thumbs: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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mals im 7. Jahrhunderte zu einer Münzreform hindrängte, keines- 
wegs mit dem Verschwinden des Goldes überhaupt ohneweiters 
gleichgesetzt werden, wie dies Pirenne tut. 
Schon im 5. Jahrhunderte war in Gallien minderwertige 
Münze ausgeprägt worden, die, nach einem Edikt des Kaisers 
Maiorian vom Jahre 458, bei den öffentlichen Kassen nicht ange- 
nommen werden sollte”). Noch zur Zeit Papst Gregors d. Gr. 
(590—604) hatte sie in Italien keinen Kurs. Diese schlechte Münze 
mußte nach einem allgemein gültigen nationalökonomischen Ge- 
setze (Gresham!) naturgemäß die gute, vollwertige aus dem Lande 
verdrängen. Besonders wenn, wie Pirenne selbst betont, der Handel 
in der Merowingerzeit noch bedeutend gewesen ist. Soetbeer hat 
schon mit Recht hervorgehoben”), daß die Vorgänge auf dem Ge- 
biete des Geldwesens nicht nach politischen Zuständen, sondern 
nach den Grundsätzen der Volkswirtschaftslehre beurteilt werden 
müssen. Und einen ganz ähnlichen Standpunkt hat doch auch 
M. Prou vertreten“). 
Ich habe an einer anderen Stelle die Vermutung ausgespro- 
chen“), daß die Ausprägung vollwichtiger Silberdenare im Franken- 
reiche am Anfang des 7. Jahrhunderts unter byzantinischem Einfluß 
erfolgt sei. Dort war Kaiser Heraklius (610—41) seit 615 zu einer 
schweren Silberprägung übergegangen. 
Wie immer dem auch sei, hier genüge für das vorliegende 
Problem die Feststellung, daß die Goldprägungen im Frankenreiche 
auch nachher nicht aufhörten, sondern unter den Karolingern selbst 
in Deutschland noch fortgesetzt wurden, wie der neue Münzfund 
von Ilanz in der Schweiz (1904) dargetan hat“). 
Ganz abgesehen von den das Münzwesen betreffenden Argu- 
menten steht. die These Pirennes auch in lautem Widerspruch mit 
den konkreten Belegen für die Existenz eines beträchtlichen Handels 
eben in der Karolingerzeit. Sie sind gerade in jüngster Zeit durch 
zwei sorgfältige Darlegungen auf Grund der zeitgenössischen 
57) Prou a.a.O. p. XXIV f. sowie Babelon, La silique Romaine, le sou et 
le denier de la loi des Francs Saliens. Journal des Savants 1901, S. 118 ff. 
5) A.a.O., 4. Abschn., S. 252. 
5) Monnaies Merov. p. CV. 
5) Grundlagen 2°, 496, 
4) Vgl. darüber‘ Luschin im N. Archiv 33, 438 ff.
	        
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