Full text: Niederlande

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B ez eichnung d er Waren 
T: 
§) 
Urt. TL ILZ 11; Ut: 
in denen die Waren angebracht sind, beson- 
derer Einfuhrzoll fällig sein [sollen diese 
Büchelchen und Alben für sich verzollt 
werden]; auch müssen diese getrennt zur Ein- 
fuhr angemeldet werden. 
Regenschirme, Sonnenschirme und Spa- 
zierstöcke und [Nadel-]Stäbe, Stöcke, Knöpfe, 
Handhaben und Hakenl[-griffe] dazu. 
1. Regen- und Sonnenschirme, auch Garten- 
sonnenschirme und Sonnenschirme aus Papier, 
Ut e U DELL 
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Öffnen und Schließen eines Schirmes (Schie- 
| ber)] oder andrem Abschluß versehene Stöcke 
|) und Nadeln für Regen- und Sonnenschirme. 
111. Knöpfe, Handhaben und Haken für 
Regen- und Sonnenschirme und Spazierstöcke. 
Sonderbestimmungen. 
1. Auf Maß geschnittene, weiter oder nicht 
weiter bearbeitete Stöcke, an denen Beschläge 
[taats &= Mechanik zum Öffnen und Schließen 
eines Schirmes (Schieber)] oder andrer Ab- 
schluß und Knopf, Haken oder Handhabe nicht 
t§cherver ut ts d hte 
zu betrachten) sind nicht als Spazierstöcke oder 
als Ste für Regen- oder Sonnenschirme zu 
1 verzollen. 
4 Spazierstöcke mit darin geborgenen Regen- 
| schirmen, Angeln, Degen, Meßwerkzeugen oder 
dgl. Hegenstäuden sind als Spazierslöcke zu 
verzollen. 
Lichtbildnereigegenstände. 
I. Photographiervorrichtungen (einbegriffen 
Vorrichtungen für die Herstellung von Licht- 
bildern [Photographien] in Farbendruck, came- 
rae obseurae und kinematographische Vorrich- 
tungen, sowohl diejenigen für das Bewerk-: 
stelligen von Aufnahmen, als auch diejenigen, 
die dazu verwendet werden, von dem erhaltenen 
Film oder der erhaltenen Aufnahme positive 
] und negative Filme oder Abzüge anzufertigen) 
' 11I. Objektive, Aplanate, Anastigmate und 
andre gesondert eingeführte gefaßte Linsen... 
| III. Lichtbild- [photographisches-] Papier, 
photographische Glasplatten, und, soweit sie 
nicht zu Position 39 gehören, andre Waren. 
j die zur Bewerkstelligung von Aufnahmen oder 
zur Herstellung von Abdrucken vermittels Ein- 
wirkung von Licht, lichtempfindlich gemacht sind 
IV. Kassetten; Chassis [hölzerne Schiebe- 
rahmen] ; Einlegerähmchen; Obijektivbrettchen; 
Bälge; Zubehör [acepten] für Bälge; Mo- 
ment-, Zeit- und Rollverschlüsse sowie Piston- 
pumpen [pneumatischer Verschluß] und Wind- 
kissen[Bälle] dafür; Sucher; Finder; Periskope; 
Libellen oder runde Wasserwagen; Euryskope 
[Doppelobjektive]; Lotanzeiger [Libellen]; Photo- 
meter [Licht-(Stärke-)messer]];, Belichtungs- 
messer; Phänoskope; Stative und andre ähnliche 
Teile, Unterteile und Zubehöre zu den zu I 
gehörenden Apparaten und Vorrichtungen ... 
J 
D 
cute Zoll 
Wert 
8 v H 
1.1 
8 v H 
8 v H 
8 v H 
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8 v H 
8 v H 
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8 v H 
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S 
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§2 
100 
101 
B ez eichnung d er Waren 
V. Magnesium- oder sogenanntes Blitzlicht- 
pulver und andre ähnliche Waren, die bei der 
Bewerkstelligung photographischer Aufnahmen 
zum Erzeugen von Licht verwendet werden: 
V M§C te Riciet crix Entwicietiniätel. 
Fixier- und andre Bäder; Mittel zum Ver- 
stärken oder Abschwächen von Negativen und 
andre ähnliche Hilfsmittel, die beim Entwickeln 
oder bei der Fertigstellung der aufgenommenen 
Bilder verwendet werden: 
verpackt oder. Tafelform ...... ........ - 
VII. Vergrößerungs- und Verkleinerungs- 
vorrichtungen, einschließlich der Bälge zwischen 
den photographischen Apparaten und den zu 
vergrößernden Aufnahmen [vergrootings- 
kokers| und der Megasskope [Verstärkungsein- 
DI s tmn; Viren’ Vecvictssüiger [Ml 
tyUlatetenl out. LCN; 
Ansichtskarten und ähnlichen Waren, sowie der 
Vignettierapparate; alles soweit diese Waren 
ein Gewicht von 5 kg oder weniger haben. . 
Geldtäschchen [portemonnaies]; Geld- 
beutel; metallene Gelddöschen; Brieftaschen; 
Futterale für Messer, Brillen und Kueifer; 
Parfümdosen [lodderijndoosjes = Silber- 
dosen mit „l’eau de Rhin]; Schnupftabak- 
dosen; KRiechfläsch<hen; Kölnischwassser- 
Taschenspritzen; Schutzhülsen für Taschen- 
uhren, nud, mit Ausnahme von Gegen- 
ständen, die mit der Beschreibung unter Il 
der Position s5 übereinstimmen, andre 
jut Y. zer K§ri lu hz b: 
Gegenständen des persönlichen [persoonlijk 
ok lijksgebruik] Gebrauchs, oder zum Schutze 
von Gegenständen des persönlichen [per- 
soonlijk ok lijkfsgebruik] Gebranchs gegen 
Beschädigung ...... ......... . 
Stacheldraht [prikkel-ok stekeldraadl]. 
méêtal déploxyé [Drahtgeflecht für Zäune] 
und gewebte oder u gest Metallgaze 
und gewebtes oder geflochtenes Metalltuch 
(einschließlich der nachgeahmten Geflechte, 
Gewebe uud Geflechte aus Metallband und 
ähnlicher Waren), alles sowohl im Stück, 
wie in nicht weiter verarbeiteten Stücken 
Sonderbestimmungen. 
1. Heringgrätenstahl ist von dem gemäß die- 
ser Position zu erhebenden Einfuhrzolle befreit. 
2. Die Frage, ob „Stücke“ bei der Anwen- 
dung dieser Position als weiter bearbeitet oder 
nicht weiter bearbeitet zu betrachten sind, ist 
. 4 t t Lp. qu 
beitete Stücke Schnittwaren gegebenen Regeln 
zu beantworten. 
3. Gewebe, Geflechte und andre ähnliche 
Waren, die nicht ausschließlich aus nicht mil 
Papier, Geweben, Garn oder andren ähnlichen, 
zu einer der Positionen 41, 85 oder 97 ge- 
hörenden Substanzen zusammengesettem Me- 
talldraht oder Metallband bestehen, sind gemäß 
Position 85 zu verzollen. 
mti Zoll 
Wert 
8 v H 
8 v H 
8 v Z 
K v H 
H v
	        
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