58 Kap. III. Das wirtschaftliche Prinzip in der Tauschwirtschaft.
der betreffenden Person voraus. Dies ist z. B. der Fall, wenn jemand
ißt, das Theater besucht oder über eine Brücke geht. In solchen Fällen
kann die Zahlung eines gewissen Preises als Bedingung für den Genuß
des Gutes aufgestellt werden, es ist möglich, diejenigen Personen, die
den Preis nicht zahlen wollen, vom Genuß des Gutes auszuschließen.
Im zweiten Falle dagegen setzt die Bedürfnisbefriedigung des einzelnen
keine aktive Tätigkeit, ja nicht einmal eine Willensäußerung seinerseits
voraus, die Bedürfnisbefriedigung ist eine rein passive. Dies ist, um
ein ganz einfaches und deutliches Beispiel zu wählen, der Fall, wenn
ein Land durch geeignete Maßnahmen gegen eine drohende Cholera-
epidemie geschützt wird. Sobald ein effektiver Schutz einmal ge-
schaffen ist, kommt derselbe ohne weiteres allen Einwohnern des Landes
zugute, mögen. sie es wünschen oder nicht, ja auch wenn sie von der
ganzen Sache keine Ahnung haben. Es ist unter solchen Umständen
nicht möglich, die Zahlung eines gewissen Preises zur Bedingung für
die Inanspruchnahme des betreffenden Dienstes zu machen. Der einzelne
kann einfach nicht vom Genuß des Gutes ausgeschlossen werden.
Solche Bedürfnisse, die seitens des einzelnen in dieser rein passiven
Weise befriedigt werden, müssen offenbar von einer Gesamtheit versorgt
werden, sie sind ihrem Wesen nach sozial. Wir werden sie als reine
oder absolute Kollektivbedürfnisse, die Güter, die unmittelbar zu
ihrer Befriedigung dienen, als reine und absolute Kollektivgüter
bezeichnen. Die Befriedigung solcher Bedürfnisse ist im allgemeinen
nur möglich durch Erhebung von Zwangsbeiträgen von den Inter-
essenten. Die Beschränkung der Kollektivbedürfnisse liegt im Preise,
der von der Gesamtheit für die Befriedigung des gesamten Kollektiv-
bedürfnisses bezahlt werden muß. Die Stelle, die in dieser Beziehung
für die Gesamtheit zu beschließen hat, muß erwägen, welche Bedeutung
dem Kollektivbedürfnis zugemessen werden soll und diese Bedeutung
in Relation zur Bedeutung der individuellen Bedürfnisse der Einzelwirt-
schaften setzen.
In den oben berührten Fällen, wo die Zahlung eines Preises seitens
der einzelnen Person wohl als die Bedingung ihrer Bedürfnisbefriedigung
gestellt werden kann, wo aber die Ansprüche auf die Güterversorgung
dadurch nicht geregelt werden und wo deshalb eine Gesamtheit zweck-
mäßig die Zahlung des Gesamtpreises übernimmt, können wir in rela-
tivem Sinne von Kollektivbedürfnissen und Kollektivgütern sprechen.
Den Gegensatz zu den Kollektivbedürfnissen bilden die individuellen
Bedürfnisse, deren Befriedigung für die einzelne Person eine bestimmte
individuelle Inanspruchnahme von Gütern voraussetzt, und die demnach
durch Feststellung von Preisen, die der einzelne für diese Güter zu
zahlen hat, begrenzt werden.
Die Kollektivbedürfnisse bilden in der modernen zivilisierten Ge-
sellschaft eine sehr umfassende Gruppe. Das oben als Beispiel gewählte