Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

752

Obst-  und  Beerenfrüchte  sowie  deren  Erzeugnisse.

Diese  austitrierte  Flüssigkeit  wird  nach  dem  Durchseihen  und  Ansäuern  mit
etwas  Phosphorsäure  weiter  dazu  benutzt,  um  nach  dem  bekannten  Verfahren  auf
Saccharin  und  Salizylsäure  zu  prüfen,  und  schließlich  wird  in  ihr  noch  mit  Hilfe
gebeizter  Wolle  auf  künstliche  Farbstoffe  geprüft.
Die  Untersuchung  auf  Teerfarbstoffe  nach  Cazeneuve  (S.  772)  kann  in  einem
Teile  des  ursprünglichen  Marmeladenauszuges  ausgeführt  werden.
(!.  Stärkesirup.  Der  Zusatz  von  Stärkesirup  wird  unter  den  bei  Fruchtsäften
S.  748  angegebenen  Erwägungen  berechnet.  Die  optische  Drehung  steht  selbstverständlich ­
  in  einer  Beziehung  zu  dem  zuckerfreien,  wasserlöslichen  Extrakt  (Extrakt
minus  direkt  reduzierender  Gesamt-Zucker);  es  empfieht  sich  daher,  beide  Bestimmungen ­
  vorzunehmen.  Indes  lassen  sich  Stärkesirupmengen  bis  zu  6  °/ 0  nicht
einwandfrei  nachweisen.
7.  Miueralstofl'e.  Die  Mineralstoffe,  die  Alkalität  und  Phosphorsäure
werden,  um  von  den  wasserunlöslichen  Stoffen  unabhängig  zu  sein,  in  dem  wasserlöslichen ­
  Extrakt  bestimmt.  Hiervon  werden  100  ccm  eingedampft  und  verascht.
Die  Alkalität  der  Asche  wird  wie  bei  Fruchtsirupen  S.  749,  die  Phosphorsäure  wie
in  jeder  Asche  (S.  203)  bestimmt.  Der  Gehalt  an  Phosphorsäure  hat  hier  aber
wenig  Bedeutung  für  die  Beurteilung,  weil  auch  der  verwendete  Stärkesirup  etwas
Phosphorsäure  enthält  bezw.  enthalten  kann,
8.  Frischhaltungsmittel.  Frischhaltungsmittel  pflegen,  weil  nicht  notwendig,
diesen  Obsterzeugnissen  nicht  zugesetzt  zu  werden.  Wenn  ein  Nachweis  derselben
erforderlich  ist,  so  verfährt  man  nach  S.  745—747.
9.  Anhaltspunkte  für  die  Beurteilung.  Nach  den  Vereinbarungen  deutscher
Nahrungsmittelchemiker  gelten  für  die  vorstehenden  Obst-  und  Beerenerzeugnisse  folgende
Anhaltspunkte  für  die  Beurteilung;
1.  Die  Anwesenheit  gesundheitsschädlicher  Metalle  und  die  Anwendung  künstlicher
Süßstoffe  ist  unstatthaft.
2.  In  den  zum  Verkauf  gelangenden  Eruohtsäften  usw,  sind  Konservierungsmittel
(schweflige  Säure,  Borsäure,  Salizylsäure  usw.)  unstatthaft.  Hierbei  ist  zu  beachten,  daß
viele  Früchte  einen  kleinen  natürlichen  Borsäuregehalt 1 )  haben,  daß  in  den  Himbeeren,
Erdbeeren  und  anderen  Früchten  Stoffe  vorhanden  sind,  die  eine  ähnliche  Reaktion  mit
Eisenchlorid  wie  Salizylsäure  geben, *  2 )  und  daß  die  Preißelbeeren  einen  natürlichen  Benzoesäuregehalt ­
 3 )  aufweisen.
3.  Ein  Zusatz  von  organischen  Säuren  (Weinsäure,  Zitronensäure),  Stärkezucker,
Stärkesirup,  künstlichen  Aromastoffen  und  fremden  Farbstoffen  zu  Fruchtsäften,  Gelees,
Marmeladen  und  Pasten,  die  als  rein  bezeichnet  oder  mit  dem  Namen  einer  bestimmten
Fruchtart  belegt  sind,  ist  unstatthaft.  Bei  den  als  „Obstkraut“  bezeiohneten  Erzeugnissen
soll  auch  ein  Zusatz  von  Rohrzucker  deklariert  werden.
4.  Ein  Zusatz  von  gelatinierenden  Stoffen,  Agar-Agar,  Gelatine  usw.  ist  nur  bei
Gelees  aus  solchen  Früchten  statthaft,  deren  Saft  bei  geeignetem  Einkochen  mit  Zucker
nicht  von  selbst  gallertartig  erstarrt;  bei  Himbeer-,  Johannisbeer-,  Apfelgelee  usw.  und
auch  bei  Gelees  mit  der  allgemeinen  Bezeichnung  „Fruchtgelee“  oder  dergl.  ist  ein  Zusatz
gelatinierender  Mittel  zu  deklarieren.
5.  Wenn  Limonaden  und  Brauselimonaden  die  Bezeichnung  einer  bestimmten  Frucht
führen,  z.  B.  als  Himbeer-,  Brdbeerlimonade  oder  Brauselimonade  bezeichnet  sind,  so
gelten  dafür  die  unter  4  angegebenen  Bestimmungen.
B.  Hotter,  Landw.  Versuchs-Stationen  1890,  38,  437;  Zeitschr.  f.  Nahrungs-Untersuchung,
  Hyg.  u.  Warenkunde  1895,  9,  1;  H.  Jay  und  Dupasquier,  Compt.  rend.
1895,  121,  260  und  896;  K.  Windisch,  Arbeiten  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte  1898,
14,  391.
2 )  R.  Hefelmann,  Zeitschr.  f.  öffentl.  Chemie  1897,  8,  171.
3 )  E.  Mach  und  K.  Portele,  Landw.  Versuchs-Stationen  1890,  38,  68.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.