Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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arbeit gelegentlich für den städtischen Großhandel tätig war. In 
jenem, dem ländlichen Gewerbe feindlichen Bestreben wurden die 
Städte kräftig unterstützt durch die städtefreundliche 
Politik Karls V., der auf mannigfache Weise die Städte gegen- 
über dem Lande begünstigte; wir werden das sehen bei der Dar- 
legung der Verhältnisse der Brauerei, der Brennerei, Tuchindustrie 
u. a. 
Die Provinzial-Staaten haben später im gleichen Sinne gewirkt 
und die Ausdehnung der städtischen Gewerbe auf das Land mit 
allen verfügbaren Mitteln zu verhindern verstanden. Noch in der 
Mitte des 18. Jahrhunderts erließen die Staaten von Holland Ver- 
bote gegen den Betrieb der Goldschmiedekunst und Wollweberei 
auf dem flachen Land; und der Ankauf von ‚‚Herrlichkeiten‘‘ war 
ein beliebtes Mittel, mit dem die Städte das Aufkommen der länd- 
lichen Industrie zu unterdrücken suchten. Wenn ihnen das oft 
gelang, so verschuldeten sie damit zum Teil den Verfall, in den 
die Industrie in den Niederlanden im 18. Jahrhundert geriet?). 
Andererseits trat im nahen Umkreise der größeren Städte, 
insbesondere Amsterdams, schon Anfang des 16. Jahrhunderts die 
Erscheinung zutage, daß ein Teil der ländlichen Bevölkerung in 
wirtschaftliche Abhängigkeit von der städtischen Bevölkerung und 
ihren kapitalistischen Anforderungen geraten war und in ihrem 
Lohn stand. Als Seefahrer, Heringsfischer, Weber, Tagelöhner 
fanden diese proletarischen Elemente eine mehr oder weniger regel- 
mäßige Beschäftigung im Dienste der Seefahrt, Handel und Ge- 
werbe treibenden Stadtbevölkerung?). 
Im Innern bewahrten sich die Städte noch mancherlei Über- 
reste der mittelalterlichen Stadtwirtschaft. Das Vorrecht der Bür- 
ger, der ‚„‚Poorters‘““, vor den Fremden in Handwerk, Gewerbe und 
Kleinhandel wurde meist streng behauptet, den Gästen nur eine 
gewisse Duldung von Fall zu Fall bewiesen. Erst die Massenein- 
wanderungen der Fremden im 16. und 17. Jahrhundert haben, 
wie wir sehen werden, dahin geführt, daß diese bürgerlichen Vor- 
rechte vielfach durchbrochen wurden. Im Handelsverkehr war 
schon im Mittelalter die Zulassung der Fremden oft ohne weiteres 
ll) teLintum, Textielindustrie, S. 49 ff. 
2 van Ravesteyn, S. 20ff.
	        
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