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verbundenen Aufwendungen auf annähernd die Hälfte zurückgegangen sind. 1924 betrugen für England,
Wales und Schottland in Millionen £
die Gesamtkosten... -... Herr Kr 30,9
davon: Leistungen“ .... 00. 26,1
Verwaltungskosten .........: 4,8
he. Gesamteinnahmen .......00. 39,3
davon: Beiträge der Arbeitgeber rd... 14,0
» » Arbeitnehmer rd. 13,0
Staatszuschüsse ............. 7,0
Kapitalerträge rd. ........... 5,0
Die Kranken- und Invalidenversicherung wurde bisher ergänzt durch die auf dem Old Age Pensions Act
von 1908 beruhende allgemeine Altersversorgung, Es handelt sich um eine reine Staatsbürgerversorgung,
Jeren Mittel ausschließlich vom Staate bereitgestellt wurden. Jeder bedürftige britische Staatsangehörige,
der seit 20 Jahren inländischen Wohnsitz hatte und über 70 Jahre alt war, hatte Anspruch auf Alters-
rente. Ausgeschlossen waren Empfänger von Armenunterstützung, notorische Müßiggänger, schwere
Verbrecher, Geisteskranke usw. 1924 betrug die Zahl der Rentenempfänger in England, Wales und Schott-
land rund 1 Million. Die Auszahlung der Renten lag bei den lokalen Rentenausschüssen (Local Pension
Committees), die einer Zentralbehörde unterstanden. Die Renten waren nach dem sonstigen Einkommen
abgestuft. Der Höchstsatz wurde 1911 mit 7!/, s der Invalidenrente der Health Insurance angeglichen
und 1924 auf 10 s pro Woche erhöht. Die gesamten Pensionen sind nach dem Etat der beiden Vergleichs-
jahre von 12,1 auf 15,8 Millionen £ Vorkriegskaufkraft gestiegen. 1924 betrugen für England, Wales und
Schottland die a
in Millionen £
Gesamtkosten +... 24,0
davon: Leistungen ....... 23,2
Verwaltungskosten 0,8
Eine völlige Umgestaltung der Altersversorgung bringt der 1926 in Kraft getretene Widows, Orphans
and Old. Age (Contributory) Pensions Act von 1925, der unter Einbeziehung der Hinterbliebenen das Ver-
sicherungsprinzip auch auf die Altersversorgung ausdehnt. Die neue Versicherung lehnt sich in Aufbau
und Organisation eng an die Health Insurance an, indem sie deren Träger übernimmt und das Beitrags-
verfahren zusammenlegt. Sie umfaßt ebenso wie diese alle Arbeiter und Angestellten unter 250 £ Jahres-
verdienst, also rund 15 Millionen Versicherte, Die Alters- und Witwenrenten betragen 10 s pro Woche,
die älteste. Halbwaise unter 14 Jahren erhält 5 s, jede weitere 3 s, Vollwaisen 7!/2s. Bedürftigkeits-
nachweis ist nicht mehr erforderlich. Die Altersgrenze, d. h. gleichzeitig der Übergang aus der Kranken-
in die Altersversicherung, ist von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Die Deckung erfolgt durch Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerbeiträge zu etwa gleichen Teilen unter gleichzeitiger Ermäßigung der Krankenversiche-
rungsbeiträge. Für männliche Versicherte zahlen Arbeitgeber und -nehmer je 4'/, d die Woche, für
weibliche die Versicherte 2 d, der Unternehmer 2*/, d. Die Staatszuschüsse dienen der Ergänzung der
Renten, vor allem in den Übergangsjahren für die in späterem Alter in die Versicherung Eingetretenen.
Der Staat trägt ferner die Verwaltungskosten, die sich jedoch durch die Zusammenarbeit mit der Kranken-
versicherung in engen Grenzen halten dürften. Für die Vorbereitungsarbeiten stellt der Nachtragsetat
für 1925/26 bereits erhebliche Beträge zur Verfügung. Das neue Gesetz ist ein wesentlicher Fort-
schritt auf dem Wege zur Vereinheitlichung der britischen Sozialversicherung.
c, Frankreich.
Staatsausgaben für Kranken-, Alters- und Invalidenversorgung und -versicherung.
1914 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
Unentgeltliche Krankenhilfe ........ AA 3.055 ae 2 889
Alters- und Invalidenfürsorge (Ges. von 1905) ........... 55 200 125 000 27 778
Alters- und Invalidenversicherung (Ges. von 1910):
Verwaltung ».....:...... A
Zuschuß zu den Leistungen.............0....07 1 Ce 30a en
Caisse Nationale des Reiraites pour la Vieillesse .......... 705 600 133
Caisse des Invalides de la Marine ..........00000 18 704 75 501 16 778
Invalidenkasse für Bergarbeiter ..,.... 0... 1.509 11 750 2611
Politische Opfer von 1848 und 1851_................ 1.657 1.072 238
Insgesamt.... 75 900 att 2002—— rn re