Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

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ZWEITER TEIL

GROSSBRITANNIEN

Gesetzgebung
OCESETZ VOM 7. AUGUST 1924

Anspruch auf Wochenhilfe haben Personen, welche während 42 Wochen
versichert waren und für die 42 Wochenbeiträge entrichtet worden sind.
Beträgt die Zahl der Beiträge weniger als 26 und sind die Rückstände nicht
bezahlt, so ruht das Recht auf Wochengeld. Für Erwerbslose gelten jedoch
die Vorschriften über das Ruhen des Wochengeldes nicht.
Das Wochengeld besteht in einer Geldleistung, die im Regelfalle 40s,
beträgt. Sie wird bezahlt bei der Entbindung der Frau eines Versicherten
oder bei der Entbindung einer Versicherten, Die Höhe des Wochengeldes
hängt davon ab, ob die beiden Ehegatten zu gleicher Zeit versichert sind
>der ob nur die schwangere Frau zur Zeit der Entbindung der Versicherung®-pflicht
 unterliegt. In dieser Hinsicht sind folgende Fälle zu unterscheiden:
handelt es sich um eine verheiratete Frau, deren Ehemann allein
versichert ist, so beträgt das Wochengeld 40s. ;
nandelt es sich um eine verheiratete Frau, die gleich ihrem Ehemann
versichert ist, so wird doppeltes Wochengeld gewährt, jedes in der
Höhe von 40s., das eine aus der Versicherung des Mannes und das
andere aus der Versicherung der Frau; wenn jedoch der Ehemann
keinen. Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, nur aus der Versicherung
 der Frau;
handelt es sich um eine versicherte Frau, die auch nach ihrer Verehelichung
 weiter gearbeitet hat und die allein versichert ist, so erhält
sie doppeltes Wochengeld von je 40s. aus ihrer Versicherung;
handel es sich um eine unverheiratete Frau, so beträgt das Wochengeld
 40s,
Die verheiratete Frau, welche weiter pflichtversichert bleibt, hat stets
Anspruch auf das doppelte Wochengeld, gleichviel ob ihr Mann versichert
ist oder nicht.
Das Wochengeld soll zugunsten der Mutter und des Kindes verwendet
werden. Die anerkannten Kassen können die Wochenunterstützung in Geld
oder in Sachen leisten. Tatsächlich haben zahlreiche Kassen den Wöchnerinnen
 Arzt- oder Hebammenhilfe gewährt oder für ihre Unterbringung in einem
Wöchnerinnenheim gesorgt. Die Wöchnerinnen sind frei in der Wahl ihres
Arztes oder ihrer Hebamme. Obwohl das Gesetz voraussetzt, dass in jedem
Fall die Wöchnerin, die Anspruch auf Wochengeld hat, den Beistand eines
Arztes oder einer Hebamme erhält, so geht dadurch, dass eine solche Hilfe
aicht in Anspruch genommen wird, der Anspruch auf das Wochengeld nicht
verloren. Überzeugt sich aber die anerkannte Kasse, dass die Zuziehung des
Arztes oder einer Hebamme absichtlich unterlassen worden ist, so kann
sie die Wöchnerin, vorausgesetzt dass diese selbst Mitglied der Kasse ist,
Strafe nehmen. Vorgesehen ist auch, dass eine verheiratete Frau, die selber
versichert ist, sich während der vier auf die Entbindung folgenden
Wochen der Lohnarbeit zu enthalten hat.
In Nordirland gelten ähnliche Vorschriften über die Wochenhilfe, jedoch
mit dem Vorbehalt, dass, wenn die Zahl der in dem Jahr vor der Entbindung
entrichteten Beiträge weniger als 26 beträgt, der Anspruch auf das Wochen”
zeld nicht, wie in Grossbritannien, ruht, sondern um die Hälfte, also um 208-zekürzt
 wird, sofern mindestens 17 Wochenbeiträge für die Versichert®
Mtrlohtot + — sind (Ausführungsvorschriften zur Altersversicherunß

Durchführungsergebnisse )

Die nachstehenden Übersichten geben für Grossbritannien einerseit®
and Nordirland anderseits den gesamten und den auf einen Versicherten
reffenden Aufwand für Wochenhilfe an.
            
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