Kap. X. Die Bankzahlungsmittel.
endgültige Zahlung schließlich döch in den gewöhnlicnen Zahlungs-
mitteln stattfinden. Durch den Wechsel wird diese Zahlung also nur
aufgeschoben, nicht überflüssig gemacht. ‚Der Gebrauch von Wechseln
vermindert in diesem Falle nicht den Bedarf an Zahlungsmitteln. Das-
selbe gilt übrigens auch, wenn der Warenverkäufer den Wechsel nicht
selbst behält, sondern vor der Verfallzeit an seine Bank verkauft oder
zur Einkassierung gibt.
Als wirkliches Zahlungsmittel kann indessen der Wechsel dienen
wenn er mittels Indossierung als Zahlung an andere Personen weiter
egeben wird. Diese Verwendung der Wechsel war in früheren Zeiten
allgemein, und es waren vielfach Wechsel im Umlauf, mit ganzen Reihen
von Übertragungen. Nunmehr dienen inländische Wechsel wohl in der
Regel nur einmal als Zahlung. Wenn sie dann nicht vom Zahlungs-
empfänger behalten werden, werden sie als Geldforderungen verkauft
nicht als Zahlungsmittel verwendet. Im internationalen Zahlungs-
verkehr dagegen dient der Wechsel noch in weitem Umfange als
ahlungsmittel. Mit der Zahlung in ausländischen Wechseln werden
wir uns speziell in einem folgenden Kapitel beschäftigen. Hier, wo es
gilt, die innere Zahlungsmittelversorgung der Volkswirtschaft theo-
retisch klarzulegen, sehen wir von der Verwendung des Wechsels als
ahlungsmittel ab und nehmen an, daß der Wechsel nur bei seiner
Entstehung als Zahlung dient, dann aber lediglich als eine Forderun
ekauft und verkauft wird.
| Was den Wechsel als Zahlungsmittel weniger geeignet macht, ist
or allem, daß er nicht auf Sicht, sondern erst nach einer gewissen
eit zahlbar ist. Darin unterscheidet sich der Wechsel wesentlich von
en Bankdepositen und Banknoten, die ebenfalls Geldforderungen, aber
jederzeit fällige Geldforderungen sind. Dieser Nachteil des Wechsels
hat dazu geführt, daß der Wechsel gegen die genannten Zahlungsmittel
oder Geld ausgetauscht wird. Das geschieht durch Diskontierung
des Wechsels, d. h. durch Verkauf desselben an einen Diskonteur, der
dabei das Diskonto abzieht als Vergütung für den Zinsverlust, den er
vom Tage des Ankaufs bis zur Verfallzeit erleidet. Der Diskont ent-
spricht dem Wertunterschied zwischen einer Sichtforderung und einer
Forderung in demselben Betrage,dieerst nach einer gewissen Zeitfälligist.
Die Wechseldiskontierung ist, wirtschaftlich betrachtet, als ein Dar-
lehen an den Wechselverpflichteten anzusehen. Der Wechseldiskonteur
tellt in der Tat normalerweise dem Käufer einer Ware diejenige Kapital-
disposition zur Verfügung, die er nötig hat für die Zeit, während welcher
er die Ware in seinem Geschäft behalten muß. Die Ware kann also
gewissermaßen als eine Realsicherheit für den Wechsel betrachtet
erden. Normalerweise ist also die Gesamtmasse der im Umlauf be-
indlichen Wechsel gedeckt durch eine Masse von Waren, die sich im
roduktionsprozeß auf verschiedenen Stufen der Vollendung befinden
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