Most.
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6. Hinsichtlich der Mengenverhältnisse der einzelnen Bestandteile sind im allge
meinen keine bestimmten Grenzen aufzustellen.
Hierzu möge noch hinzugefugt werden, daß die Verdünnung der Pruchtsirupe
mit Wasser oder mit sog. Naohpresse, dem wässerigen Auslaugungserzeugnis der
Pruchtpreßrückstände, oder der Zusatz dieser Preßrückstände zu Marmeladen, Jams oder
Musen selbstverständlich als Verfälschungen aufzufassen sind. Die vielfach für den Zusatz
von Stärkesirup geltend gemachten Gründe, nämlich, daß derselbe notwendig sei, um
das Auskristallisieren der Saccharose zu verhindern, oder daß die Käufer vielfach ein
weniger süßes Erzeugnis verlangten, haben sich nicht als stichhaltig erwiesen und werden
auch in der letzten Zeit kaum mehr ernsthaft genommen. Auch die Auffärbung an
sich reiner Fruchtsäfte, um ein Verblassen derselben beim Aufbewahren zu verhindern,
hat sich bei richtiger Herstellung als unnötig erwiesen und verstößt gegen § 10 des
Nahrungsmittelgesetzes, weil dadurch stets ein höherer als tatsächlich vorhandener Frucht
saftgehalt vorgetäusoht wird.
C, Wein und dessen Hilfsstoffe.
Uber die Untersuchung der Weintrauben vergl. S. 742.
I. Most.
Die Untersuchung des Mostes (Wein- wie Obstmost) erstreckt sich in der
Praxis meist nur auf die Bestimmung des Zuckers und der Säure. Zu ein
gehenderen Untersuchungen für wissenschaftliche Zwecke dient die unten für Wein
bezw. Süßwein angegebene Vorschrift der amtlichen Anweisung für die chemische
Untersuchung des Weines.
Die außerordentlich rasche und weitgehende Veränderlichkeit des Mostes
macht eine sofortige Untersuchung erforderlich. Zur hinlänglichen Haltbarmachung
von Mostproben für die Untersuchung hat P. Kulisch mit Erfolg einen Zusatz
von Senf öl verwendet.
Vor der Untersuchung des Mostes ist eine vorherige sorgfältige Filtration
erforderlich.
Im nachfolgenden finden nur die in der Praxis üblichen Bestimmungen des
Zuck ers bezw. der Trockensubstanz aus dem spezifischen Gewicht und der
Säure ausführlichere Berücksichtigung.
1. Bestimmung des Zuckers. Der Gehalt an Zucker wird in der Praxis durch
Senkwagen, die sog. Mostwagen festgestellt.
a) Die am weitesten verbreitete Mostwage von Öchsle, deren Skala von
,F U—130° geht, gibt eigentlich nur das spezifische Gewicht des Mostes an, indem
•Po beiden ersten Stellen 1,0 als sich stetig wiederholend weggelassen sind, z. B.
95° (Grad) Öchsle bedeutet ein spezifisches Gewicht von 1,095
U5° „ „ „ „ „ „ „ 1,115 usw.
Um aus diesen Graden (bezw. den spezifischen Gewichten) die Zuckerprozente
erfahren, muß man geeignete Tabellen nachschlagen. Gail entwarf solche
abellen, in welchen die den Öchsle sehen Graden entsprechenden Zuckerprozente
e, ithalten sind. Gail berechnete jedoch die Angaben der Öchsleschen Wage für
reille Zuckerlösungen, was für den Most nicht zulässig ist, weil er neben Zucker
üoeh eine Menge sonstiger Stoffe enthält; die Gal Ischen Zuckerprozente sind daher
5511 hoch gegriffen.
C. W. Schmidt-Achert hat die Öchslesche Mostwage dahin abgeändert, daß sie
.a der einen Seite die Öchsleschen Grade, auf der anderen Zuckerprozente angibt. Ein
1 dem Zylinder der gläsernen Senkwage angebrachtes Thermometer zeigt rechts die
Landwirtschaftliche Stoffe, B. Auflage. 4 8