wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit.
Die Städte empfingen jene Privilegien zum großen oder
größeren Teil in erster Linie für unmittelbare Gegenleistungen:
dafür, daß sie den Landesherren finanzielle Beihilfen leisteten
oder sie im Kriege untersstüttten.
Doch waren es nicht bloß unmittelbare Gegenleistungen der
Städte, was die Landesherren bestimmte, ihnen Rechte und
Vorrechte zu gewähren. Oft brachte der mittelalterliche Herr-
scher ihnen ohne direkte Entschädigungen Opfer !). Die Pflege
des Städtewessens bewährte sich mittelbar durch die wirtschaft-
liche Hebung des landesherrlichen Gebiets. Die mittelalter-
lichen Regierungen haben aber auch wohl aus allgemeinen
Gründen, unabhängig von den Rücksichten auf zu erwartende
Vorteile, das Städtewesen begünstigt. Es wird unmöglich sein,
alle Maßnahmen der Landesherren zugunsten der Städte darauf
zurückzuführen, daß sie von ihnen merkbaren Nutzen erwarteten.
Man muß annehmen, daß das Mittelalter auch eine gewisse
unegoistische Städtefreundlichkeit besaß.
Wir haben uns zu vergegenwärtigen, daß die Regierungen
und die Städte von verschiedenen Ausgangspunkten aus un-
abhängig voneinander zu derselben Nahrungsmittelpolitik ge-
langten. Die Städte verlangten Getreideausfuhrverbote, weil
sie mit Rücksicht auf die Bedürfnisse ihrer wachsenden Bevöl-
kerung sich stets den nötigen Getreidevorrat gesichert halten
wollten. Es handelte sich hier um ein, dauerndes Bedürfnis.
Allein auch unabhängig von den Städten trat .das Bedürfnis
nach Getreideausfuhrverboten im Mittelalter verhältnismäßig
oft auf. Die Hungersnöte sind im Mittelalter häufiger als in
der Neuzeit, was schon dadurch bedingt war, daß man bei den
unentwickelten Verkehrsverhältnissen den Folgen der Miß-
Maxime (quod in multitudine populi sit gloria Þprincipis) vor allem
auf seine Städte angewendet wissen."“
1) Vgl. H. Z., Bd.. 81, S. 39. Keutgen, Urkunden z. städt. Ver-
fassungsgesch., Bd. 2, S. 491, Nr. 388: der Stadtherr gewährt der
Stadt auf 4 Jahre den Steuerertrag eines Amtsbezirks für den Mauer-
bau. Er läßt sich Bürgen stellen, daß das Geld auch wirklich für diesen
Zweck verwandt wird.
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