Full text : Die Heimarbeit im Kriege

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der  Heimarbeit  größere  Verwendungsmöglichkeiten  vorliegen,  erscheint ­
  ausgeschlossen;  säst  alle  Zwerge  der  Heimarbeit  verlangen
große  Schnelligkeit  und  Fingevgeschicklichkeit,  soll  überhaupt  ein
nennenswerter  Verdienst  erzielt  werden.  Teilarbeit  und  Bedienung
von  Maschinen,  die  mehr  auf  ein  Beobachten  als  eigentliches  Eingreifen
  hinausläuft,  kommt  nicht  in  nennenswertem  Maße  in
Frage.  Der  Arbeiter  muß  im  Gegenteil  seine  Hände  imnt  vielseitiger ­
  brauchen,  als  der  Teilarbeiter  in  der  Fabrik,  in  der  sich
dessl)alb  weit  eher  Verwendungsmöglichkeiten  finden  als  in  der
.Heimarbeit.
Sofern  bei  Fabrik-  und  Heimarbeit  die  gleichen  Verrichtungen
zu  erledigen  sind,  können  sich  vielleicht  etwas  größere  Anssichten
auf  Beschäftigung  in  der  Heimarbeit  ergeben,  da  es  hier  nicht  so
sehr  ans  das  Arbeitstempo  ankommt  wie  im  geschlossenen  Betrieb,
wo  der  Arbeitsplatz  möglichst  voll  ausgenutzt  werden  soll.  Wichtig
ist  stets,  ob  die  Frau  mit  tätig  sein  kann,  denn  durch  die  gemeinsame ­
  Arbeit,  bei  der  die  Frau  vielleicht  gewisse  Verrichtungen,
die  dem  Mann  schwer  fallen,  übernimmt,  f  a  n  n  eine  wesentliche
Erhöhung  des  Familieneinkommens  erzielt  werden.
Wenn  der  sächsische  .Heimatdank  auf  Grund  seiner  umfangreichen ­
  Erhebungen  in  dem  so  besonders  stark  und  vielseitig  mit
Hausindustrie  durchsetzten  Sachsen  zu  dem  Ergebnis  gelangt,  daß
„die  Eigenart  der  verschiedenen  .Heimarbeitszweige,  die  teilweise
sehr  knappen  Löhne  und  die  zurzeit  ans  vielen  Gebieten  sehr  geringe
Beschäftigung  vor  Einführung  von  Kriegsbeschädigten  die  größte
Vorsicht  als  unerläßlich  und  die  Erschließung  anderer  geeigneter
und  lohnender  Arbeitsmöglichkeiten  für  Kriegsbeschädigte  recht  erwünscht ­
  erscheinen  lassen",  so  wird  man  diesem  vorsichtig  abwägenden ­
  Urteil  durchaus  beipflichten  können  und  wünschen,  daß  es
nicht  nur  von  den  öffentlichen  Fürsorgestellen,  sondern  auch  uamentlich
  von  wohlwollenden,  aber  der  harten  Praxis  fernstehenden  Privatpersonen ­
  beachtet  würde.
            
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