Full text: Theoretische Sozialökonomie

Kap. XX. Die handelspolitischen Systeme. 
ollektivgüter die Last eines Zollschutzes auf sich nimmt. Dabei müssen 
wir nur vollständig in Klarheit darüber sein, daß der Zollschutz ein be- 
timmtes Opfer ist. Ein solches Opfer ist aber gleichgestellt mit anderen 
pfern, die der moderne Staat zur Förderung sozialpolitischer Zwecke 
bringt. Die Frage, ob die sozialpolitischen Ziele mit Hilfe eines Zoll- 
schutzes oder mit anderen Mitteln verwirklicht werden sollen, wird dan 
eine reine Zweckmäßigkeitsfrage, die für den einzelnen Fall nach _tech- 
nischen Gründen zu entscheiden ist. 
_Die Freihandelstheorie geht von der Voraussetzung aus, daß bei 
reihandel immer vollständige Beschäftigung für die gesamte Be- 
völkerung vorhanden ist. Wenn wir einen Gleichgewichtszustand be- 
rachten, ist wohl diese Voraussetzung auch theoretisch richtig. Es ist 
aber möglich, daß für gewisse Gruppen der Gesellschaft die dargebotene 
eschäftigung sehr wenig lohnend ist und ihnen nur ein sehr niedriges 
inkommen, Vielleicht weit unter dem Existenzminimum,; ‘ gewährt. 
as Herabsinken gewisser Gruppen der Gesellschaft auf ein so niedriges 
ijveau wird aber vom modernen Staat als eine soziale Schädlichkeit 
etrachtet, gegen welche der Staat in irgendeiner Form eintreten muß. 
Eine solche Maßnahme ist z. B. die gesetzliche Feststellung von Mindest- 
öhnen. Es ist dann eine offene Frage, ob es nicht zweckmäßiger ist, 
eine solche Herabdrückung des Lebensstandards durch Einführun 
eines gewissen Zollschutzes vorzubeugen. Es läßt sich z. B. denken, 
daß man mit einem Zollschutz auf Textilprodukte verhindern kann, 
daß. weibliche Textilarbeiter auf eine sozial bedenkliche Lebenshaltun 
herabgedrückt werden. Natürlich bedeutet ein solcher Zollschutz für 
die übrige Bevölkerung eine Last. Will man aber überhaupt den be- 
treffenden Arbeitern einen höheren Lebensstandard sichern, so muß 
die Gesellschaft in irgendeiner Form dafür ein Opfer, bringen. Es gilt 
nur, die zweckmäßigste Form für dieses Opfer zu finden, und bei der 
Prüfung dieser Frage kann der Zollschutz unmöglicherweise von vorn- 
herein ausgeschlossen werden. Gegen einen solchen Zollschutz wir 
man vielleicht geltend machen, daß er in unwirtschaftlicher Weise eine 
Gruppe von Arbeitern in einer Beschäftigung zurückhält, die an sich 
nicht lohnend ist, und welche die betreffenden Arbeiter, wenn kein Zoll- 
schutz dargeboten würde, allmählich verlassen würden, um an andere 
lohnendere Berufe zu übersiedeln. Es ist aber gar nicht sicher, daß 
solche lohnendere Beschäftigungen den betreffenden Arbeitergruppen 
ur Verfügung stehen. Die wirklich lohnende Beschäftigung, die im 
Lande vorhanden ist, ist vielleicht von solcher Art, daß sie den in Frage 
stehenden Gruppen von weiblichen Arbeitern gar nicht paßt. Eben 
wenn eine bessere Verwendung von den betreffenden Arbeitern nich 
efunden werden kann, muß überwogen werden, wie man dieselben am 
besten gegen eine sozial bedenkliche Herabdrückung ihres Lebens- 
tandards schützen soll. 
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