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V. Die Gestaltung der britischen Staatsfinanzen in der Vor- und der Nachkriegszeit
nach den Etats für 1912/13 und 1925/26.
Eine Gegenüberstellung der Ausgaben, wie sie in den beiden der Bearbeitung zugrunde gelegten Etats
ausgewiesen werden, zeigt als wesentlichsten Unterschied die vollkommen veränderte Bedeutung der
Ausgaben für Landesverteidigung und für Finanzverwaltung. Wenn man sich auf eine Betrachtung der
Relativzahlen beschränkt, so ergibt sich für die Vorkriegszeit ein Anteil von 43,3 vH der Gesamtaus-
gaben für die Landesverteidigung, denen für 1925/26 nur 16,6 vH gegenüberstehen; umgekehrt entfallen
1925/26 49,7 vH der Gesamtausgaben auf die Finanzverwaltung gegenüber 23,0 vH im Jahre 1912/13.
Die in diesen Ziffern zutage tretenden Verschiebungen der Finanzgestaltung geben jedoch ohne Berück-
sichtigung der absoluten Zahlen kein genaues Bild der Entwicklung; bei den stark gestiegenen Gesamt-
ausgaben bedeutet ein Sinken des prozentualen Anteiles durchaus nicht immer auch einen absoluten Rück-
gang der Ausgaben für das betreffende Tätigkeitsgebiet. So sind z. B. die Ausgaben für die Landesvertei-
digung nach ihrem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben erheblich zurückgegangen, während sie
absolut gegenüber der Vorkriegszeit eine Steigerung von 73,4 Millionen auf 76,8 Millionen £ Vorkriegs-
kaufkraft erfahren haben. Die Erhöhung des Gesamtbedarfes ist in erster Linie auf die erhöhten Aus-
gaben für den Schuldendienst zurückzuführen, die an der Steigerung der Ausgaben für die Finanzverwal-
tung von 39,0 auf 229,7 Millionen £ Vorkriegskaufkraft den Hauptanteil haben. Außerdem finden sich
in kleinerem Umfange Erhöhungen auf den verschiedensten Gebieten, unter denen die sozialen Aufgaben
mit einer Steigerung von 16,2 auf 42,3 Millionen £ die größte Bedeutung haben. Die folgende Übersicht
gibt eine Gegenüberstellung der Bruttoausgaben für die einzelnen Gebiete auf Grund der Aufarbeitung
der Etats für 1912/13 und 1925/26. SE
Gesamt-Staatsausgaben SER CTATEMEN =
Brutto-Ausgaben für Vorkriegs- Vorkriegs-
kaufkraft kaufkraft
1912/13 1925/26 1912/13 1925/26
in Millionen £
Oberste’ Staatsoörgane un. HE 1,4 1,2 1,2 13
Rechtspflege re 4,2 33 4,1 3,2
Innere‘ Verwaltung. un. Kerr ER 6,8 7,9 1,9 22
Auswärtige Angelegenheiten ...........%... Tl 1,5 1,1 ;5
Kolonialwesen eier rk a 3,0 7,4 2,4 7
Ba 73,3 76,8 73,2 76,5
Finanzverwaltung... +. 0.0.0000 h rer Herzen 39,0 229,7 5,1 9.4
Unterricht, Kunst und Wissenschait ..... 20,2 31,6 1,4 1.7
Kirchen Weser HERE 0,03 0,01 0,03 0,07
Soziale Aufgaben ur... rer er r raerer 16,2 42,3 1,6 4,3
Wirtschaft rer rer er re 3,5 14,8 1,3 2:2
Staatliche Erwerbsbetriebe ................. 0,9 0,9
Ausgaben auf Grund des Krieges........... ; 45,1 ; 7,7
Insgesamt.... 169,63 462,61 93,33 116,71
Hierbei ist, wie schon an anderer Stelle betont, zu berücksichtigen, daß diese Zahlen durch die Nachtrags-
bewilligungen starke Veränderungen erfahren haben, und zwar für 1925/26 eine Erhöhung um 26,4 Mil-
lionen £ Nettoausgaben, in der Hauptsache zugunsten der Wirtschaft, und für 1912/13 eine Erhöhung von
4,6 Millionen £ Nettoausgaben, von denen 1,2 Millionen £ auf die Landesverteidigung und 3,4 Millionen £
auf die Zivilverwaltung entfielen.
Zusammenfassend kann man die Entwicklung der britischen Finanzen von der Vorkriegszeit zur Nach-
kriegszeit charakterisieren mit der Gestaltung der Ausgaben für den Schuldendienst, auf die nach dem Nach-
kriegsetat ein Betrag entfällt, der die gesamten Ausgaben des Vorkriegsetats übersteigt.
In der Belastung mit Schulden der verschiedensten Formen ist für Großbritannien neben den Ausgaben
für Kriegsrenten die wichtigste Auswirkung der Kriegszeit zu sehen. Die britische Finanzpolitik der
Nachkriegszeit macht es sich zur Aufgabe, den Haushalt so schnell wie möglich von diesen Nachwirkungen
zu befreien, und tatsächlich ist es ihr in verhältnismäßig kurzer Zeit gelungen, auch den erheblich gestie-
genen Nachkriegsbedarf durch ordentliche Einnahmen zu decken. Die Steigerung des Gesamtbedarfs
fällt dabei um so stärker ins Gewicht, als durch, die etatsmäßige Verselbständigung Süd-Irlands Ausgaben,
die im Etat für 1912/13 mitenthalten waren, 1925/26 nicht mehr in Erscheinung treten.
1) Zu beachten ist, daß die Ausgaben für den irischen Freistaat, die von Großbritannien getragen werden, unter Überweisungen behandelt
worden sind.