fullscreen: Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

41 
behandlung vorgesehenen Abzug von 10°/ 0 von seiten der 
Gesellschaft, der auf den Höchstbetrag von M. 20.— im Einzel 
fall begrenzt ist. 
Eine ganz besondere Bedeutung als Volks-Unfall 
versicherung kommt der Abonnentenversicherung aber dadurch 
zu, daß einzelne Verträge auch Ersatzleistung für vorüber 
gehende Unfallsfolgen vorsehen unter der Bezeichnung „Unfall 
krankengeld“. Dieses pflegt M. 0,50 oder M. 1,00 zu betragen 
und vom 15. bis äußerstens zum 45. Tag der ärztlichen 
Behandlung nach Eintritt eines Unfalles gezahlt zu werden. 
Hiermit ist der erste Versuch gemacht, die Regelleistungen 
der gewöhnlichen Einzel-Unfallversicherung, die sich auf den 
Todesfall, den Fall dauernder, gänzlicher oder teil weiser 
Erwerbsunfähigkeit, sowie nur vorübergehender Arbeits 
unfähigkeit erstrecken, in einer Versicherungsform auch den 
breiten Volksmassen, wenigstens im beschränkten Umfang 
zugänglich zu machen. 
Die Prämie. 
Der ganze Schwerpunkt der' Abonnenten Versicherung liegt 
in der Möglichkeit billigster Prämienberechnung. Durch die 
Eigenart des Versicherungsbedürfnisses wird in allen einzelnen 
Versicherungsarten ein hoher Unkostensatz bedingt, von dem 
der Hauptanteil wieder auf die Ausgaben für die Anwerbung 
der Versicherung entfällt. Der Prozentsatz der Gesamtkosten 
pflegt um so größer zu sein, je mehr sich die Versicherungs 
einrichtung dem Charakter einer Volksversicherung zuneigt, 
also geringe Versicherungsleistung und niedrige Beitragshöhe 
aufweist. Die Abonnentenversicherung setzt, aber die bei ihr 
vorliegende Indienststellung der ausgebreiteten Organisation 
einer anderen wirtschaftlichen Einrichtung in die Möglichkeit, 
diesen-Prozentsatz der Prämie nicht nur auf der Höhe der 
in der regulären Einzel-Unfallversicherung üblichen Beträge 
zu halten, sondern unter dieselben noch beträchtlich zu 
ermäßigen. Vielfach können die Gesellschaften einer eigent 
lichen Vermittelungstätigkeit vollkommen entraten. Der 
Verleger wird in seinem eigenen Erwerbsinteresse zur Ein 
führung der Abonnentenversicherung bei seinem Blatte vielfach
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.