Kap. VIII. Der Arbeitslohn.
Arbeit. generell im Verhältnis zur wirklichen Marktlage „unterbezahlt““
wird.
Die Forderungaber, daß weibliche Arbeitohne Rücksicht auf die Markt-
lagenachirgendwelchentheoretischen oder gefühlsbestimmten,, Gerechtig-
keitsgründen‘ gleich der männlichen bezahlt werden soll, steht prinzipiell
auf derselben Stufe wie die gewöhnlichen sozialistischen Lohnprogramme.
Substitution von Arbeit und Boden gegeneinander.
Diese Substitution haben wir im vorigen Kapitel behandelt. Auf einem
Hektar Boden kann mehr oder weniger Arbeit verwendet werden. Wenn
der Preis der Bodenbenutzung, also die Bodenrente, und der Arbeitslohn
gegeben sind, ist damit auch die wirtschaftlich vorteilhafteste Zu-
sammenstellung von Arbeit und Boden bestimmt. Die Nachfrage nach
Arbeit ist also nicht durch die Bedürfnisse der Konsumenten und die
Höhe der Arbeitslöhne eindeutig bestimmt. Sie wird auch, wie wir
hier sehen, bis zu einem gewissen © rade vom Preise eines konkur-
rierenden Produktionsfaktors, der Bodennutzung, mit beeinflußt. Dieser
Einfluß bedeutet eine gewisse Modifikation in der Knappheit der Arbeit,
hebt aber keineswegs diese Knappheit als wesentlichen Bestimmungs-
grund der Preisbildung der Arbeit auf.
Die Frage, wie ein größerer Reichtum an Boden den Arbeitslohn be-
einflußt, ist praktisch sehr wichtig. Wenn die Menge eines Produktions-
faktors, hier des Bodens, vermehrt wird, sinkt der nach dem Prinzip der
Knappheit berechnete relative Anteil der Einheit dieses Produktions-
faktors im Produktionsresultat. Schon aus diesem Grunde hat ein ver-
größerter Reichtum an Boden eine Tendenz, den Arbeitslohn zu steigern.
Das erweiterte Angebot von Bodennutzungen veranlaßt aber eine
Substitution dieses Produktionsfaktors für die Arbeit. Dadurch wird
dem Fall der Bodenrente gewissermaßen entgegengewirkt, er wird aber
nicht aufgehoben. Durch die größere Verwendung von Boden pro
Einheit der Arbeit wird ferner das Produktionsresultat vermehrt, also
das Volkseinkommen gesteigert, und die Kaufkraft der Konsumtion
gestärkt, was auf eine Steigerung der Arbeitslöhne hinwirkt.
Obwohl also im ganzen eine Steigerung des Arbeitslohns als Folge
eines vergrößerten Bodenreichtums eintreten muß, vermögen jedoch
die landwirtschaftlichen Arbeiter nicht den ganzen Vorteil der sinken-
den Bodenrente in der Form von Lohnsteigerung für sich in Anspruch
zu nehmen. Es muß nämlich im allgemeinen ein relativer Preisfall
für die Produkte des Bodens eintreten. Dementsprechend müssen,
wenn das allgemeine Preisniveau unverändert bleiben soll, die Preise der
Industrieprodukte ‚steigen, wodurch auch die Industriearbeiter aus der
Vergrößerung des Bodenreichtums Vorteil ziehen. Der Arbeitslohn der
landwirtschaftlichen Arbeiter muß jedenfalls demjenigen Lebens-
standard entsprechen, den ein solcher Arbeiter durch Erwerb und Be-
wirtschaftung eigenen Bodens erlangen kann.
308