Full text: Theoretische Sozialökonomie

Kap. VIII. Der Arbeitslohn. 
Arbeit. generell im Verhältnis zur wirklichen Marktlage „unterbezahlt““ 
wird. 
Die Forderungaber, daß weibliche Arbeitohne Rücksicht auf die Markt- 
lagenachirgendwelchentheoretischen oder gefühlsbestimmten,, Gerechtig- 
keitsgründen‘ gleich der männlichen bezahlt werden soll, steht prinzipiell 
auf derselben Stufe wie die gewöhnlichen sozialistischen Lohnprogramme. 
Substitution von Arbeit und Boden gegeneinander. 
Diese Substitution haben wir im vorigen Kapitel behandelt. Auf einem 
Hektar Boden kann mehr oder weniger Arbeit verwendet werden. Wenn 
der Preis der Bodenbenutzung, also die Bodenrente, und der Arbeitslohn 
gegeben sind, ist damit auch die wirtschaftlich vorteilhafteste Zu- 
sammenstellung von Arbeit und Boden bestimmt. Die Nachfrage nach 
Arbeit ist also nicht durch die Bedürfnisse der Konsumenten und die 
Höhe der Arbeitslöhne eindeutig bestimmt. Sie wird auch, wie wir 
hier sehen, bis zu einem gewissen © rade vom Preise eines konkur- 
rierenden Produktionsfaktors, der Bodennutzung, mit beeinflußt. Dieser 
Einfluß bedeutet eine gewisse Modifikation in der Knappheit der Arbeit, 
hebt aber keineswegs diese Knappheit als wesentlichen Bestimmungs- 
grund der Preisbildung der Arbeit auf. 
Die Frage, wie ein größerer Reichtum an Boden den Arbeitslohn be- 
einflußt, ist praktisch sehr wichtig. Wenn die Menge eines Produktions- 
faktors, hier des Bodens, vermehrt wird, sinkt der nach dem Prinzip der 
Knappheit berechnete relative Anteil der Einheit dieses Produktions- 
faktors im Produktionsresultat. Schon aus diesem Grunde hat ein ver- 
größerter Reichtum an Boden eine Tendenz, den Arbeitslohn zu steigern. 
Das erweiterte Angebot von Bodennutzungen veranlaßt aber eine 
Substitution dieses Produktionsfaktors für die Arbeit. Dadurch wird 
dem Fall der Bodenrente gewissermaßen entgegengewirkt, er wird aber 
nicht aufgehoben. Durch die größere Verwendung von Boden pro 
Einheit der Arbeit wird ferner das Produktionsresultat vermehrt, also 
das Volkseinkommen gesteigert, und die Kaufkraft der Konsumtion 
gestärkt, was auf eine Steigerung der Arbeitslöhne hinwirkt. 
Obwohl also im ganzen eine Steigerung des Arbeitslohns als Folge 
eines vergrößerten Bodenreichtums eintreten muß, vermögen jedoch 
die landwirtschaftlichen Arbeiter nicht den ganzen Vorteil der sinken- 
den Bodenrente in der Form von Lohnsteigerung für sich in Anspruch 
zu nehmen. Es muß nämlich im allgemeinen ein relativer Preisfall 
für die Produkte des Bodens eintreten. Dementsprechend müssen, 
wenn das allgemeine Preisniveau unverändert bleiben soll, die Preise der 
Industrieprodukte ‚steigen, wodurch auch die Industriearbeiter aus der 
Vergrößerung des Bodenreichtums Vorteil ziehen. Der Arbeitslohn der 
landwirtschaftlichen Arbeiter muß jedenfalls demjenigen Lebens- 
standard entsprechen, den ein solcher Arbeiter durch Erwerb und Be- 
wirtschaftung eigenen Bodens erlangen kann. 
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