Full text: Theoretische Sozialökonomie

8 36. Die Nachfrage nach Arbeit, 307 
zwischen Angebot und Nachfrage herstellen würde, und der also der 
Schätzung dieser Arbeit seitens der Nachfrage entsprechen würde? Daß 
zufälligerweise weibliche Arbeit wegen Mangel an Widerstandsfähig- 
keit, an Kenntnissen und Beweglichkeit ihren wirklichen Marktpreis 
nicht erreicht, ist ohne Zweifel möglich, aber jedenfalls nur, wo eine 
völlig effektive Konkurrenz der Unternehmer um die vorhandene weib- 
liche Arbeitskraft fehlt. Wenn man aber behauptet, daß weibliche 
Arbeitskraft ungerechterweise niedriger bezahlt wird als männliche, 
bleibt es immer unklar, warum dann der Unternehmer, der beide Arten 
von Arbeit nebeneinander beschäftigt, nicht noch weiter die besonders 
billige weibliche Arbeitskraft für die teuere männliche substituiert. Darin 
liegt der Kern der Frage. Wenn der Unternehmer, von welchem man 
doch voraussetzen darf, daß er nur nach rein geschäftlichen Gesichts- 
punkten handelt, dies nicht tut, so muß man wohl daraus schließen, 
daß er die männliche Arbeit, trotz aller angeblichen Gleichheit der 
Leistungen, gleichwohl aus irgendwelchen Gründen höher schätzt. Die 
Praxis erkennt offenbar die von den Theoretikern proklamierte Leistungs- 
gleichheit nicht an. In der tatsächlichen Nachfrage liegt eine ganz 
bestimmte Unterscheidung zwischen männlicher und weiblicher Arbeit, 
und das ist das entscheidende Moment. Wo männliche und weibliche 
Arbeitskraft in einem Berufe nebeneinander beschäftigt wird, findet 
man ganz überwiegend eine Differenzierung in ihrer Beschäftigung. Die 
Regel ist, daß Männer und Frauen innerhalb desselben Berufs ver- 
schiedene Arten von Arbeit verrichten und dafür dann auch verschiedene 
Löhne beziehen. Aber auch, wo die Beschäftigung dem äußeren An- 
schein nach annähernd dieselbe ist, richtet sich die Nachfrage aus ver- 
schiedenen Gründen, in einem gewissen Umfang, bestimmt auf männ- 
liche Arbeitskraft. Gründe für diese Differenzierung gibt es sicher viele 
und stichhaltige. Wir haben schon oben einige solche Gründe von einer 
gewissen materiellen Bedeutung angegeben. Die Gründe brauchen aber 
nicht einmal, objektiv betrachtet, vernünftig zu sein. Es kann in einem 
gewissen Gewerbe, z. B. im Bankbetrieb, die Sitte seit Alters her vor- 
herrschen, in gewissen Stellungen nur männliche Arbeit zu verwenden. 
Es würde vielleicht nicht als „comme il faut“ aufgefaßt werden, da- 
selbst weibliche Arbeit anzustellen. Männliche Arbeit kann durch 
solche Vorstellungen, die man vielleicht als Vorurteile zu bezeichnen 
geneigt ist, gegen welche aber der Geschäftsmann nicht gern verstößt, 
auch bei noch so gleichen objektiven Leistungen einen höheren Markt- 
preis gewinnen. Zu einem solchen Ergebnis kann aber auch eine Menge 
von Rücksichten, denen man nicht eine objektive Berechtigung ab- 
sprechen kann, z. B. Rücksicht auf Sicherheit gegen Raub, auf die 
Notwendigkeit einer Aufrechterhaltung der Disziplin usw. mitwirken. 
Ehe man alle solche Verhältnisse genau untersucht und geprüft hat, 
sollte man nicht zu der gewagten Hypothese greifen, daß weibliche 
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