SU
Für die Ausgaben der französischen Regierung auf dem Gebiet des privaten Eisenbahnwesens ergibt
sich nach den bearbeiteten Etats folgendes Gesamtbild:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
kaufkraft
I. Kontrollbehörden: in 1 000 fr.
Generalkontrolleure und Hauptinspektoren ........ 256 464 103
Kontrollinspektoren .............000.000000010004G 947 2810 624
Rechnungskontrolleure und Arbeitsinspektoren ..... 130 399 89
Bureaupersonal für den Kontrolldienst ............ 34 103 23
Sachlicher Bedarf des gesamten Kontrolldienstes ... 532 975 217
Pensioneh. +. 4.40.0440 ER HERE aA Ka ann 200
Inspektionen von Lokalbahnen ................44 50
II. Subventionen:
Jahreszahlung an die Compagnie des Chemins de Fer
N 20 500 20 500 4 556
Jahreszahlungen an verschiedene andere Eisenbahngesellschaften
.................011000000 0000004 40 864 42 277 9 395
Jahreszahlungen an die konzessionierten Kisenbahngesellschaften
...............010000000 140 Ent 56 500 279 826 62 184
Jahreszahlungen an Lokalbahnen usW. ............ 13 000 17 000 3 778
Zinsgarantien für Anleihen, die von Eisenbahngesellschaften
emittiert worden sind.................- 2 482 2 498 555
Ausfallgarantie für Eisenbahngesellschaften......... 10 830 184
Vom Staat ausgeführte Eisenbahnstudien ......... 4 167 51 300 11400
Zinsgarantien .........0...0..0000140 00H n Er eE 16 100 10 000 2 222
Personalvergütung an Privatbahnen ............... m 30 000 6 667
Desgl. für Pensionen .......4..000 4440er — 2.900 644
Nettovorschuß an den Fonds Commun*) .......... 35 645 7921
IN. Verschiedenes..... Ya 190 42
Insgesamt .... 155772 497 717 110 604
4. Belgien.
Seit dem Jahre 1897 ist das gesamte Eisenbahnnetz der größten belgischen Privatbahngesellschaft, der
Grand Central Belge, im Besitze des Staates. Seitdem sind auch die meisten anderen kleinen Privatbahngesellschaften
vom Staate aufgekauft worden”). Der Ausbau des Eisenbahnnetzes wird durch die nationale
Kleinbahngesellschaft (Soci&e6 Nationale des Chemins de Fer Vieinaux) vorgenommen, die unter strenger
Aufsicht des Staates Nebenbahnen und Kleinbahnen baut. Hierbei sind in der Regel der Staat, die Provinzen
und die Gemeinden finanziell beteiligt. Der Betrieb dieser Bahnen wird größtenteils durch die
Staatsbahn, sonst durch diese Gesellschaft selbst durchgeführt. Die an die Soci&t6 Nationale des Chemins
de Fer Vicinauzx gezahlten Staatszuschüsse belaufen sich nach dem Etat von 1913 auf 311 000, nach dem
Etat von 1925 auf 6 500 000 fr. (1 227 000 fr. Vorkriegskaufkraft). Sonstige Ausgaben sind in Belgien auf
dem Gebiet des privaten Eisenbahnwesens nicht zu verzeichnen.
Im Juni 1926 kam es zu einer »Privatisierung« der belgischen Staatsbahn, auf welche später näher eingegangen
wird®). Es handelt sich dabei lediglich um eine Sanierungsmaßnahme. Der Staat hat seinen
Einfluß auf die Eisenbahn nicht preisgegeben, behält vielmehr den Vorsitz des neuen Verwaltungsrates. Die
belgische Staatsbahn in ihrer modernen, kommerzialisierten Form unterscheidet sich also wesentlich von
den hier zu behandelnden reinen Privatbahnen.
5. Italien.
Von den ungefähr 21 000 km umfassenden italienischen Eisenbahnnetz sind 1925 16 500 km im Besitze
des Staates, während 4500 km von Privatgesellschaften betrieben werden. Auch in Italien besteht die
Tendenz, die privaten Eisenbahnen nach und nach zu verstaatlichen.
1) Gesamtvorsehuß eu 41 kr ERREGER NEE REERR RER THE K A FEED 000 000 Ir.
abzüglich Deckung des Defizits der Staatsbahn aus dem Fonds Commun ..............+++ 215 355 000 «
Insgesamt.... 35645 000 fr. (vgl. auch S. 401)
2) Vgl. Zwölftes Kapitel, Staatliche Erwerbsbetriebe,
3) Vel. S. 4021.
RC