GL Kap. XI. Der Geldwert,
die jährlichen Variationen des Preisniveaus, sofern sie überhaupt von
monetären Faktoren abhängen, ebenfalls nur durch die Bankpolitik
bestimmt werden, findet man, daß in jedem gegebenen Augenblick die
Bankpolitik allein auf der monetären Seite unmittelbar: für die Ver-
änderungen des allgemeinen Preisniveaus verantwortlich ist. Nun wissen
wir, daß der Faktor, den wir hier der Kürze halber „Bankpolitik“ ge-
nannt haben, also die Regulierung der gesamten Zahlungsmittel-
versorgung durch die Banken, ausschließlich durch das Mittel der Vor-
schußbedingungen der Banken wirkt, und daß unter diesen Vorschuß-
bedingungen nur der Bankzins als Regulator der Zahlungsmittelver-
sorgung eine wesentliche und dauernde Bedeutung hat (8 49). Es ergibt
sich also jetzt, daß die Bewegungen des allgemeinen Preisniveaus, sofern
sie überhaupt von Faktoren auf der monetären Seite beherrscht werden,
in jedem Augenblick hauptsächlich durch den Bankzins bestimmt
werden.
Nun wird der Bankzins natürlich nicht beliebig fixiert, sondern zu
einem bestimmten Zweck geregelt. In einem Lande mit Goldwährung
muß der Bankzins, wie wir gefunden haben, stets so geregelt werden,
daß der innere Verkehr Ansprüche auf die Reserven nur vorübergehend
bei zufälliger Steigerung des Zählungsmittelbedarfs stellt, im ganzen
aber die Reserve unberührt läßt. Nur bei einer solchen Bankpolitik
ist es möglich, die Goldwährung aufrechtzuerhalten. Die Regulierung
des Bankzinses hat auch die Reserven bei zufällig ungünstiger Lage der
ausländischen Zahlungsbilanz gegen zu große Ansprüche für Zahlungen
nach dem Auslande zu schützen. Bestimmend für die Regulierung des
Bankzinses ist also in beiden Fällen das Streben, die Valuta in Parität
mit Gold zu erhalten.
Die Erfahrung lehrt, daß dies bei richtiger Zinspolitik gelingt.
Allerdings reicht die Zinspolitik nicht für diesen Zweck aus. Zur Auf-
rechterhaltung der Goldparität einer Valuta ist außerdem eine Zahlungs-
mittelversorgung nach dem jeweiligen Bedarf des Verkehrs erforderlich.
Dabei müssen elastische, das Gold ersetzende Bankzahlungsmittel
zur Anwendung kommen, weil sonst die Goldnachfrage bei starkem
Zahlungsmittelbedarf viel zu stark werden könnte. Aber auch Gold
muß, da keine effektive Goldnachfrage unbefriedigt gelassen werden
darf, in einem gewissen kleineren Umfange aus den Reserven der
Banken hergegeben werden. Man könnte sagen wollen, daß diese
stetige Einlösbarkeit der Bankzahlungsmittel die einzige notwendige
Bedingung der Goldparität ist. Eine Einlösung ist aber nur möglich
unter Voraussetzung einerseits einer Zinspolitik, die den Zahlungs-
mittelbedarf innerhalb gewisser Grenzen hält, und andererseits einer
Befriedigung dieses Zahlungsbedarfs durch Bankzahlungsmittel, so-
weit solche anstatt Gold genommen werden. Durch Vervollständigung
des Goldumlaufs mit Bankzahlungsmitteln und durch Hergabe von
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