Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

wirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit. 
Die Städte empfingen jene Privilegien zum großen oder 
größeren Teil in erster Linie für unmittelbare Gegenleistungen: 
dafür, daß sie den Landesherren finanzielle Beihilfen leisteten 
oder sie im Kriege untersstüttten. 
Doch waren es nicht bloß unmittelbare Gegenleistungen der 
Städte, was die Landesherren bestimmte, ihnen Rechte und 
Vorrechte zu gewähren. Oft brachte der mittelalterliche Herr- 
scher ihnen ohne direkte Entschädigungen Opfer !). Die Pflege 
des Städtewessens bewährte sich mittelbar durch die wirtschaft- 
liche Hebung des landesherrlichen Gebiets. Die mittelalter- 
lichen Regierungen haben aber auch wohl aus allgemeinen 
Gründen, unabhängig von den Rücksichten auf zu erwartende 
Vorteile, das Städtewesen begünstigt. Es wird unmöglich sein, 
alle Maßnahmen der Landesherren zugunsten der Städte darauf 
zurückzuführen, daß sie von ihnen merkbaren Nutzen erwarteten. 
Man muß annehmen, daß das Mittelalter auch eine gewisse 
unegoistische Städtefreundlichkeit besaß. 
Wir haben uns zu vergegenwärtigen, daß die Regierungen 
und die Städte von verschiedenen Ausgangspunkten aus un- 
abhängig voneinander zu derselben Nahrungsmittelpolitik ge- 
langten. Die Städte verlangten Getreideausfuhrverbote, weil 
sie mit Rücksicht auf die Bedürfnisse ihrer wachsenden Bevöl- 
kerung sich stets den nötigen Getreidevorrat gesichert halten 
wollten. Es handelte sich hier um ein, dauerndes Bedürfnis. 
Allein auch unabhängig von den Städten trat .das Bedürfnis 
nach Getreideausfuhrverboten im Mittelalter verhältnismäßig 
oft auf. Die Hungersnöte sind im Mittelalter häufiger als in 
der Neuzeit, was schon dadurch bedingt war, daß man bei den 
unentwickelten Verkehrsverhältnissen den Folgen der Miß- 
Maxime (quod in multitudine populi sit gloria Þprincipis) vor allem 
auf seine Städte angewendet wissen."“ 
1) Vgl. H. Z., Bd.. 81, S. 39. Keutgen, Urkunden z. städt. Ver- 
fassungsgesch., Bd. 2, S. 491, Nr. 388: der Stadtherr gewährt der 
Stadt auf 4 Jahre den Steuerertrag eines Amtsbezirks für den Mauer- 
bau. Er läßt sich Bürgen stellen, daß das Geld auch wirklich für diesen 
Zweck verwandt wird. 
8Z 
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