246 Kap. VII. Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien.
duürch'Bau von elektrischen Bahnen und schafft ein bevorzugtes Wohn-
gebiet durch schöne Anlagen, gute Straßen, Beleuchtung, erstklassige
hygienische Meranstaltungen, durch Errichtung und Unterhaltung von
chulen usw. Wenden wir uns vom Boden im buchstäblichen Sinne
zu den anderen dauerhaften Gütern der Natur, so finden wir, daß auch
diese im ähnlichen Sinne produziert werden können. Den Wasserfällen
gibt man z. B. durch Regulierung der Ströme eine wesentlich erhöhte
Wirksamkeit, ja man kann sogar von einer wirklichen Schaffung von
Wasserfällen für industrielle Ausnutzung sprechen. Die günstige Lage
eines Falles spielt natürlich eine große Rolle, aber auch in dieser Hin-
sicht bietet die letzte Entwicklung der elektrischen Kraftüberführung
mit Hochspannung eine ziemlich leichte Möglichkeit zur Schaffung von
Konkurrenz. /
In den weitaus meisten Fällen, wo nach „Boden‘‘ einer bestimmten
Art gefragt wird, besteht in dieser Weise eine gewisse Möglichkeit,
durch produktive Tätigkeit das Angebot zu vermehren. Sobald der
Preis der betreffenden Bodennutzung hinreichend hoch wird, macht sich
diese Möglichkeit geltend, der Preis zeigt also einen unverkennbaren
influß auf das Angebot. Dieses Verhältnis übt natürlich einen regu-
ijerenden Einfluß auf den Preis, also auf die Rente aus. Die Rente des
aturbodens wird gewissermaßen von den Produktionskosten des in
Konkurrenz mit demselben produzierten Bodens geregelt. Eine Ver-
illigung dieser Produktionskosten zeigt ihre Wirkung in einer Herab-
rückung der Rente des Naturbodens. Was durch die hier betrachtete
produktive Tätigkeit geschaffen wird, ist wohl nicht Boden im_ Sinne
eines primären Produktionsfaktors, sondern ein Produkt, in welchem
oden nur als ein Produktionsmittel neben anderen eingeht. Diese
Produkt tritt aber in Konkurrenz mit Boden, der nichts anderes als
oden ist, und dieser Boden ist also nicht in dem Sinne unvermehrbar,
daß er keiner Konkurrenz ausgesetzt werden kann.
Da der Naturboden als primärer Produktionsfaktor sowohl unver-
mehrbar wie unzerstörbar ist, kann eine Steuer, die auf die reine Rente
dieses Bodens gelegt werden würde, den Markt in keiner Weise beein
flussen, deshalb auch nicht abgewälzt werden, sondern muß die Rente
selbst treffen. Im allgemeinen ist es für die Versorgung der Tausch-
wirtschaft mit Naturboden im Sinne eines primären Produktionsfaktors
von keiner Bedeutung, daß der Besitzer solchen Bodens für das Zur-
erfügungstellen desselben bezahlt wird und also aus seinem Besitz
ein Einkommen bezieht._Die Lieferung von Nutzungen des Naturbodens
ist keine Leistung, die irgendwie belohnt zu werden braucht. Daraus
darf man aber nicht schließen, daß die Grundrente ohne Bedeutung für
das Angebot von Bodennutzungen einer bestimmten Qualität ist. Denn,
wie eben gezeigt, kann die Grundrente zur Produktion von Boden in
Konkurrenz mit dem Naturboden locken. Diesen Produzenten kann