Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Die Anleiheaufnahme Frankreichs, Belgiens und Italiens nach dem Kriege ist im Gegensatz zu derjenigen 
Großbritanniens, die, wie dargelegt, vorwiegend Konversionszwecken diente, vor allem der Wieder- 
aufbauarbeit gewidmet. An erster Stelle ist hierzu die Tätigkeit des Credit National!) in Frankreich 
zu nennen. Um den Tresor bei der Finanzierung der Wiederaufbauarbeiten zu entlasten, wurde das Institut 
als Mittler zwischen der Regierung und den Entschädigungsberechtigten auf Grund des Gesetzes vom 
10. Oktober 1919 geschaffen und mit der Zahlung der Entschädigungen beauftragt. Der Credit National sollte 
sich die notwendigen Mittel durch Emission von Anleihen beschaffen, deren Verzinsung und Amortisation 
durch eine Budgetannuität gesichert ist. Es sind vom Credü National 5 und 6prozentige langfristige 
Lotterieanleihen mit teils gleichbleibenden, teils steigenden jährlichen Tilgungsquoten ausgegeben worden, 
Wie in Frankreich, so wurden auch in Belgien besondere Vermittlungsinstitute geschaffen, welche die 
Regelung der Kriegsschäden zu übernehmen hatten. In erster Linie handelt es sich hier um die Federation 
des Cooperatives pour. Dommages de Guerre, deren Anleihen auf Grund verschiedener Gesetze?) insofern 
zu Lasten des Staates gehen, als ihre Verzinsung und Amortisation in das Budget zu übernehmen ist. Der 
Typ der drei emittierten Losanleihen, die von allen Staats-, Provinzial- und Kommunalsteuern befreit 
sind, ist der gleiche. Die Obligationen sind innerhalb von 90 Jahren durch jährliche Auslosung tilgbar; 
die ausgelosten Stücke werden entweder in dem Betrage der Losgewinne, die einem Teil der Obligationen 
zugewiesen sind oder im Betrage ihres nominellen Wertes zuzüglich einer Prämie, die bei den einzelnen 
Anleihen verschieden hoch ist, zurückgezahlt. Die Federation behält sich das Recht vor, vom 1. Juni 1932 
ab die noch nicht ausgelosten Obligationen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor- 
zeitig zurückzuzahlen. Tritt letzterer Fall ein, so hören die Ziehungen auf, und die Obligationen werden 
zu einem Betrage zurückgezahlt, der dem Nominalwerte — vermehrt um den mitileren Wert der zu einem 
Diskontsatz von 5 vH auf den vorzeitigen Rückzahlungstermin reduzierten Prämien — entspricht. In 
diesem Zusammenhang ist ferner die Anleihe der Association Nationale des Industriels et Commercants 
powr la Reparation des Dommages de Guerre zu erwähnen, deren Statut durch Gesetz vom 27. März 1924 vom 
Staate gebilligt wurde, und die sich mit dem Ankauf der den Entschädigungsberechtigten an Stelle von 
Barzahlungen ausgehändigten Staatsschuldtitel befaßte (vgl. Kapitel »Ausgaben auf Grund des Krieges« 
S. 406). Auf Grund des gleichen Gesetzes wurde die Regierung ermächtigt, die Verzinsung und Amorti- 
sation der Anleihe, die zu diesem Zwecke in Höhe von 2 Milliarden emittiert wurde, zu Lasten des Staates 
zu übernehmen. Der Zinssatz dieser Anleihe beträgt 6 vH; die Amortisation hat innerhalb von 30 Jahren 
zu erfolgen. Coupons, Rückzahlungsprämien und Anleihetitel sind steuerfrei. 
Ohne Zwischenschaltung von Vermittlungsstellen wurden in Belgien zur Deckung der in den Rechnungs- 
jahren 1919, 1920 und 1921 bestehenden Etatdefizits auf Grund der Gesetze vom 16. März 1919, 
27. Januar 1920 und 30. Juli 1921 emittiert die 5prozentige Anleihe des nationalen Wiederaufbaus 1919, 
die 5 prozentige Prämienanleihe 1920 und die 6prozentige Konsolidierungsanleihe 1921. Die Anleihen 
1919 und 1921 entsprechen im wesentlichen dem alten Rententyp. Die Anleihe 1920 begründet dagegen 
eine für Belgien neue Schuldengattung. Die Anleihestücke bestehen in 5prozentigen steuerfreien Obli- 
gationen, von denen eine jede auf 500 fr. lautet und auf dem Wege der öffentlichen Subskription zu pari 
dem Publikum angeboten wurde. Die Obligationen sind in 75 Jahren mit einer Prämie in Höhe von je 
250 fr. mittels jährlicher Ziehungen rückzahlbar. Vorzeitige Rückzahlung der noch nicht getilgten 
Obligationen kann vom 15. Mai 1940 ab stattfinden. In diesem Falle werden die Obligationen zu einem 
Betrage zurückgezahlt, der dem Nominalwert — vermehrt um den mittleren Wert der zu einem Diskont- 
satz von 5 vH auf den vorzeitigen Rückzahlungstermin reduzierten Prämien — entspricht. 
Italien hat nur während der Zeit des Waffenstillstandes eine große Anleihe aufgenommen, die auf Grund 
des Gesetzes von 1919 zum Zwecke der allgemeinen Staatsfinanzierung emittierte 6. Kriegsanleihe. Die 
übrigen ihrer Höhe nach weniger bedeutsamen Anleihen sind wie in Frankreich und Belgien zum Zwecke 
der Kriegsentschädigungen ausgegeben worden. 
Auch die langfristige Schatzanweisungsschuld der einzelnen Staaten weist gegenüber der Vor- 
kriegszeit neue Typen auf. In Großbritannien wurden die schon oben (S. 218) erwähnten Treasury Bonds 
sowie National Saving Certificates ausgegeben. Die Emission letzterer Zertifikate kann nach Ermessen des 
Treasury seit dem 1. Oktober 1920 jederzeit durch das Post Office erfolgen. Ihre Fälligkeitsfrist darf jeweils 
10 Jahre nicht überschreiten. Der Zinssatz ist je nach der Lage des Kapitalmarktes vom Schatzamte 
festzusetzen. Die eine Hälfte des Emissionsertrages ist vom Schatzamte an die National Debt Commäis- 
sioners zu zahlen und von diesen laufend im Einvernehmen mit dem Schatzamte zur Anlage in Kommunal- 
anleihen zu verwenden. Die für diese Beträge von den Gemeinden an die National Debt Commissioners 
zu zahlenden Zinsen sind von diesen an das Schatzamt abzuführen. Die andere Hälfte des Emissions- 
1) Vgl. Übersicht 2b, 8. 223. 
2) Gesetz vom 2. Janusr 1921, Gesetz vom 8. April 1922, Gesetz vom 11. Mai 1923.
	        
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