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sächlichen Geschäftsbedarf, Diesen Verwaltungsausgaben stehen die Ausgaben gegenüber, die in Geld-
leistungen des Staates an Dritte bestehen. Hier erhebt der Staat Steuern usw. nicht, um einen eigenen
Anspruch an den Arbeits- oder Warenmarkt zu finanzieren, sondern um die Beträge in Geldform an Dritte
weiterzuleiten. Diese Geldleistungen gliedern sich in die einzelnen Unterarten, die von verschiedener wirt-
schaftlicher Bedeutung sind. Es ist im Rahmen dieser Arbeit unmöglich, auf die volkswirtschaftlichen
Wirkungen dieser öffentlichen Geldleistungen im einzelnen einzugehen!). Es wurden bei der Bearbeitung
unterschieden:
1. Die Ausgaben für Zinsen und Amortisation (ohne die unter Ziffer 4 genannten Ausgaben),
2. Unterstützungen, Renten usw.,
3. Subventionen,
4. Überweisungen
a) an nachgeordnete öffentliche Körperschaften,
b) an Kolonien,
5. Kriegstribute. und Verzinsung von im Ausland aufgenommenen Kriegsschulden,
Die Zins- und Amortisationszahlungen für im Inlande aufgenommene Konsumtivkredite haben
die Bedeutung einer Einkommens- bzw. Vermögensverschiebung. Die mit der staatlichen Kreditaufnahme
verbundene öffentliche Beanspruchung von Produktivkräften erfolgt nicht dann, wenn die Zins- und
Amortisationszahlungen vom Staate geleistet werden, sondern wenn der Staat den auf dem Anleihewege
aufgenommenen Kapitalbetrag für staatliche Zwecke verwendet. Die durch Anleihen gedeckten Ausgaben
sind ebenso wie alle übrigen nach ihrem Verwendungszweck und nach ihrer Verwendungsart verarbeitet.
Es konnte hier kein Unterschied zwischen den Inlandsanleihen gemacht werden, die sich im Besitz von
Inländern und denen, die sich im Besitz von Ausländern befinden. Bei der Zeichnung oder beim Kauf von
Anleihen durch Personen im Ausland tritt die Beanspruchung von Einkommen des betr. Volkes nicht bei
der Kapitalverwendung, sondern erst bei der Verzinsung und Amortisation ein. Diese übrigens zahlen-
mäßig nicht bedeutende Fehlerquelle muß in Kauf genommen werden, da eine entsprechende Gliederung
nicht zur Verfügung steht. Der umgekehrte Fehler ergibt sich bei der Verzinsung und Amortisation der
Auslandsanleihen, deren Inhaber ihren Wohnsitz im Inland haben.
Der Unterschied zwischen Unterstützungen, Renten usw. einerseits und Subventionen anderer-
seits wurde darin gesehen, daß es sich bei den Unterstützungen usw. um Zuwendungen zu Konsumzwecken
handelt, bei Subventionen dagegen um Zuschüsse zur Förderung produktiver Leistungen. Bei den Unter-
stützungen usw..bezweckt demnach der Staat eine Einwirkung auf die Einkommensverteilung, bei den
Subventionen eine solche auf den Ansatz der Produktivkräfte. Hier liegt demnach primär keine Ein-
kommens-, sondern eine Produktionsverschiebung vor.
Die Überweisungen an andere öffentliche Körperschaften stellen einen Ausgabeposten dar, dessen
Aussonderung von Bedeutung wird, wenn die Ausgaben sämtlicher öffentlicher Körperschaften, vor allem
alle von Staat und Kommunen, zusammengefaßt werden. In diesem Falle ist eine Herauslösung dieser
Posten aus den übrigen Staatsausgaben notwendig, da sich sonst Doppelzählungen ergeben würden. Bei der
Bearbeitung der Staatsausgaben allein läßt sich über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Überweisun-
gen so lange nichts aussagen, als die Verwendung dieser Beträge beim Empfänger nicht bekannt ist.
Die Kriegstribute stellen eine Einkommensverschiebung an das Ausland dar. Vom Inlande her ge-
sehen bedeuten sie ebenso wie die eigentlichen Verwaltungsausgaben eine Einkommensbeanspruchung.
Während aber den Ausgaben für die Verwaltung eine Verwaltungsleistung gegenübersteht, sind die Kriegs-
tribute als eine Belastung ohne Gegenleistung anzusehen. Das Gleiche gilt für die Verzinsung der aus-
wärtigen Kriegsschulden, bei denen die Gegenleistung in einer vergangenen Finanzperiode, nämlich
in der Kriegszeit, liegt. Von der inländischen Verschuldung unterscheiden sich die auswärtigen Kriegs-
schulden dadurch, daß die Zins- und Amortisationsbeträge zwar ebenfalls von den inländischen Steuer-
zahlern aufgebracht werden müssen, aber ins Ausland abfließen, also für die inländische Volkswirtschaft
verloren sind. Diese Ausgaben bedeuten daher eine Belastung im strengsten Sinne dieses Wortes, Den
auswärtigen Zinslasten der hier behandelten Länder stehen als Gegenposten allerdings die Reparations-
ansprüche gegenüber.
Die Gliederung nach Ausgabearten erscheint von besonderer Wichtigkeit; denn jede dieser Ausgabearten
hat unter dem Gesichtspunkte der Belastung eine völlig verschiedene Bedeutung. Der Vergleich aller Aus-
gaben bzw. der ihnen entsprechenden Einnahmen ergibt nur dann ein zutreffendes Bild der Finanzbelastung,
wenn die Verteilung der Ausgaben nach Ausgabearten ebenso wie nach den verschiedenen Ausgabezwecken
berücksichtigt wird. Jedenfalls ist es unter. dem Gesichtspunkte der volkswirtschaftlichen Bedeutung der
Ausgaben völlig abwegig, die Beträge, die eine öffentliche Einkommensbeanspruchung, und diejenigen,
die eine öffentliche Einkommensverschiebung darstellen, ungesondert zusammenzufassen.
1) Vgl. hierzu die Hinweise im Ersten Kapitel sowie die Schrift von Colm. Volkswirtschaftliche Theorie der Staatsausgaben, Tübingen 1927
(im Druck).