Full text: Theoretische Sozialökonomie

58 Kap. III. Das wirtschaftliche Prinzip in der Tauschwirtschaft. 
der betreffenden Person voraus. Dies ist z. B. der Fall, wenn jemand 
ißt, das Theater besucht oder über eine Brücke geht. In solchen Fällen 
kann die Zahlung eines gewissen Preises als Bedingung für den Genuß 
des Gutes aufgestellt werden, es ist möglich, diejenigen Personen, die 
den Preis nicht zahlen wollen, vom Genuß des Gutes auszuschließen. 
Im zweiten Falle dagegen setzt die Bedürfnisbefriedigung des einzelnen 
keine aktive Tätigkeit, ja nicht einmal eine Willensäußerung seinerseits 
voraus, die Bedürfnisbefriedigung ist eine rein passive. Dies ist, um 
ein ganz einfaches und deutliches Beispiel zu wählen, der Fall, wenn 
ein Land durch geeignete Maßnahmen gegen eine drohende Cholera- 
epidemie geschützt wird. Sobald ein effektiver Schutz einmal ge- 
schaffen ist, kommt derselbe ohne weiteres allen Einwohnern des Landes 
zugute, mögen. sie es wünschen oder nicht, ja auch wenn sie von der 
ganzen Sache keine Ahnung haben. Es ist unter solchen Umständen 
nicht möglich, die Zahlung eines gewissen Preises zur Bedingung für 
die Inanspruchnahme des betreffenden Dienstes zu machen. Der einzelne 
kann einfach nicht vom Genuß des Gutes ausgeschlossen werden. 
Solche Bedürfnisse, die seitens des einzelnen in dieser rein passiven 
Weise befriedigt werden, müssen offenbar von einer Gesamtheit versorgt 
werden, sie sind ihrem Wesen nach sozial. Wir werden sie als reine 
oder absolute Kollektivbedürfnisse, die Güter, die unmittelbar zu 
ihrer Befriedigung dienen, als reine und absolute Kollektivgüter 
bezeichnen. Die Befriedigung solcher Bedürfnisse ist im allgemeinen 
nur möglich durch Erhebung von Zwangsbeiträgen von den Inter- 
essenten. Die Beschränkung der Kollektivbedürfnisse liegt im Preise, 
der von der Gesamtheit für die Befriedigung des gesamten Kollektiv- 
bedürfnisses bezahlt werden muß. Die Stelle, die in dieser Beziehung 
für die Gesamtheit zu beschließen hat, muß erwägen, welche Bedeutung 
dem Kollektivbedürfnis zugemessen werden soll und diese Bedeutung 
in Relation zur Bedeutung der individuellen Bedürfnisse der Einzelwirt- 
schaften setzen. 
In den oben berührten Fällen, wo die Zahlung eines Preises seitens 
der einzelnen Person wohl als die Bedingung ihrer Bedürfnisbefriedigung 
gestellt werden kann, wo aber die Ansprüche auf die Güterversorgung 
dadurch nicht geregelt werden und wo deshalb eine Gesamtheit zweck- 
mäßig die Zahlung des Gesamtpreises übernimmt, können wir in rela- 
tivem Sinne von Kollektivbedürfnissen und Kollektivgütern sprechen. 
Den Gegensatz zu den Kollektivbedürfnissen bilden die individuellen 
Bedürfnisse, deren Befriedigung für die einzelne Person eine bestimmte 
individuelle Inanspruchnahme von Gütern voraussetzt, und die demnach 
durch Feststellung von Preisen, die der einzelne für diese Güter zu 
zahlen hat, begrenzt werden. 
Die Kollektivbedürfnisse bilden in der modernen zivilisierten Ge- 
sellschaft eine sehr umfassende Gruppe. Das oben als Beispiel gewählte
	        
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