Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Most.

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Anleitung  für  die  zollamtliche  Untersuchung  von  Verschnitt-Weinen  und  -Most
auf  den  Alkohol-  bezw.  Fruchtzucker-  und  Extraktgehalt.
Die  Untersuchung  der  Verschnitt-Weine  und  -Moste  hat  sich  auf  die  Ermittelung
des  Gehalts  an  Alkohol,  Extrakt  und  Zucker  zu  erstrecken.  Bei  fertigem  Wein  (reinem
vergorenem  Traubensaft)  kann  von  der  Bestimmung  des  Zuckergehaltes  abgesehen  werden.

I.  Entnahme  und  Vorbereitung  der  Proben.
Die  Proben  für  die  Untersuchung  sind,  soweit  nicht  nach  den  bestehenden  Bestimmungen ­
  Erleichterungen  zulässig  sind,  aus  jedem  Kesselwagen  bezw.  aus  mindestens
der  Hälfte  der  Gebinde  einer  zur  Abfertigung  gestellten  Sendung  zu  entnehmen,  und  zwar
mittels  Steohhebers  in  einer  Menge  von  je  etwa  4 / 10  1.  Eine  Vermischung  der  Proben  miteinander
  ist  nicht  zulässig,  es  muß  vielmehr  jede  einzelne  Probe  für  sich  untersucht  werden.
Die  Proben  sind  von  ihrem  etwaigen  Kohlensäuregehalt  durch  wiederholtes  kräftiges
Schütteln  möglichst  zu  befreien  und,  wenn  sie  nicht  klar  erscheinen,  demnächst  durch  ein
doppeltes  Ealtenfilter  von  Papier  zu  filtrieren.  Bei  Mosten  geht  dem  Filtrieren  ein  Durchseiheu ­
  durch  ein  reines  trocknes  Tuch  voraus.  An  diese  Vorbereitung  der  Proben  muß
die  eigentliche  Untersuchung  unmittelbar  angeschlossen  werden.

II.  Ausführung  der  Untersuchung.

Soweit  bei  der  Untersuchung  Spindelungen  stattfinden,  sind  die  in  der  „Tafel  zur
zollamtlichen  Abfertigung  von  Verschnitt-Weinen  und  -Mosten“  enthaltenen  Vorschriften
maßgebend.
Die  Untersuchung  umfaßt:
1.  die  Spindelung  der  Probe,
2.  die  Destillation  der  Probe  und  die  Spindelung  des  Destillats,
8.  die  Titrierung  der  Probe  mit  Eehlingsoher  Lösung.
Die  Titrierung  (Ziffer  8)  erfolgt  nur  dann,  wenn  der  Zuckergehalt  der  Flüssigkeit
bestimmt  werden  soll.
1.  Spindelung  der  Probe.  Nachdem  die  Probe  nach  Ziffer  1  vorbereitet  ist,  wird
zunächst  die  Spindelung  derselben  nach  Maßgabe  von  §  1  der  der  Tafel  vorgedruckten
Einleitung  vorgenommen.

Als  Spindeln  dienen  Alkoholometer  bezw.  Saccharometer,  je  nachdem  die  Probe  eine
geringere  oder  größere  Dichte  hat  als  Wasser.  Als  Standglas  benutzt  man  das  dem
Eostillierapparat  zur  Untersuchung  der  Liköre,  Essenzen  usw.  beigegebene  Meßglas.
2.  Destillation  der  Probe  und  Spindelung  des  Destillats.  Demnächst  erfolgt ­
  die  Destillation  einesteils  der  Probe  nach  Maßgabe  der  Vorschriften,  betreffend  die
Abfertigung  von  Likören,  Fruchtsäften,  Essenzen,  Extrakten  und  dergl. 1 )  Dabei  kommen
Jedoch  der  Zusatz  von  Salz,  die  starke  Verdünnung  und  das  Durohschütteln  in  der  hierzu
dienenden  Bürette  vor  der  Destillation  in  Wegfall.  Vielmehr  wird  in  folgender  Weise
verfahren:  Man  mißt  von  der  Probe  in  dem  Meßglas  100  ccm  ab,  gießt  diese  in  den  Siedekolben, ­
  füllt  etwa  die  Hälfte  des  Meßglases  mit  Wasser  nach,  fügt  eine  Messerspitze  Tannin
hinzu  und  destilliert.  Nachdem  das  Destillat  nahezu  die  Marke  des  als  Vorlage  dienenden
Meßglases  erreicht  hat,  und  genau  bis  zu  dieser  Marke  mit  Wasser  aufgefüllt  ist,  wird  gekorig
  umgeschüttelt  und  die  Spindelung  mittels  der  Alkoholometer  vorgenommen  (§  1  der
er  Tafel  vorgedruckten  Einleitung).
„  ,  3.  Titrierung  mit  Fehlingscher  Lösung.  Nach  erfolgter  Destillation  und
P'ndelung  des  Destillats  wird  bei'Mosten  stets,  bei  Weinen  nur,  wenn  es  aus  besonderen
r ünden  notwendig  erscheint  (z.  B.  wenn  es  zweifelhaft  ist,  ob  der  Wein  vollständig  verloren ­
  ist),  zur  Bestimmung  des  Zuckergehaltes  durch  Titrierung  der  Probe  mit  Fehlingp
  ker  Lösung  geschritten.  Hierzu  wird  der  bei  der  Destillation  nicht  verwendete  Teil  der
lobe  benutzt.  Da  nur  daun  ein  hinreichend  genaues  Ergebnis  erzielt  werden  kann,  wenn
16  Flüssigkeit  nicht  mehr  als  1  °/ 0  Zucker  enthält,  so  ist  nötigenfalls  der  zur  Titrierung

x )  Vergl.  Zeitsohr.  f.  anal.  Chemie  1892,  31,  Verordnungen  und  Erlasse  10.
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