Der Unterricht in der französischen Luftfahrtschule (Ecole Superieure d’ Aeronautique) erstreckt sich
auf 3 Jahre. Das Schulgeld beträgt (1925) 2 500 fr. jährlich. Das dritte Studienjahr begann erstmalig
;m Jahre 1926. Die Schule wird von den privaten Luftfahrtinteressenten unterhalten, steht aber im Genuß
einer staatlichen Subvention von 60 000 fr.; außerdem zahlt der Staat an ihre Besucher Stipendien von
insgesamt 30 000 fr. (beide Beträge nach dem Etat für 1925).
d. Belgien.
1. Landwirtschaftlicher Unterricht.
In Belgien sind die Staatsausgaben für das Jandwirtschaftliche Fachschulwesen verhältnismäßig groß.
Eine wesentliche Rolle spielen die Aufwendungen zugunsten der staatlichen Gartenbauschulen, worin
sich die Bedeutung des Gartenbaues für das belgische Wirtschaftsleben wiederspiegelt.
1925
N 7 . 1913 Original- Vorkriegs-
Staatsausgaben für landwirtschaftlichen Unterricht Ziffern kaufkraft
in 1 000 fr.
Landwirtschaftliche Schulen ............0.000000000t 544 3 763 710
Gartenbauschulen ............0 4000000 ern n 247 747 141
Tierärztliche Schulen‘. ........0.40 wre kr renten DE 1156 218
Insgesamt.... 1 050 5 666 1 069
Der landwirtschaftliche Elementarunterricht wird in verschiedenen Formen erteilt, und zwar in be-
sonderen landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen, durch Lehrkurse an staatlichen und freien Lehr-
anstalten, Wanderunterricht usw. An den Lehrerseminaren ist Jandwirtschaftliche Betriebslehre im dritten
Jahre Pflichtfach, da dem landwirtschaftlichen Unterricht auch an allen Elementarschulen wöchentlich
bis zu 2 Stunden gewidmet werden sollen. 1913 gab es 26 Jandwirtschaftliche Mittelschulen, die zum Teil
vom Staate, zum Teil von den Provinz- und Kommunalbehörden eingerichtet waren; ferner 4 höhere
Jandwirtschaftliche Schulen. Eine landwirtschaftliche Hochschule besitzt Belgien in dem Institut Agricole
in Gembloux, das unter liberalem Einfluß steht, während das landwirtschaftliche Institut in Loewen von
der klerikalen Partei ins Leben gerufen worden ist. In diesen beiden Instituten kann nach 3jährigem erfolg-
reichem Studium der Titel eines Ingenieur Agricole erworben werden. In einem vierten fakultativen
Studienjahr wird Sonderunterricht in den einzelnen Zweigen der Landwirtschaft, der Forstwissenschaft
sowie der Agrikulturchemie erteilt. Die Aufwendungen der belgischen Regierung für den landwirtschaft-
lichen Fachunterricht erstrecken sich zum Teil auf Schulen, die auf Kosten oder unter finanzieller Beteili-
zung des Staates gegründet worden sind, zum Teil auf private Fachschulen, die bei Befolgzung von staatlich
festgesetzten Richtlinien vom Staate subventioniert werden.
2. Handels- und Gewerbeschulen.
In Belgien fehlt es an einer staatlichen Regelung des Gewerbe- und Berufsschulunterrichts. Der Staat
hat auf diesem Gebiete des Unterrichtswesens bisher nicht eingegriffen und die Initiative den Kommunen
und Provinzen sowie den privaten Organisationen überlassen. Er beschränkt sich auf die Zahlung von
Zuschüssen sowie erforderlichenfalls auf die organisatorische Beratung von Schulleitern. Die belgische
Kammer bewilligt alljährlich den zur Subventionierung der Gewerbe- und Berufsschulen erforderlichen
Betrag. Nach dem Voranschlag von 1913 betrugen die Gesamtausgaben für den technischen Unterricht
(Enseignement Technique) 2989 000 fr., 1925: 19779 000 fr. (3 731 900 fr. Vorkriegskaufkraft). Die
Deputiertenkammer hat diesen Betrag auf 26 602 000 fr. (5 019 000 fr. Vorkriegskaufkraft) erhöht. Nach
der Etataufarbeitung entfallen davon auf Handels- und Gewerbeschulen (in 1000 fr.) 1913: 2800, 1925
(Originalziffer): 17693 (in Vorkriegskaufkraft 3 338).
Die meisten belgischen Handelsschulen sind von privater Seite gegründet worden. Ein Teil erhält
staatliche Subventionen.
Auch an den höheren Unterrichtsanstalten wird neben den allgemein bildenden Lehrfächern kauf-
männischer Unterricht erteilt. Über die verschiedenen Fachschulkategorien niederen Ranges geben die
folgenden Tabellen Auskunft*):
Anzahl
1913/14 1921/22
Lehrlingswerkstätten z......000.0r4 Hrn re: 17 3
Schüler. are rennen te har nr A Fre nn n when 273 29
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1) Quelle: Annuaire Statistique de la Belgique et du Congo Belge, Brüssel 1924, 8. XLVII.
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