Daneben müssen folgende Voraussetzungen technischer Natur erfüllt werden:
1. Die Herstellung des Gleichgewichts der Zahlungsbilanz durch Beendigung der Kapitalflucht ins
Ausland, durch Rückkehr der ins Ausland ausgeführten Kapitalien und durch Bewilligung von
Auslandskrediten;
2. die endgültige Regelung der auswärtigen Schuld;
3 die Balaneierung des Bugdets, die einerseits Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden fr. für 1926
und in Höhe von 5 Milliarden fr. für 1927, andererseits Ersparnisse auf der Ausgabeseite durch Re-
form der Staats- und Kommunalverwaltungen und durch Verringerung der den Departements und
Kommunen gewährten Staatszuschüsse erforderte;
die Behebung der Zahlungsschwierigkeit, die dem Tresor durch die kurzfristige und schwebende
Schuld droht. Zu diesem Zwecke empfiehlt der Sachverständigenbericht die Gründung einer Caisse
de Gestion des Bons de la Defense Nationale, deren Aufgabe in dem Zinsendienst, der Erneuerung und
Rückzahlung der Bons de la Defense Nationale (49 Milliarden fr.) und der Bons du Tresor (3,6 Milliarden fr.)
mit einer Lauffrist von höchstens einem Jahr bestehen würde. Als Einnahmen sollen der Kasse zu-
fließen eine Budget-Annuität, die dem Zinsbetrage der umlaufenden Bons entspricht, eine Dotation
Irnitiale in Höhe von 4 Milliarden fr., die aus dem Ertrage einer Auslandsanleihe zu bestreiten wäre,
und schließlich die Reinerträge des Tabakmonopols. — Die Schatzscheine mit einer Laufzeit von
3 bis 10 Jahren sollen allmählich konsolidiert oder getilgt werden. Dazu würden 500 Millionen fr.
neue Ersparnisse bei den Pensionen zur Verfügung stehen. — Für Rückzahlungen der Vorschüsse
der Bank von Frankreich wird eine Milliarde fr. aus dem Budget vorgesehen. Damit der Tresor vorüber-
gehenden Verwaltungsfehlbeträgen gerecht werden kann, sollen der Bank von Frankreich aus dem
Ertrage einer Auslandsanleihe 3 Milliarden fr, überwiesen werden, auf Grund deren die Bank die
nötigen Vorschüsse vorübergehend gewähren könnte.
Die Maßnahmen zur Stabilisierung der Währung hätten sich auf drei Perioden zu verteilen. In der
ersten Periode, der Periode der Prestabilisation, wäre der Maximalbetrag der Vorschüsse der Bank von
Frankreich an den Staat auf die augenblickliche Höhe endgültig festzulegen, der Kassenbestand der Bank
durch Erwerb der im Inland befindlichen Goldstücke zu verstärken sowie die Goldausfuhr jedem, mit
Ausnahme der Bank von Frankreich, zu verbieten. Ein Devisenausgleichsfonds wäre zu schaffen, die
Devisenkurse wären durch Käufe oder Verkäufe des Fonds zu regulieren und allmählich dem Niveau zu
nähern, auf welchem man die Stabilisierung herbeizuführen wünscht. Die Mittel des Ausgleichsfonds sollen
durch Anleihen, welche die französische Regierung, die Bank von Frankreich oder Private vom Auslande
erhalten, bestritten werden.
Die zweite Periode, die Periode der Stabilisation de Fait, würde mit der Festsetzung eines bestimmten
Verkaufs- und Kaufpreises für das Gold und bestimmter Wechselkurse für die Devisen innerhalb der
Goldpunkte beginnen. Mit dem Wachsen des Kassenbestandes (Gold, Devisen) der Notenbank würde
schließlich die Aufhebung des Zwangskurses und die Rückkehr zur Einlösbarkeit der Francnoten
möglich werden.
In der dritten, in der Periode der Stabilisation Legale, hätten die Gesetze die neue Währungseinheit
festzusetzen (Devalvation) und die der Bank von Frankreich geschuldeten Vorschüsse auf die Basis der
neuen Währungseinheit zu bringen. Das Kontingentsystem der Bank von Frankreich, welches die wirt-
schaftliche Entfaltung beenge, wäre aufzugeben und statt dessen der Maximalbetrag des Notenumlaufes
von einer bestimmten Gold- und Devisendeckung abhängig zu machen.
Wenn auch die Ursachen der Finanzkrise von dem Expertenbericht in den wiederholten Fehlbeträgen
des Budgets, in dem Anschwellen der schwebenden und kurzfristigen Schuld und in der übertriebenen
Inanspruchnahme der Bank von Frankreich durch den Staat, d.h. in der dadurch herbeigeführten
Francentwertung richtig erkannt und wohl von keiner Seite angezweifelt wurden, so waren doch die
Maßnahmen, die die Experten zur Beseitigung der erkannten Ursachen vorschlugen, sehr umstritten,
und lange Zeit schien eine Einigung der Parteien fast unmöglich. Erst unter dem Drucke des Franc-
sturzes im Juli 1926 gelang es Poincare nach den schwersten parlamentarischen Kämpfen, Schritt für
Schritt vorgehend, die ersten Sanierungsgesetze im Parlament zur Annahme zu bringen. Das Finanz-
programm Poincar6s ist nur ein Teilprogramm, das zunächst eine Basis für die spätere endgültige Finanz-
gesundung schaffen soll. Es erstreckt sich in mehr oder weniger enger Anlehnung an das Sachverstän-
digengutachten auf folgende Punkte:
1. Herstellung des Budgetgleichgewichts einerseits durch Einschränkung der Staatsausgaben. anderer-
seits durch Erschließung neuer Einnahmequellen;
2, sofortige Inangriffnahme der Tilgung der schwebenden Schuld durch die Gründung einer
Amortisationskasse;
? Schaffung eines Devisenausgleichsfonds bei der Bank von Frankreich zur Regulierung der
Devisenkurse.
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