39
B ez eichnung d er Waren
T:
§)
Urt. TL ILZ 11; Ut:
in denen die Waren angebracht sind, besonderer
Einfuhrzoll fällig sein [sollen diese
Büchelchen und Alben für sich verzollt
werden]; auch müssen diese getrennt zur Einfuhr
angemeldet werden.
Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke
und [Nadel-]Stäbe, Stöcke, Knöpfe,
Handhaben und Hakenl[-griffe] dazu.
1. Regen- und Sonnenschirme, auch Gartensonnenschirme
und Sonnenschirme aus Papier,
Ut e U DELL
M s
Öffnen und Schließen eines Schirmes (Schie-|
ber)] oder andrem Abschluß versehene Stöcke
|) und Nadeln für Regen- und Sonnenschirme.
111. Knöpfe, Handhaben und Haken für
Regen- und Sonnenschirme und Spazierstöcke.
Sonderbestimmungen.
1. Auf Maß geschnittene, weiter oder nicht
weiter bearbeitete Stöcke, an denen Beschläge
[taats &= Mechanik zum Öffnen und Schließen
eines Schirmes (Schieber)] oder andrer Abschluß
und Knopf, Haken oder Handhabe nicht
t§cherver ut ts d hte
zu betrachten) sind nicht als Spazierstöcke oder
als Ste für Regen- oder Sonnenschirme zu
1 verzollen.
4 Spazierstöcke mit darin geborgenen Regen-|
schirmen, Angeln, Degen, Meßwerkzeugen oder
dgl. Hegenstäuden sind als Spazierslöcke zu
verzollen.
Lichtbildnereigegenstände.
I. Photographiervorrichtungen (einbegriffen
Vorrichtungen für die Herstellung von Lichtbildern
[Photographien] in Farbendruck, camerae
obseurae und kinematographische Vorrichtungen,
sowohl diejenigen für das Bewerk-:
stelligen von Aufnahmen, als auch diejenigen,
die dazu verwendet werden, von dem erhaltenen
Film oder der erhaltenen Aufnahme positive
] und negative Filme oder Abzüge anzufertigen)
' 11I. Objektive, Aplanate, Anastigmate und
andre gesondert eingeführte gefaßte Linsen...
| III. Lichtbild- [photographisches-] Papier,
photographische Glasplatten, und, soweit sie
nicht zu Position 39 gehören, andre Waren.
j die zur Bewerkstelligung von Aufnahmen oder
zur Herstellung von Abdrucken vermittels Einwirkung
von Licht, lichtempfindlich gemacht sind
IV. Kassetten; Chassis [hölzerne Schieberahmen]
; Einlegerähmchen; Obijektivbrettchen;
Bälge; Zubehör [acepten] für Bälge; Moment-,
Zeit- und Rollverschlüsse sowie Pistonpumpen
[pneumatischer Verschluß] und Windkissen[Bälle]
dafür; Sucher; Finder; Periskope;
Libellen oder runde Wasserwagen; Euryskope
[Doppelobjektive]; Lotanzeiger [Libellen]; Photometer
[Licht-(Stärke-)messer]];, Belichtungsmesser;
Phänoskope; Stative und andre ähnliche
Teile, Unterteile und Zubehöre zu den zu I
gehörenden Apparaten und Vorrichtungen ...
J
D
cute Zoll
Wert
8 v H
1.1
8 v H
8 v H
8 v H
.
8 v H
8 v H
p
8 v H
w
S
El
§2
100
101
B ez eichnung d er Waren
V. Magnesium- oder sogenanntes Blitzlichtpulver
und andre ähnliche Waren, die bei der
Bewerkstelligung photographischer Aufnahmen
zum Erzeugen von Licht verwendet werden:
V M§C te Riciet crix Entwicietiniätel.
Fixier- und andre Bäder; Mittel zum Verstärken
oder Abschwächen von Negativen und
andre ähnliche Hilfsmittel, die beim Entwickeln
oder bei der Fertigstellung der aufgenommenen
Bilder verwendet werden:
verpackt oder. Tafelform ...... ........ -
VII. Vergrößerungs- und Verkleinerungsvorrichtungen,
einschließlich der Bälge zwischen
den photographischen Apparaten und den zu
vergrößernden Aufnahmen [vergrootingskokers|
und der Megasskope [Verstärkungsein-DI
s tmn; Viren’ Vecvictssüiger [Ml
tyUlatetenl out. LCN;
Ansichtskarten und ähnlichen Waren, sowie der
Vignettierapparate; alles soweit diese Waren
ein Gewicht von 5 kg oder weniger haben. .
Geldtäschchen [portemonnaies]; Geldbeutel;
metallene Gelddöschen; Brieftaschen;
Futterale für Messer, Brillen und Kueifer;
Parfümdosen [lodderijndoosjes = Silberdosen
mit „l’eau de Rhin]; Schnupftabakdosen;
KRiechfläsch<hen; Kölnischwassser-Taschenspritzen;
Schutzhülsen für Taschenuhren,
nud, mit Ausnahme von Gegenständen,
die mit der Beschreibung unter Il
der Position s5 übereinstimmen, andre
jut Y. zer K§ri lu hz b:
Gegenständen des persönlichen [persoonlijk
ok lijksgebruik] Gebrauchs, oder zum Schutze
von Gegenständen des persönlichen [persoonlijk
ok lijkfsgebruik] Gebranchs gegen
Beschädigung ...... ......... .
Stacheldraht [prikkel-ok stekeldraadl].
méêtal déploxyé [Drahtgeflecht für Zäune]
und gewebte oder u gest Metallgaze
und gewebtes oder geflochtenes Metalltuch
(einschließlich der nachgeahmten Geflechte,
Gewebe uud Geflechte aus Metallband und
ähnlicher Waren), alles sowohl im Stück,
wie in nicht weiter verarbeiteten Stücken
Sonderbestimmungen.
1. Heringgrätenstahl ist von dem gemäß dieser
Position zu erhebenden Einfuhrzolle befreit.
2. Die Frage, ob „Stücke“ bei der Anwendung
dieser Position als weiter bearbeitet oder
nicht weiter bearbeitet zu betrachten sind, ist
. 4 t t Lp. qu
beitete Stücke Schnittwaren gegebenen Regeln
zu beantworten.
3. Gewebe, Geflechte und andre ähnliche
Waren, die nicht ausschließlich aus nicht mil
Papier, Geweben, Garn oder andren ähnlichen,
zu einer der Positionen 41, 85 oder 97 gehörenden
Substanzen zusammengesettem Metalldraht
oder Metallband bestehen, sind gemäß
Position 85 zu verzollen.
mti Zoll
Wert
8 v H
8 v H
8 v Z
K v H
H v