Object: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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reiche Klagen darüber laut, daß die Preise für Gemüse allent 
halben sprungweise stiegen und die Märkte ungenügend beschickt 
seien. Auch auf schriftlichem Wege gingen der Reichsstelle 
derartige Klagen zu. Als ein Hauptgrund hierfür stellte sich sehr 
bald heraus, daß Händler aller Art in übermäßiger Weise G e - 
müse aufkauften, um es den perarbeitenden 
I n d u st r i e n, vorwiegend den Dörrgemüse- und Sauerkraut 
fabriken, zu liefern. Hierbei wurde keinerlei Rücksicht auf die 
augenblicklichen Bedürfnisse der Bevölkerung genommen, und die 
Preise waren derart, daß das kaufende Publikum nur geringe 
Mengen erwerben konnte, während Dörrfabriken und Sauerkr-aut» 
Einlegereien in Erwartung später eintretender Knappheit und da 
mit vorteilhafter Absatzmöglichkeit für ihre Fabrikate jeden Preis 
anzulegen gewillt waren. Aus dem Rheinlande kamen zuver 
lässige Nachrichten, daß ganze Weißkohlfelder in unreifem Zu 
stande in Bausch und Bogen zu hohen Preisen von Dörrfabriken 
erworben und daß dafür Preise gezahlt würden, nach denen der 
Zentner Weißkohl mit etwa 14 M. gegen einen Friedenspreis von 
etwa 1 M. vergütet wurde. 
Hier mußte schleunigst eingegriffen werden. Da es sich zu 
nächst lediglich um Sommergemüse handelte, das gerade zur Ernte 
kam und im Frieden stets vorwiegend dem Frischverbrauche zu 
geführt worden war, während zur Haltbarmachung erst die 
späteren Sorten verwendet zu werden pflegten, wurde mit der 
Verordnung über vorläufige Maßnahmen zur Regelung des Ver 
kehrs mit Gemüse und Obst vom 16. Juli 1916 (RGBl. S. 744) 
das Dörren von G e m ü s e u n d d i e H e r st e l l u n g von 
Sauerkraut bis zum 1. A u g u st bei hoher Strafe gänz 
lich verboten. Nur wurde den Landeszentralbehörden die 
Befugnis -der Ausnahmebewilligung erteilt, .hie einerseits für 
Fälle vorgesehen werden mußte, in denen Gemüse nur durch Ver 
arbeitung vor dem Verderb bewahrt werden konnte, ander 
seits aber auch zugunsten dringlicher Heereslieferungen zu er 
teilen war. 
Da fernerhin beobachtet wurde, daß in übermäßiger Weise 
seitens des Handels und der verarbeitenden Industrie, aber auch 
von Kommunalverbänden, langfristige Verträge über den Erwerb 
von Gemüse abgeschlossen wurden, wobei sich die abschließenden 
Stellen gegenseitig in rücksichtsloser Weise überboten, so wurde bis 
auf weiteres der Abschluß von Kaufverträgen und an 
deren Verträgen, die den Erwerb von Gemüse, einschließlich 
Zwiebeln, zum Gegenstand hatten und ganz oder teilweise erst
	        
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