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Zweites Kapitel.
Die neuere Finanzentwicklung in Frankreich.
I. Die Finanzlage Frankreichs in den letzten Jahren vor dem Kriege.
a. Die Entwicklung der Ausgaben.
Die Entwicklung der Staatsausgaben in den letzten zwei Jahrzehnten vor Kriegsausbruch stand in Frank-
reich ganz im Zeichen eines steigenden Staatsbedarfs. Die durchschnittliche Zunahme vergrößerte sich
von Jahr zu Jahr; sie betrug in den Jahren 1898 bis 1902 60 Millionen fr. und stieg in den Jahren 1910 bis 1913
auf durchschnittlich 173 Millionen fr.
Der Regierungsentwurf 1914 brachte eine weitere Steigerung um sogar 479 Millionen fr. Diese Mehr-
aufwendungen betrafen in erster Linie die Ausgaben für die Marine und das Heer, für das durch Gesetz
vom 19. Juli 1913 die Dienstpflicht auf drei Jahre festgesetzt wurde, die Reorganisation der Artillerie, Er-
höhung der Mannschaftslöhne und Offiziersgehälter sowie die Auffüllung der Vorräte an Lebensmitteln
und Kriegsmaterial. Schließlich gehören hierher noch vermehrte Aufwendungen für den Ausbau der
Luftwaffe und für die beschleunigte Ausführung des Flottenbauprogramms sowie die mit den Marokko-
wirren zusammenhängenden Ausgaben.
Neben den Ausgaben für Landesverteidigung ‚entstanden vermehrte Aufwendungen für öffentliche
Arbeiten. Die Krediterhöhungen bezogen sich auf die Erweiterung der Seehäfen (Dünkirchen, Le Havre,
Bordeaux), ein Programm, das eine auf mehrere Rechnungsjahre verteilte Gesamtsumme von 307 Mil-
lionen fr. erforderte, auf den Ausbau der Binnenschiffahrtswege, für den eine Gesamtsumme von mehr
als 440 Millionen fr. vorgesehen war, sowie auf die Unterhaltung von Chausseen. Eine weitere erhöhte
Belastung entstand dem Staatshaushalt durch den Rückkauf des Eisenbahnnetzes der in finanzielle
Schwierigkeiten geratenen Compagnie de ’Est im Jahre 1909; es mußten größere Mittel in Anspruch ge-
nommen werden, um den Betrieb des Eisenbahnnetzes wieder rentabel zu gestalten.
Als dritter Faktor, der für den wachsenden Staatsbedarf ausschlaggebend gewesen ist, ist die Staats-
tätigkeit auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge zu erwähnen. Das Gesetz vom 15. Juli 1893 begründete
die Staatsbürgerversorgung jedes unbemittelten Franzosen im Krankheitsfalle; durch ein Gesetz vom
Jahre 1905 übernahm der Staat die Versorgung von minderbemittelten Staatsbürgern im Alter und im
Falle der Invalidität. Das Gesetz vom 5. April 1910 ergänzte diese Staatsbürgerversorgung durch eine
Invaliden- und Altersversicherung, die durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert wird
und auch für die Lohnempfänger des Staates, soweit sie keine Zivil- oder Militärpension beziehen, obli-
gatorisch ist. Mehraufwendungen ergaben sich ferner aus der Anwendung der Gesetze über die Jugend-
fürsorge (Gesetz vom 28. Juni 1904), über die Unterstützung kinderreicher Familien (Gesetz vom 17. Juni
1913) und über die Wochenhilfe (Gesetz vom 14. Juli 1913). Ferner veranlaßte das Problem der Arbeiter-
wohnungen in den großen Städten in den letzten Jahren vor dem Kriege staatliche Subventionen an den
Orödit Immobilier.
Die Mehraufwendungen der Rechnungsjahre 1911 und 1913 verteilen sich auf die einzelnen Aufgaben-
gebiete folgendermaßen:
Mehraufwendungen von 1910 bis 1911 ! von 1911 bis 1912 } von 1912 bis 1913
für m RR nn... 6
8 Mill. fr. | vH Mill ir. vH Mi. fr. | vu
Landesverteidigung ... 76 49,7 18,0 7655| 455
Sozialfürsorge ........ 47 2 30,5 DE aA
Kanäle, Landstraßen,
Eisenbahn, Post .... er 44 = 268
Sonstige Dienste ...... I | 28 | 16.8
[Em —— AP L ————
Gesamtmehrausgaben 178 |: 4100 57 100 | 167 | 1002
b. Die Entwicklung der Einnahmen.
Die Vermehrung der Staatseinnahmen blieb hinter der Ausgabensteigerung zurück, Nach dem Regie-
rungsvoranschlag für 1914 betrug der Anteil der Erwerbseinkünfte nur 8,3 vH der Gesamtsumme der Ein-
nahmen gegenüber einem auf die Steuern entfallenden Anteil von 78,3 vH. Sollten sich die Einkünfte
1) Ezpose des Motifs du Budaet General de VExercice 1913 im Bulletin de Statistique et de Legislation Comparte, Avril 1912. S. 440 fl.