Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Die Kosten hierfür betragen 
in 1000 Goldfranes !) 
für Großbritannien... ....4.. + 2570 
» Frankreich 2.0.0044 u 1.933 
»- Belgien re 441 
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Die Beiträge für das Internationale Arbeitsamt ließen sich nach den Etats nur für Großbritannien 
und Belgien ausgliedern und sind für diese Staaten in der Aufarbeitung unter die Ausgaben für soziale 
Zwecke gerechnet worden. 
Ferner ist der Beitrag für den Internationalen Schiedsgerichtshof im Haag anzuführen, dessen Kosten 
sich nach den Nachkriegsetats für Großbritannien auf 5 400, für Frankreich auf 4500, für Belgien auf 
3 900 Mark Vorkriegskaufkraft stellen. Dazu kommen bei Frankreich als Kosten für schiedsgerichtliche 
Tätigkeit 59 400 Mark Vorkriegskaufkraft. Vor dem Kriege betrugen die Aufwendungen für den Inter- 
nationalen Schiedsgerichtshof bei Großbritannien 4000 und bei Belgien 3200 Mark Vorkriegskaufkraft. Der 
Beitrag Frankreichs läßt sich nach dem Vorkriegsetat nicht von den Kosten für schiedsgerichtliche Tätigkeit 
trennen; insgesamt belaufen sich die Ausgaben hierfür auf 44 000 Mark Vorkriegskaufkraft. Für Italien 
ist der Posten nicht besonders ausgewiesen. An sonstigen Ausgaben für die Zwecke der Außenpolitik 
sind im französischen Nachkriegsetat bemerkenswert (umgerechnet auf Vorkriegskaufkraft): 1489000 fr. 
[ür Informations- und Pressedienst, 1 822 000 fr. für das Kommissariat in Syrien und 6 144 000 fr. für 
Propagandatätigkeit. Der letztere Posten weist eine besonders große Steigerung gegenüber dem Vor- 
kriegsstande (2 074 000 fr.) auf. Die Steigerung in Vorkriegskaufkraft entfällt zum größten Teile auf die 
Propagandatätigkeit in Syrien mit 1950000 fr., in den europäischen Staaten mit 1652 000 fr., im 
Fernen Osten mit 523 000 fr. und in Amerika mit 305 000 fr. Diese Gelder werden überwiegend zur 
Kulturpropaganda verwandt, und zwar in Syrien 1944 000 fr., in Europa 1311 000 fr., im Fernen 
Osten 678 000 fr., in Amerika 300 000 fr. Vorkriegskaufkraft. Ähnliche Posten finden sich auch im 
italienischen Etat. Sie betragen 1913/14 2543 000 Lire und 1925/26 2 477 000 Lire Vorkriegskaufkraft. 
Genauere Angaben über ihre Verwendung werden nicht gemacht. In Großbritannien sind derartige 
Ausgaben bis auf einen Posten von 11000 £ Vorkriegskaufkraft für Nachrichtendienst im Nachkriegs- 
etat nicht ausgewiesen. 
Fünftes Kapitel. 
Kolonialwesen. 
Il. Vorbemerkung. 
Die in diesem Kapitel als Kolonien behandelten Herrschaftsgebiete der einzelnen Staaten stehen zum 
Mutterlande in den verschiedensten staatsrechtlichen Beziehungen. So macht Großbritannien eine scharfe 
Trennung zwischen der staats- und verwaltungsrechtlichen Stellung von Indien, den Dominions, den 
Kolonien und anderen Besitzungen. Algier nimmt im Verbande des französischen Kolonialreiches eine 
ganz andere Stellung ein als etwa Französisch-Kongo und Indochina oder Tunis und Marokko. Diese 
unterschiedliche staatsrechtliche Stellung der einzelnen Herrschaftsgebiete zum Mutterlande äußert sich 
schon in der verschiedenen Einordnung der Kolonialverwaltung in den staatlichen Verwaltungsapparat 
des Mutterlandes. Das britische Foreign Office bearbeitet die ägyptischen und die den Sudan betreffenden 
Angelegenheiten, während der Verkehr mit sämtlichen anderen Außengebieten des Reiches neuerdings 
durch das Dominion Office und Colonial Office bewerkstelligt wird. In Frankreich haben drei Ministerien 
mit der Abwicklung des Verkehrs zwischen Mutterland und Kolonialgebieten zu tun: Dem Innenministerium 
untersteht Algier, dem Außenministerium Tunis und Marokko, dem Kolonialministerium sämtliche anderen 
Kolonien. In Belgien und Italien bestehen keine derartigen Unterscheidungen. 
1!) Nach dem Etat des Völkerbunds für 1926 (Soci&t@& des Nations, Situation Financiere au 31 Aoüt 1926, Publications de la Socitte des 
Nations. X. Administration Financiere de la Socitte, 1926, X, 15); die Ziffern sind etwas höher als diejenigen der Etatbearbeitung, da letztere 
sich auf das Finanzjahr 1925 bzw. 1925/26 beziehen. 
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