200
Il. Zentralverwaltung.
Kosten der staatlichen Zentralverwaltung.
in 1000 Mark Vor- } in vH der gesamten
kriegskaufkraft ‚ BSozialausgaben?)
Vorkriegs- we Vorkriegs- area
etat etat etat etat
Großbritannien vu. 4331 62 210 1,3 ; 7,2
FT Keen n rk rn ern 1188 3 952 ES 3,0
Belgien nee WR nn 502 410 2,1 0,8
N 1.274 931 Ef 2.4
a. Allgemeines.
Ein eigentliches Sozialministerium mit umfassender und ausschließlicher Wahrnehmung der Sozial-
aufgaben gab es vor dem Kriege in keinem der vier Länder. Die etappenweise Übernahme sozialer
Aufgabengebiete durch den Staat hatte es mit sich gebracht, daß diese jeweils denjenigen Zentralbehörden
unterstellt wurden, aus deren Ressort sie mehr oder minder zufällig hervorgegangen waren. Die mit dieser
Zersplitterung verbundenen Schwierigkeiten haben jedoch nach dem Kriege dahin geführt, daß in fast
allen Ländern die Sozialaufgaben mindestens zum überwiegenden Teil in einigen wenigen Zentralbehörden
‘meist Arbeits- und Innen- oder Hygieneministerium) zusammengefaßt worden sind.
In der Aufarbeitung sind unter Zentralverwaltung sowohl die Kosten der Ministerien und Zentral-
behörden als die Aufwendungen für allgemeine Wohlfahrtskomitees u. ä. (auch Internationales Arbeits-
amt) behandelt. Dienen die Ministerien und Zentralbehörden auch anderen als sozialen Zwecken, so sind
die Kosten aufgeteilt (vgl. Drittes Kapitel »Innere Verwaltung« S. 113 ff.). Die Verwaltungskosten für die ein-
zelnen Teilgebiete der sozialen Fürsorge sind, soweit sie sich aus der Zentralverwaltung ausgliedern ließen,
bei den betreffenden Teilgebieten geführt. Diese Ausgliederung ließ sich jedoch infolge des verschiedenen
Etataufbaues sowohl für die einzelnen Länder als für die Vor- und Nachkriegsjahre nicht immer in gleicher
Weise durchführen; Rückschlüsse aus den in der Übersicht aufgeführten Kosten der Zentralverwaltung
auf die relative Ausdehnung des Verwaltungsapparates sind daher nur unter großen Vorbehalten möglich.
Während z. B. in Großbritannien die absolute und prozentuale Steigerung der Zentralverwaltungskosten
sich mit der Ausweitung des gesamten sozialen Aufgabengebietes erklären dürfte, ist die gleiche Steige-
rung in Frankreich fast ausschließlich auf die neu hinzugekommenen Verwaltungskosten für die Sozial-
versicherung in Elsaß-Lothringen zurückzuführen. Umgekehrt darf der Rückgang der Zentralver-
waltungskosten in Italien und Belgien angesichts der Steigerung der gesamten sozialen Ausgaben
nicht als ein wirklicher Rückgang des Verwaltungsaufwandes ausgedeutet werden, sondern erklärt
sich aus der Möglichkeit weitergehender Aufteilung infolge größerer Spezialisierung in den Nach-
kriegsetats.
b. Großbritannien.
Die Umschichtüng des britischen Behördenaufbaues während und nach dem Kriege hat auch die sozialen
Aufgabengebiete nicht unberührt gelassen. Diese unterstanden vor dem Kriege in der Hauptsache den
Local Government Boards, während Teilgebiete, u. a. die Gewerbeaufsicht, beim Home Office und z. B. die
Arbeitslosenversicherung und die Trade Boards beim Board of Trade lagen. Das während des Krieges
gebildete Ministry of Labour übernahm Arbeitslosenversicherung und Trade Boards aus dem Board of Trade,
und das ebenfalls neu geschaffene Ministry of Health vereinigt in sich die früheren Funktionen der Local
Government Boards sowie einige Wohlfahrtsaufgaben des Home Office. Die Gewerbeinspektion ist beim
Home Office verblieben.
Die Ausgaben für den Freistaat Irland sind im Nachkriegsetat ebenso wie in den übrigen Verwaltungs-
zweigen als Überweisungen behandelt.
Kosten der Zentralverwaltung.
1912/18 1925/26
Originalziffern Vorkriegskaufkraft
in 1000 £
212 5177 3.045
6. Frankreich,
In Frankreich lagen vor dem Kriege die meisten Sozialaufgaben beim Ministere du Travail et de la Pre-
voyance Sociale, während ein Teil (Hygiene, Kranken- und Siechenversorgung, Mutterschutz und Armen-
1) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen,