Full text: Theoretische Sozialökonomie

266 Kap. VII Die Bodenrente und die Preise der Naturmaterialien. 
8 31. Die Preisbildung der Naturmaterialien. 
Da die Naturmaterialien keine dauerhaften Güter sind, haben wir 
in bezug auf sie keinen besonderen Preis der Nutzung vom Preise 
der Güter selbst zu unterscheiden. Die Preise der Naturmaterialien 
sind einfach Preise von Verbrauchsgegenständen, die in der Natur 
vorgefunden werden. Wenn solche Materialien, z. B. Kohle oder Erze, 
durch Bergbau gewonnen und an die Konsumenten gebracht sind, be- 
sitzen sie Preise, die meistens zum weitaus größten Teil in den für sie 
geopferten Kapital- und Arbeitskosten bestehen und nur zu einem 
kleinen Teil Preise für die Materialien, wie sie im Schoße der Natur 
gefunden wurden, darstellen. Diese letzten Preise werden wir hier zum 
Gegenstand unserer Untersuchungen machen. 
Die Gesamtmenge von Erz, die in einer bestimmten Grube vor- 
handen ist, kann nicht auf einmal, sondern meistens erst in einer längeren 
Zeit zutage gefördert werden. Der Wert dieser Gesamtmenge ist des- 
halb nicht einfach gleich dem Produkt der Gesamtmenge und des 
Einheitspreises. Vielmehr muß der Wert der erst künftig gewinnbaren 
Erzquantität auf die Gegenwart nach dem herrschenden Zinsfuß zurück- 
geführt werden, m. a. W. der Wert des gesamten Vorrats ist der nach 
dem herrschenden Zinsfuß berechnete Gegenwartswert sämtlicher Erz- 
mengen, die in der Abbauzeit der Grube nach und nach gewonnen werden. 
Dieser Kapitalwert der Grube wird durch die jährliche Förderung 
verzinst und getilgt. Wie bei jeder Amortisation macht der Zins des 
Kapitalwerts in den ersten Jahren den größeren Teil der Annuität, 
durch die dieser Kapitalwert getilgt wird, also den größeren Teil des 
Verkaufspreises des Materials aus, wogegen in den späteren Jahren 
die Tilgung überwiegt. Für eine Grube mit sehr langer Abbauzeit be- 
kommt also der Preis der jährlich geförderten Materialmenge in langen 
Perioden wesentlich den Charakter einer Verzinsung des Kapitalwerts der 
Grube, also gewissermaßen auch den Charakter eines für die An- 
wendung eines dauerhaften Gutes bezahlten Preises, d. h. einer Rente. 
Dies erklärt, warum das Einkommen, das ein Bergwerkbesitzer aus 
seinem Besitz an Naturgaben bezieht, als eine Rente aufgefaßt und mit 
der Rente des Bodenbesitzers gleichgestellt wird!). Eine wissenschaft- 
liche Behandlung des hier vorliegenden Preisbildungsproblems kann 
sich aber nicht mit einer derartigen Analogiebetrachtung begnügen. Sie 
1) Der Preis, der für die jährlich gewonnene Materialmenge als solche erzielt 
wird, stellt den ganzen Ertrag des Grubenbesitzes dar. Diese Summe wird, wenn 
der Bergbauunternehmer nicht selbst die Grube besitzt, an den Besitzer als „royalty““ 
bezahlt. Diese Abgabe schließt also sowohl Tilgung wie Verzinsung des jeweiligen 
Kapitalwertes der Grube ein. Die Unterscheidung, die Marshall zwischen „rent“ 
und „royalty‘‘ macht, scheint deshalb nicht aufrechterhalten werden zu können. 
(Principles, Book V, Ch. VIII, 8 4, Note 1.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.