Kap. X. Die Bankzahlungsmittel.
gekommen. Die störende Wirkung des Bankzinsfußes hört auf, nach-
dem dieser Zinsfuß wieder der normale geworden ist. Damit hört
aber auch die besondere Konkurrenzfähigkeit auf dem Kapitalmarkte,
die sich die Banken durch ihren niedrigen Zinsfuß erworben hatten, auf,
und die Ursache der außerordentlichen Vermehrung der Bankzahlungs-
mittel ist aufgehoben. Nur wenn die Banken ihren Zinsfuß nochmals
unter den des Kapitalmarkts herabsetzen, können sie diese Vermehrung
ihrer Bankzahlungsmittel wieder fortsetzen. Dann aber kommen die
entgegenwirkenden Kräfte noch einmal in Wirksamkeit mit dem eben
beschriebenen Ergebnis. Nehmen wir aber an, daß die Banken den
Zinsfuß, bei welchem der Kapitalmarkt ins Gleichgewicht gekommen
ist, beibehalten, so ist die Wirkung des ersten Herabsetzens des Zins-
fußes, daß der Kapitalmarkt von einer Gleichgewichtslage in eine
andere übergeführt ist, wo größerer Kapitalreichtum und niedrigerer
Zinsfuß herrschen, und daß gleichzeitig eine Vermehrung der Bank-
zahlungsmittel stattgefunden hat. Die künstliche Herabsetzung des
Zinsfußes hat zu einer künstlich verstärkten Kapitalproduktion geführt,
was mit einer erzwungenen Erhöhung der volkswirtschaftlichen Spar-
samkeit gleichbedeutend ist.
Wir finden also, daß eine ungebührliche Herabsetzung des Zins-
fußes seitens der Banken eine Vermehrung der Bankzahlungsmittel mit
sich bringt. Umgekehrt muß offenbar eine nicht durch die Lage des
Kapitalmarkts begründete Erhöhung des Zinsfußes zu einer Be-
schränkung der umlaufenden Bankzahlungsmittel führen. Ersparte
Einkommensteile, welche in Bankzahlungsmitteln vorhanden sind,
strömen, vom hohen Zinsfuß angezogen, an die Banken und werden
von diesen lediglich zur Verminderung der Gesamtmenge der Bank-
zahlungsmittel verwendet. Daraus können wir jetzt schließen, daß es
möglich sein muß, die Zahlungsmittelversorgung durch den Zinsfuß zu
regulieren. Bei angemessener Zinspolitik seitens der Banken kann jede
beliebige Begrenzung der Bankzahlungsmittel durchgesetzt werden.
Bei Goldwährung wird die Ausgabe von Bankzahlungsmitteln, wie
wir oben gefunden haben, durch die Einlösungspflicht nach oben be-
grenzt. Die Einlösung ist aber nur als ein letztes Mittel zur Beschränkung
einer übermäßig großen Menge von Bankzahlungsmitteln zu betrachten.
Normal wird die Versorgung des Verkehrs mit Bankzahlungsmitteln
wesentlich nur durch den Zinsfuß der Banken reguliert.
In einem Lande, wo eine Zentralbank Noten mit Zwangskurs aus-
gibt, kann die Menge der Noten unbegrenzt vermehrt und, wenn jede
Metallwährung aufgehoben ist, auch unbegrenzt beschränkt werden. Die
Zentralbank kann in diesem Falle die Versorgung des Verkehrs mit
ihren Noten und dadurch mittelbar die ganze Zahlungsmittelversorgung
durch ihre Zinspolitik ganz nach Belieben regulieren. Natürlich nimmt
jede bedeutendere Veränderung der Zahlungsmittelversorgung eine ge-
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