Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Office National du Commerce Eaterieur. 
Abrechnung gemäß Artikel 59 des Finanzgesetzes vom 29. Juni 1918. 
Rechnungsijahr 1923 
Einnahmen: in 1000 fr. Ausgaben: in 1000 fr. 
Staatszuschuß N ea 1006 PEersonAlaspa bene. re A He 701 
Zuschüsse von Handelskammern ....... 8 Taufende“Sachausgaben ...........,... 4187 
Verschiedene andere Zuschüsse ........ 2 Veröffentlichungen des Amtes ....,.... 99 
Verkauf von Drucksachen, Mono- Kosten für Teilnahme an Studienreisen, 
graphien USW: rn Ausstellungen, Messen .............. 22 
Auskunfisgebühren .........1......... 1032 Übersetzungsarbeiten ................. & 
Einnahmen aus Fonds, die dem Amt zur Geheime ee 7 
Verfügung stehen. Kosten für Neueinrichtung ............ ‘4 
Zuschuß des Comite des Conseillers du VerschiedeneS re hr ne 
Commerce Ezxlerieit, ER O Überschun A 
Außerordentliche Einnahmen .......... 294 
Insgesamt .... 1460 Insgesamt.... 1460 
Die gesamten Aufwendungen der französischen Regierung für die Außenhandelsförderung stellen sich 
nach den bearbeiteten Etats wie folet: 
1914 1925 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1 000 fr. 
Nationales Außenhandelsamt . 11. 1 200 267 
Handelsattach6s und Handelsagenten ............... 9536 2119 
Handelsämter im Auslande +... 1 835 408 
Handelskammern und Museen im Auslande .............. 154 510 1 
Internationale Ausstellung für Kunstgewerbe und Graphik in 
Lei ET A 5 
Ausstellungsprämien im Zusammenhang mit der Außen- 
handelsförderung een ke KR E EHER Were ed ha 140 31 
Insgesamt .... 654 13221 2.938 
Die Ausgaben für die Handelsattach6s, Handelsagenten und Handelsämter im Auslande sind im 
Etat 1914 nicht gesondert ausgewiesen. Die Ausgaben für die Handelsattach6s sind in den 
Ausgaben für den auswärtigen Dienst enthalten. Die im Etat von 1925 vorgesehenen Beträge für die 
französischen Handelsämter im Ausland (Offices Commerciaux) kommen den Ämtern in Großbritannien, 
Holland, Italien, Luxemburg, Rumänien, Rußland, den ehemals russischen Randstaaten, Spanien (Madrid 
und Barcelona), in der Schweiz und in der Levante (Beirut, Konstantinopel. Saloniki. Alexandrien und 
Kairo) zugute. 
Sämtliche für 1925 vorgesehenen Ausgaben zur Förderung des Außenhandels werden etatmäßig durch 
die erwähnte Sondersteuer für die Förderung des auswärtigen Handels gedeckt. 
4. Bergbau. 
An Ausgaben auf dem Gebiete des Bergbaues ist lediglich im Etat von 1925 ein Posten von 100 000 fr. 
(22 000 fr. Vorkriegskaufkraft) zu erwähnen, der für Versuche zur rationellen Ausnutzung von Kohle 
vorgesehen ist. Im übrigen wird auf die Ausgaben für die Berginspektion verwiesen, die wegen ihres über- 
wiegend sozialpolitischen Charakters im Kapitel »Soziale Aufgaben« (S. 309) behandelt wird 
ec. Belgien. 
1. Allgemeine Verwaltung. 
Die Staatsausgaben Belgiens für Industrie und Handel sind im Etat besonders zersplittert. Sie werden 
zunächst im Etat unter dem Ministerium {für Industrie, Arbeit und Soziales aufgeführt 
(Ministere de V’ Industrie, du Travail et de 1a Prevoyance Sociale), dessen Verwaltungsapparat, soweit die 
in dem Etat gemachten Angaben es zuließen, bei der Aufarbeitung auf die Kapitel »Soziale Aufgaben« 
und »Wirtschaft« verteilt werden mußte. Das belgische Wirtschaftsministerium (Ministere des 
Affaires Economiques), das erst nach dem Kriege geschaffen wurde, erfüllt Aufgaben. die zwar ausschließlich 
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