33
b. Die Gliederung der Staatsausgaben nach den verschiedenen Ausgabezwecken.
Das Schema, das der Aufarbeitung der Etats der vier Vergleichsländer für den Ausgabevergleich zu-
grunde gelegt wurde, ist in Anlehnung an die deutsche Finanzstatistik und an die Statistik des Interna-
tionalen Statistischen Instituts aufgestellt worden.
Während aber in dem (von Fr. Zahn entworfenen) im Jahre 1913 aufgestellten Schema des Interna-
tionalen Statistischen Instituts sich noch eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen ordentlichen und
außerordentlichen Ausgaben findet, eine Unterscheidung, die auch das Schema der neuen deutschen
Finanzstatistik aufweist, macht die vorliegende Verarbeitung, wie oben erwähnt, keine derartigen
Unterschiede,
Die Umgrenzung des Bereichs der einzelnen Ausgabezwecke wurde aus dem Schema der deutschen
Finanzstatistik bis auf einzelne Abweichungen übernommen. Gegenüber der sehr ins einzelne gegliederten
neuen in Vorbereitung befindlichen deutschen Finanzstatistik mußte das Schema dieses internationalen
Vergleichs sehr viel summarischer gefaßt werden. Nur in den Texttabellen wird auch hier eine weitergehende
Gliederung versucht. Im einzelnen ergeben sich nur unbedeutende Abweichungen gegenüber der neuen
deutschen Finanzstatistik. Während in der deutschen Finanzstatistik die eigentliche Finanzverwaltung
von der Schuldenverwaltung getrennt ist, sind in dem Schema dieses Ausgabevergleiches unter »Finanz-
verwaltung« auch die Staatsausgaben für den Dienst der inneren und der äußeren Staatsschulden — wenn
auch in besonderer Unterteilung — enthalten. Die Abschnitte »Schul- und Unterrichtswesen« und »Kunst
und Wissenschaft« der deutschen Finanzstatistik wurden hier unter der Bezeichnung »Unterricht, Kunst
und Wissenschaft«, ebenso die Abschnitte »Landwirtschaft, Handel, Industrie und Gewerbe« und »Ver-
kehrswesen« der deutschen Finanzstatistik unter »Wirtschaft« zusammengefaßt. Diese Zusammenfassung
mußte erfolgen, um der Notwendigkeit, die Kosten für einzelne Ministerien auf mehrere Teilgebiete zu
zerlegen, nach Möglichkeit zu entgehen. In der deutschen Finanzstatistik sind die Ausgaben für die Ge-
werbeaufsicht unter »Handel, Industrie und Gewerbe« enthalten, während sie hier unter den »Sozialen
Aufgaben« verarbeitet wurden. Die deutsche Finanzstatistik verarbeitet getrennt von den Hoheitsverwal-
tungen die Betriebsverwaltungen mit ihren Überschüssen und den gewährten Zuschüssen, wobei die Aus-
gaben für Erweiterung der Betriebe als Zuschüsse, die Ausgaben für Neuerwerb dagegen gesondert
aufgeführt werden. Demgegenüber liegt es im Wesen dieses Ausgabevergleichs, daß er nur die
vom Staate an seine Erwerbsbetriebe gewährten Zuschüsse berücksichtigt, während die Ausgaben
zum Neuerwerb oder zur Erweiterung von Betrieben von den Zuschüssen gesondert aufgeführt werden
(vgl. S. 27 f.).
Auf Grund der weitgehenden Untergliederung der Ausgabezwecke in den Haupttabellen (5.462 ff.) und
darüber hinaus in den textlichen Ausführungen des dritten Teils lassen sich für eine Gegenüberstellung mit
der deutschen Finanzstatistik die von dieser abweichend gegliederten Ausgabenteile ohne jede Schwierig-
keit nach der Einteilung der deutschen Finanzstatistik ordnen.
In der Reihenfolge der Ausgabezwecke weicht das hier zur Anwendung gekommene Schema von der
bisher üblichen Gliederung insofern ab, als die vorliegende Bearbeitung mit den sich aus der Tatsache der
Staatshoheit ergebenden Ausgaben für Sicherung und Erhaltung des Staatswesens, also mit der Hoheits-
verwaltung im engeren Sinne beginnt, sodann die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Ausgaben
aufführt, während die ihrer Struktur nach von den übrigen gänzlich abweichenden »Ausgaben auf
Grund des Krieges« die Reihe beschließen.
Im Interesse der Vergleichbarkeit mußte auf eine weitergehende Untergliederung der Haupttabellen
verzichtet werden. Dagegen wird im Text in weitem Maße auf Einzelheiten eingegangen, durch deren Be-
leuchtung vor allem die Grenzen der Vergleichsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Insbesondere
wird im Text und im Anhang!) versucht, auf diejenigen Aufgabengebiete hinzuweisen, auf denen neben
dem Staate — in den einzelnen Ländern in verschiedenem Ausmaße — auch andere öffentliche Kör-
perschaften (Kommunen) oder Private tätig sind. Der Vergleich der Staatsausgaben setzt die Gleich-
artigkeit in der Abgrenzung der Aufgabengebiete voraus, Wo diese Voraussetzung nicht gegeben ist, be-
steht eine wichtige Aufgabe der Aufarbeitung darin, diese Abweichungen herauszuarbeiten.
Obwohl die Staatsausgaben in den Hauptübersichten nur nach den wichtigsten Gesichtspunkten auf-
gestellt wurden, stößt schon diese Gliederung in der Durchführung auf erhebliche Schwierigkeiten. Be-
sonders störend wirkt der verschiedene Umfang, in dem die Etats spezialisiert sind. Wie bereits an anderer
Stelle erwähnt, mußte bei ungleicher Spezialisierung einzelner Ausgaben zur Herstellung der Vergleich-
barkeit vielfach zu Schätzungen oder zu einer prozentualen Verteilung der angegebenen Gesamtsumme
auf die zugehörigen Einzelposten gegriffen werden, wie dies beispielsweise bei der Aufteilung der franzö-
sischen Zivilpensionen geschehen ist.
1) Erstes Kapitel (S. 483 ff).