Full text: Theoretische Sozialökonomie

8 61. Zweiter Fall: Metallische Währungen. 3 
Inlandes eine Möglichkeit durch Export von Waren und Verkauf der 
Valuta auf dem inländischen Markt die Steigerung des Wechselkurses 
sich zugute zu machen. Ähnlich können Spekulanten Wertpapiere auf 
der inländischen Börse ankaufen, nach dem Auslande exportieren und 
die erzielte Valuta im Inlande verkaufen und also wieder die Steigerung 
des Wechselkurses als Gewinn einheimsen. Selbstverständlich ist der 
Effektenhandel wesentlich empfindlicher für Schwankungen des Wechsel- 
kurses als der Warenhandel. 
Es ist ferner noch zu beachten, daß die stimulierende Wirkung eines 
gesteigerten Wechselkurses auf die Exporteure sich nur so lange geltend 
machen kann, als die Preise im Inlande nicht steigen. Hat eine der 
Steigerung des Wechselkurses entsprechende Preissteigerung im In- 
lande stattgefunden, verschwindet jeder besondere Vorteil für den Ex- 
porteur. Der gesteigerte Wechselkurs ist dann lediglich ein Ausdruck 
für eine Verschiebung, die zwischen dem Geldwert des Inlandes und 
demjenigen des Auslandes stattgefunden hat. Eine solche Verschie- 
bung hat ja keine Bedeutung für die Zahlungsbilanz der beiden Länder, 
sie bedeutet ja nur, daß die Kaufkraftparität, also die wahre Normallage 
des Wechselkurses sich verschoben hat. 
Jede Diskussion über die Bestimmung der Wechselkurse durch die 
Marktlage muß davon ausgehen, daß eine Ungleichmäßigkeit der Zah- 
lungsbilanz immer ausgeglichen werden muß, und daß deshalb die 
Zahlungsbilanz am Ende eine vollständige Übereinstimmung zwischen 
Debet und Kredit zeigen muß und dies nicht nur für längere Perioden 
sondern auch für jeden einzelnen Tag. Eine Verschiebung des Wechsel- 
kurses ist also nicht als ein Ergebnis einer mangelnden Übereinstimmung 
zwischen Angebot und Nachfrage von ausländischen Zahlungsmitteln 
zu erklären, sondern muß vielmehr als ein Mittel aufgefaßt werden, 
das dem Markt schließlich zur Ausgleichung der Zahlungsbilanz verhilft. 
8 61. Zweiter Fall: Metallische Währungen. 
Wir gehen nunmehr zu dem Fall über, in dem beide Länder 
metallische Währungen haben. Diese Währungen können nun zunächst 
verschieden sein. Nehmen wir an, das eine Land hat Gold-, das andere 
Silberwährung. Die Währungen sind dann nicht länger wie im vorigen 
Paragraphen vollständig unabhängig voneinander. Die Inhaber einer 
Goldvaluta können gegen diese das Metall Silber erwerben und im 
Silberlande prägen lassen. Der Wert der Silbervaluta in der Gold- 
währung hängt also vom Preis des metallischen Silbers ab. Es besteht 
somit ein bestimmter Zusammenhang zwischen den beiden Währungs- 
einheiten, das Wertverhältnis zwischen ihnen wird in wesentlichem 
Grade vom Wertverhältnis zwischen Silber und Gold auf dem offenen 
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