Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 621 
von diesen Mächten Polen mit seinen baltischen Besitzungen 
in die deutsche Entwicklungslinie eingesprengt war, während 
Rußland von allgemeinem Drange nach baltischem Küstenland 
überhaupt erfüllt schien. Ausgelöst aber konnte dieser Drang 
werden, seitdem, mit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, 
Livland an Schweden gefallen war!, indem von diesem Augen⸗ 
blicke an ein Gegensatz zwischen Schweden und Polen erweckt 
wurde, der Rußland den Weg zum Balticum freilegte. Däne— 
mark und Schweden endlich gehörten noch immer dem Staaten⸗ 
systeme des deutschen Nordens selbst direkt an; es ist wie ein 
Gegenstück zu dem englischen Königtum Hannovers, dem 
polnischen Königtume Sachsens und in gewissem Sinne auch 
dem preußischen Königtume Brandenburgs, wenn zum König-— 
reiche Dänemark auch das Herzogtum Holstein und von 1675 
bis 1773 die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, zum 
Königreiche Schweden aber außer dem pommerschen Besitze bis 
zum Jahre 1719 auch die alten Bistumsgebiete von Bremen 
und Verden gehörten. 
Unter diesen Umständen sind die nordischen und nord— 
deutschen Vorgänge um 1700 nicht zu verstehen, halten wir 
nicht vorher auch über die Lage der eben genannten außer⸗ 
deutschen Mächte kurz Umschau. 
Da ist denn Dänemark schon insofern an erster Stelle zu 
nennen, als es in tausend Richtungen ganz von deutschem 
Geiste erfüllt war: wie war in die dänische Sprache dieser 
Zeit der deutsche Wortschatz eingebrochen, wie eng waren die 
künstlerischen und literarischen Zusammenhänge beider Länder! 
Aber darüber hinaus bestanden auch politische Verbindungen 
sehr merkwürdiger Art. 
Im Jahre 1460 hatten die Stände von Schleswig— 
Holstein den dänischen König Christian, aus dem Hause der 
Grafen von Oldenburg, zum Herzog von Schleswig, das 
dänisches Reichslehen war, und zum Grafen von Holstein, das 
deutsches Reichslehen war, gewählt: unter der Bedingung, 
S. oben S. 480 f. 
camprecht, Deutsche Geschichte. VII. 2.
	        
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