Object: Die obligatorische Krankenversicherung

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AUFWAND FÜR WOCHENHILFE IN GROSSBRITANNIEN! 
LEISTUNGEN 
Tahr 
Gesamtaufwand 
für Wochenhilfe 
in Tausenden von £ 
Aufwand auf einen 
Versicherten (Männer 
und Frauen) in £ 
L914 
1915 
1916 
1917 
(918 
1919 
920 
921 
‚922 
‚923 
924 
925 
1,367,9 
‚269,8 
‚220,9 
‚045,2 
‚009,2 
187,6 
‚924,6? 
‚903,93 
‚844,5 
748,5 
„709,9 
„703.9 
0,10 
0,09 
+08 
37 
J6 
38 
3 
„3 
42 
:2 
1 
U, 
Jahresbericht des Gesundheitsministeriums. N 
, Vom 5, Juli 1920 ab wurde das Wochengeld von 30s. auf 408. erhöht. 
Von 1921 ab umfassen die Zahlen auch die Mehrleistungen. 
AUFWAND FÜR WOCHENHILFE IN NORDIRLAND 
Jahr 
Gesamtaufwand 
für Wochenhilfe 
in Tausenden von £ 
Aufwand auf einen 
Versicherten (Männer 
und Frauen} in £ 
1923 
1924 
1925 
45.600 0,14 
44.750 0,14 
46.800 0.14 
IRISCHER FREISTAAT 
Gesetzgebung 
GESETZ VOM 16. DEZEMBER 1911 
Die Wochenhilfe besteht in der Zahlung eines einmaligen Betrags an die 
Frau des Verenale bı oder an eine versicherte Wöchnerin (Abschnitt 8,1 
Bezugsberechtigt ist die Mutter, sei es dass sie selber versichert ist 
ader Nicht, Unter allen Umständen soll die Unterstützung nur für sie = 
hilf Kind verwendet werden, Die anerkannten Kassen können die Woc en. 
Tale in Geld oder in Sachen von entsprechendem Geldwert gewähren. 
st Sächlich beschränken sich die anerkannten. Kassen darauf, eine Geldlei- 
"DS zu gewähren. . 
wä Die Bezugsberechtigten können selber den Arzt oder die Hebamme 
"ion ja. Für 4 Wochen nach der Entbindung wird kein Krankengeld von 
‚sicher ahlt (Abschnitt 8, 6). . . 
de Die Versichert dat Pe dann Anspruch auf Wochenhilfe, wenn sie 
Für Versicherung während mindestens 42 Wochen angehört hat und wenn 
De 42 Wochenbeiträge entrichtet worden sind. "— 
der wa etrag des Wochengeldes ist verschieden, je nachdem der at dh 
Ehe Schnerin allein versichert ist oder ob beide, die Wöchnerin 2 A 
nicht 0, Versichert sind oder ob die Wöchnerin verheiratet britischen 
Wesel In. dieser Hinsicht gelten ähnliche Grundsätze wie im bri
	        
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