefern aber auf
Verlangen auch die Compressionsmaschine, welche sie allein
zu construiren das Recht haben. In diesem Falle berechnen
sie diese Maschine mit 9000 Dollars in der für 600 Raum
tonnen erforderlichen Grösse. Ist ihnen dieser Preis bezahlt
worden, so nehmen sie nur eine „Royalty“ genannte Entschä
digung, wie oben. Stellen sie aber die Maschine, die somit
ihr Eigenthum bleibt, so nehmen sie eine Royalty von
11/2 Dollars per Ochs und ein Zehntel davon per Schaf oder
Schwein, stellen aber auch den einen Mann, welcher die Reise
regelmässig mitmacht und die Maschine so dirigirt, dass stets
die richtige Temperatur im Schiffe herrscht. Man kann leicht
eine Kälte von unter 28 Grad Fahrenheit erzeugen, thut es
aber nie ; auch ist die Maschine auf der Strecke zwischen
New-York und England nie beständig in Arbeit, sondern nur
stundenweise, länger im Sommer, kürzer im Winter.
Das Schiff giebt nicht nur den Raum her, sondern auch
die zum Betriebe der Luftcompression und Circulation nöthige
Dampfkraft von der Schiffsmaschine ab. Da diese nur einige
Stunden per Tag arbeitet, so ist sie dann für 600 Raumtonnen
30 Pferdekraft stark. Eastman zahlte für diese Dampfkraft
und für den Raum ab New-York bis Liverpool in früheren
Jahren 30 sh. per Raumtonne, 1881 nur noch 25 sh.
Das Fleisch wird gegen Verderben assecurirt, und zwar
so, dass die Versicherungsgesellschaft nichts zahlt, wenn das
Fleisch nur 14 Tage im Schiffe war und doch verdarb, weil
es dann Schuld der Maschine war, die etwa zusammenbrach,
oder des Mannes, der die Abkühlung zu beaufsichtigen hatte.
Verlängert sich die Reise und verdirbt das Fleisch, was aber
selten vor kommt, so zahlt die Gesellschaft den versicherten
Werth des Fleisches’ voll. Die Prämie beträgt Va Percent des
versicherten Betrages.