Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

I — 
Fällig waren im Jahre 1925 folgende Zahlungen: 
1. die an die Bank von England zu zahlende Rate in Höhe von 6 Millionen £, 
2, die Ratenzahlung für die Tilgung der Stocks Anglais O.I. R. in Höhe von 0,75 Millionen £, 
3. die Tilgung der Stocks Anglais Divers im Gesamtbetrage von 2226 069 £, 
4. die Ratenzahlung an Uruguay in Höhe von 3 Millionen Pesos, 
5. die Hälfte des in Ägypten aufgenommenen Kredits in Höhe von 1 Million Ägyptischer Pfund. 
Diese fünf Fälligkeiten machen insgesamt 833,1 Millionen Papierfranes!) aus. 
Die aus den Anleiheverträgen sich ergebenden laufenden Tilgungen der drei Amerikaanleihen (bei den 
übrigen Auslandschulden ist eine solche laufende Tilgung nicht vorgesehen) erforderten im Jahre 1925 
bei der 
8 prozentigen Anleihe 1920......... 5,5 Millionen $ 
7'/,prozentigen Anleihe 1921....... 9,0 » » 
7 prozentigen Anleihe 1924......... 4,2 » » 
Insgesamt.... 18,7 Millionen $ 
Bei einem Umrechnungskurse von 1 $ = 18 fr. erforderten die laufenden Tilgungszahlungen also 
336,6 Millionen fr., so daß der französische Staat durch Kapitalrückzahlungen insgesamt (Fälligkeiten 
und laufende Tilgungen) im Jahre 1925 mit 1169,7 Millionen fr. belastet war. 
Neben diesen Kapitalrückzahlungen machen die Zinszahlungen im Jahre 1925 nur 1 007,3 Millionen fr. 
aus, da die auf die Dette Politique fälligen Zinsen nicht bezahlt worden sind. Ungefähr ein Drittel der 
geleisteten Zahlungen entfällt auf die Verzinsung des amerikanischen Rücklaßmaterials (20 367 057 $). 
Kine besondere Eigenart des französischen Etats von 1925 besteht darin, daß nur die Hälfte des gesamten 
Schuldendienstes in das Budget eingestellt, die Aufbringung der anderen Hälfte dagegen dem Tresor über- 
lassen worden ist, und zwar derart, daß die Fälligkeiten des Jahres 1925 von dem Tresor, die laufenden 
Tilgungen und die Zinszahlungen dagegen aus dem Budget aufgebracht werden sollen. Abweichend von 
dieser grundsätzlichen Regelung wurde der Schuldendienst der Morgananleihe von 1924 dem Tresor?) 
übertragen, weil der Erlös diese Anleihe nicht verausgabt, sondern als währungspolitische Devisenreserve 
dem Tresor verblieben war, und der Tresor auch die aus den Devisen anfallenden Zinsen erhielt. 
Zur Goldparität umgerechnet, beträgt Frankreichs Auslandschuld am 1. Januar 1925 = 36,5 Milliarden 
Goldfranes. Da der französische Etat nur mit Papierfranes rechnet, so muß auch der Papierfrancwert 
der Auslandschuld errechnet werden. Legt man die, eben erwähnten Umrechnungskurse!) zugrunde, so 
ergibt sich ein Stand der französischen Auslandschuld von 115,69 Milliarden Papierfranes. Davon ent- 
fallen auf die: 
Interalliierten Schulden .......... 105 808,0 Millionen {r. 
Sonstigen Schulden ........ 3 882,0 » » 
oder: Dette Politique. .. 1.44. + 437,6 » 
Dette Commerciale ........... JE 752,4 
Dadurch, daß Frankreich im Jahre 1925 die Zinsen seiner Dette Politique nicht gezahlt hat, macht der 
Schuldendienst (2 177,0 Millionen fr.) nur 1,88 vH der Kapitalschuld aus. Vergleicht man allerdings die 
geleisteten Zahlungen mit den ihnen entsprechenden Schuldposten, so beträgt: 
in vH der Zinsen Tilgung Schuldendienst 
Interalliierten Schulden ...... 0,35 0,22 0,57 
Sonstigen Schulden ........ 6,43 9,46 15,89 
Detie PoWlique „0.0.0000 004 — = 
Dette Commerciale ............ 6,39 7,43 13,82 
3. Belgien. 
Belgien weist für den 30. November 1924 eine Auslandschuld von 2,9 Milliarden Goldfranes aus. Dabei 
sind die fremden Währungen (auch der französische Franc) über Goldparität umgerechnet. Der am 
1. Januar 1925 zurückgezahlte Restbetrag der Schuld an die canadische Regierung von 2,3 Millionen 
canadischen Dollars ist in der nachstehenden Übersicht nicht mehr berücksichtigt. 
*) Umrechnungskurse: 1$ = 18 fr.; 1£=79fr.; 1fl.= 7fr.; 1 Goldpeso = 14 fr.; 1 £ aeg. = 82 fr. 
?) Vgl. Anmerkung 2 der Übersicht 17, S. 242 
245
	        
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