Full text : Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung

§ 447 die aber auch von Amts wegen erfolgen kann. Die Mitgliedschaft
 endigt hier außer durch Austritt aus der versicherungspflichtigen
 Beschäftigung oder Uebertritt zu
einer anderen Kasse auch durch (wenn auch irrtümliche)
Löschung im Mitgliederverzeichnis.
§ 318 a Die Arbeitgeber haben der Krantenkasse, sowie deren
Beauftragten auf Verlangen Auskunft zu geben über alle
Tatsachen, die eine Meldung zu enthalten hat. Sie haben
Geschäftsbücher und Listen, aus denen diese Tatsachen hervorgehen,
 während der Betriebszeit an Ort und Stelle vorzulegen.
 Auch die Versicherten haben über ihren Personenstand
 sowie Art und Dauer der Beschäftigung und ihren
Arbeitsverdienst Auskunft zu geben. Das Versicherungsamt
 kann die Arbeitgeber und die Versicherten durch Geldstrafen
 zur Erfüllung dieser Pflichten anhalten.
§ 310 Bei freiwilliger Versicherung beginnt die
Mitgliedschaft ersst mit der Meldung beim Vorstand. Die
Aufnahme kann von dem Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung
 abhängig gemacht werden, indem Kranke oder
§ 313 Kränkliche zurückgewiesen werden. Freiwillige
Weiterversicherung setzt Meldung binnen drei
Wochen nach Beendigung der verssicherungspflichtigen Be-5131.10
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vor dem Beginn der Erwerbslosigkeit versicherungspflichtig
 waren und deren Unterstützungsdauer abgelaufen
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(auch freiwilliger Weiterversicherung) endigt die Mitgliedschaft
 mit Nichtzahlung der Beiträge für zwei aufeinander
Verordn. üb. [B “te Z1]letze . rk Ut. ..!
Erwerbslosen- Erwerbslosenunterstützung zuständige Gemeinde soll Ersarierge
 zi werbslose, die sie zu unterstützen hat, bei der Allgemeinen
s 20 nnd s 26 Ortskrankenkasse ihres Bezirks oder einer anderen
Krankenkasse, die in ihrem Bezirk ihren Sitz hat, und deren
Leistungen denen der Allgemeinen Ortskrankenkasse ziemlich
 gleichwertig sind, gegen Krankheit versichern. Sie hat
in diesem Fall den Erwerbslosen binnen 3 Wochen nach
Beginn der Unterstützung anzumelden. Unterläßt die Gemeinde
 dies, so muß sie dem Erwerbslosen in gewissem

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