Full text : Die Preußische Gewerbesteuer

1 ; Einleitung.
kleinere übel sei, gehen auch heute noch auseinander. Auf
absehbare Zeit hinaus wird jedoch wohl keine der beiden
Steuern noch völlig entbehrt werden können. Jedenfalls
kann bei der gegenwärtigen Virtschaftslage auf sie nicht verzichtet
 werden. Die Gemeinden müssen unabhängig von der
Wirtschaftslage mit Sicherheit wenigstens auf einen Teil der
Steuereingänge rechnen können, und den wenigen wirtschaftlichen
 Unternehmungen, die heute mit nennenswertem Ertrag
 arbeiten, kann nicht die ganze Last der Gewerbesteuer
aufgebürdet werden. Übrigens haben diese beiden Hilfssteuern
 doch auch eine gewisse steuerliche Berechtigung: die
Besteuerung des Kapitals unter dem Gesichtspunkt erhöhter
Leistungsfähigkeit, die Besteuerung der Lohnsumme unter
dem Gesichtspunkt von Leistung und Gegenleistung bzw. dem
des Ausgleichs besonderer Lastenverursachung. Die Neutzcg
 with, (! bien Petter r Mets:
Hilfssteuern zu sichern.
Wohl aber wird eine andere Gruppierung der
Vemessungsgrundlagen ins Auge gefaßt werden
müssen. Der gegenwärtige Zustand, nach welchem je nach
Wahl der einzelnen Gemeinden die Gewerbesteuer entweder
von Ertrag und Kapital oder von Ertrag und Lohnsumme
erhoben wird, ist unbefriedigend. Die Gemeinde wählt bei
diesem Zustand natürlich diejenige Hilfssteuer, von welcher
fie die höchsten Erträge erwarten kann, sie nimmt unter Umständen
 die Wahl sogar mit Rücksicht auf einen einzelnen bestimmten
 Betrieb vor, den sie besonders treffen will. Wie sie
aber auch die Wahl vornimmt, auf alle Fälle trifft sie die verschiedenen
 Arten von Betrieben ungleichmäßig, ja ungerecht.
Entscheidet sie sich für die Lohnsummensteuer, so trifft sie die
Vetriebe mit verhältnismäßig großer Arbeiterzahl und geringem
 Kapital besonders hart und schont die Betriebe mit
wenig Arbeitskräften und vielleicht großem Kapital; greift
sie zur Gewerbekapitalsteuer, so wirkt sich das umgekehrt aus.
Um diese Ungleichheiten zu vermeiden, wird man sich wohl
dazu entschließgen müssen, die beiden Hilfssteuern durch
gesetzlichen Zwang kumulativ neben den Ertrag zu setzen,
ivie dies von der Deutschnationalen Volkspartei schon jetzt
zur Novelle beantragt worden ist. Dabei darf dann natür-Z


            
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