Full text: Die Entwicklung der Weißgerberei

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das sind 15,1 %. In dem gleichen Zeitraum haben wir in der Jrher- 
straße wohnhaft beobachtet 132 Personen, davon sind Jrher höchstens 
41 Personen, die übrigen 91 Personen, also 69 °/ 0 , sind sicherlich keine 
Jrher. Diese beiden Resultate, besonders das letztere, wo die Lücken 
haftigkeit der Urkunden fast nicht mehr ins Gewicht fällt, schlagen der 
üblichen Anschauung von der räumlichen Konzentration des mittelalter 
lichen Handwerks geradezu ins Gesicht; denn gerade von einem Hand 
werk, wie es die Jrher sind, sollte man erwarten, daß es äußerst 
exklusiv behandelt wird. Es ist die allgemeine Anschauung, daß die 
Gerber getrennt von allen übrigen und für sich vereint wohnen, eine 
Anschauung, welche alle Schriften über das Gewerbe des Altertums 
und des Mittelalters als selbstverständlich enthalten. Bei der Be 
sprechung der örtlichen Lage der Handwerkerwohnungen haben wir auf 
diesen Punkt noch einmal zurückzukommen. (Vergl. § 34!) 
§ 33. Ter HauSkauf und die Erblichkeit im Handwerk. 
Im Anschluß an die Betrachtung über die Jrherstraße wollen wir 
uns zunächst die Frage vorlegen, wie der H a u s k a u f m i t d e r M e i st e r - 
Werbung in Verbindung steht; ebenfalls durch Kombination der Besitz 
wechselurkunden mit den Meisterbüchern erfahren wir nämlich aus ersteren 
das Datum des Hauskaufs, aus letzteren das Jahr der Meisterwerdung, 
und wir können uns daher ein Bild über das zeitliche Verhältnis dieser 
beiden Daten machen: 
Datum des 
Hauskaufs 
Namen des Jrhers 
Jahr der 
Meisterwerdung 
Differenz 
zw. A. u B. 
A. 
L. 
Jahre 
1470 
Heinz Scherl 
1467 
3 
1488 
Stephan Wolff 
1484 
4 
1490 
Fritz Hofman 
1482 
8 
1496 
F. Gebhardt 
1475 
21 
1503 
Hans Beck 
1484 
19 
1505 
Valentin Koch 
1493 
12 
1509 
Hans Neudorffer 
1489 
10 
1511 
Hans Walther 
1513 
—2 
1511 
Hain; Seufferlein 
1500 
11 
1514 
Hans Neudorffer d. Jung. 
1513 
1 
1622 
Hans Jacob 
1498 
24 
1524 
Ulrich Schmidner 
1523 
1 
1525 
Bartholmes Graf 
1513 
12 
1526 
Michel Freybold 
1515 
11 
Da aus den Urkunden hervorgeht, daß manche Jrher zwei Hauskäufe 
vorgenommen haben, wobei aber nicht immer klar ist, ob sie das eine
	        
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